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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 44. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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pflege, Medicin und Arbeitsutensilien. Ich würde daher an den Hrn. Referenten wenigstens die Frage richten, ob es der Deputation bedenklich erschiene, wenn der Ausdruck „nothdürf- tigm Lebensunterhalt, mit den Worten: „nothwendige Lebens bedürfnisse" vertauscht würde. Referent Bürgermeister v. G r o ß: Ich sollte glauben, daß diese Abänderung nicht nothwendig wäre, denn es ist in der 36.ch. schon die Bestimmung enthalten, daß das öffentliche Almosen, nur im Werhältniß der den Armen für sich und nach Befinden denSeinigen mangelnden unentbehrlichsten Le-, bensbedürfnissezu verabreichen ist. In dem Ausdrucke, daß die unentbehrlichsten Lebensbedürfnisse zu verabreichen sind, liegt so viel, daß dasjenige, was zum Lebensunterhalt wirk lich nothwendig ist, zu gewähren ist. Es scheint daher eine Abänderung der h. 5 weder, nothwendig, noch selbst räthlich zu sein, weil außerdem vielleicht dem Grundsatz eine zu große Ausdehnung gegeben, und unbegründete Ansprüche der Armen dadurch hervorgerufen würden. Bürgermeister Starke: Nachdem ich vernommen, daß die Absicht der Deputation die gewesen ist, welche der von mir aufgestellte Begriff bedingt, habe ich keinen Antrag zu stellen. v. Großmann: Gegen die letzte Aeußerung müßte ich mich erklären. Es könnte ein Armer ein Bedürfniß von La bak u. dergl. haben, und von der Armencommission verlangt werden, weil es ihm zum Bedürfniß geworden sei. Dazu wer den die Armenbehördcn sich allerdings nicht verstehen; sie wer den ihm seinen Lebensunterhalt, nicht aber die Mittel zur Be friedigung seiner Angewöhnungen gewahren. Präsident v. G ersdorf: Wenn nicht weiter darüber ge sprochen wird, frage ich die Kammer: ob sie §. 5 annimmt? — Einstimmig Ja. — §. 6. Die Verpflichtung der Verwandten in auf- und ab steigender Linie zu gegenseitiger Ernährung, Versorgung und Unterstützung ist nach den bestehenden Civilgesetzen zu beur- theilen. Wenn Seitenverwandte und verschwägerte Personen nicht vermöge eines besondern Rechtstitels für ihre verarmten Ange hörigen zu sorgen .verbunden sind, so können sie doch von den Armenbehörden zu Erfüllung der ihnen diesfalls obliegenden moralischen Verpflichtung auf eine angemessene Weise ausge fordert werden. Die Deputationsaghdarüber: Zu Abschnitt H. §. 6. Nach der von den Herren Re- gierungscommiffarien gegebenen Auskunft ist in dem ersten Satze die Erwähnung der Ehegatten um deswillen unter blieben, weil diese in der Regel zusammen leben oder we nigstens zusammen leben sollen, da jedoch es ralhsam erscheint, hier aller der Personen zu gedenken, welche zur Alimentation gesetzlich verpflichtet sind, überdies auch Falle vdrkommen können, wo bei nicht zusammenlebenden Ehegatten die Frage über die Verpflichtung zu gegenseitiger Ernährung in An regung kommt, so beantragt die Deputation in dem ersten Satze nach den Worten, „in auf- und absteigender Linie" einzuschalten, „so wie der Ehegatten". Präsident v. Gersdorf: Ist die Kammer damit einver standen , daß in der §. 6 hinter den Worten: „in auf und ab steigender Linie" eingeschaltet werde: „so wie der Ehegatten." — Einstimmig Ja. — Präsident v. Gersdorf: Nimmt die Kammer mit die ser Veränderung H. 6 an? - Wird einhellig bejaht. — §. 7. Die Verpflichtung der Corporationen zur Versor gung und Unterstützung ihrer Mitglieder und Angehörigen be ruht auf den besondern, ihre gesellschaftliche Verfassung betref fenden Polizeigesetzen, Statuten und Ordnungen. Die Deputation hat nichts bemerkt. Präsident v. Gersdorf: Ich frage: ob die Kammer 7 annimmt? — Einstimmig Ja. — 8. Oeffentliche Unterstützung ist zwar auch denen, welche die nöthige Hülfe von den dazu verpflichtetenmnd ver-. mögenden Personen oder Corporationen nicht sogleich beim ein tretenden Bedarf wirklich erhalten können, immittelst nicht zu versagen; der öffentliche Armenfonds ist jedoch solchenfalls berechtigt, von gedachten Personen oder Gesellschaftenden Er satz des geleisteten Verlags zu fordern. Die Deputation hat nichts zu erinnern gefunden. Präsident v. Gersdorf: Nimmt die Kammer §. 8 an? — Wird allgemein genehmigt. — §. 9. Der Anspruch aussoffentliche Unterstützung beruht auf dem Heimathsrechte nach den jedesmaligen darüber geltenden geschlichen Bestimmungen. Präsident v. Gersdorf: Nimmt die Kammer tz. 9 an? Einstimmig Ja. — M. Abschnitt. Von den Mitteln zur Armenversorgung. tz. 10. In jedem Heimathsbezirke besteht eine gemeinschaft liche Armenkasse für sämmtliche den Zwecken der öffentlichen Armenversorgung gewidmete Einnahmen und Ausgaben. Erinnert ist in den Motiven hierbei: sä tz. 10 — 23. Dieser Abschnitt tritt an die Stelle der im Mandate vom 11. April 1772, Osp. I. §. 3 bis 6 enthal tenen Bestimmungen, welche größtentheils nur in veränderter Stellung darin ausgenommen worden sind, daher im Einzelnen nur Weniges dabei zu bemerken bleibt. In §. ,10 konnte auf den Grund des Heimathsgesetzes, welches die Localarmenversorgung an die Heimathsbezirke ver weist, nicht mehr, wie in den ältem Gesetzen von Orts ar me n k a ss e n, sondern von den Armenkassen jedes H ei m a t h s- bezirks die Rede sein. Die Deputation hat nichts bemerkt. Präsident v. Gersdorf: Nimmt diy Kammer ß. 10 an? — Einstimmig Ja,— - .
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