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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 44. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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'878 die Beiträge von solchen der betreffenden Stadt zufließen sollten, werden auch sie der Stadt Dresden zugewiesen.. Genug, ich kann nicht umhin, dies für eine schreiende Ungerechtigkeit zu halten, und wünsche sie so bald als möglich abgestellt zu sehen. Ich werde mich daher dem Separatvotum anschlkeßen, ob ich schon an der Fassung des Separatvoti Einiges auszusetzen habe. Der Separatvotant legt nämlich die Absicht dar, die Stadt Dresden bei dieser Einnahme zu schützen, wenn anders ihr ein Rechtsanspruch darauf zustehe. Nun, ich bin weit entfernt, dies zu tadeln. Was Recht ist, das muß durch alle Zeit hin- durch.geschützt werden, hätte ich es auch zu bedauern, daß so etwas hätte zu einem Rechte werden können. Allein faßt man einmal den Rechtspunkt in's Äuge, so sollte ich meinen, wäre das Minoritätsgutachten noch zu vervollständigen. Man sollte hinzufügen: „wenn aber Dresden einen Rechtsanspruch nicht Nachweisen kann, so solle es die erhaltenen Beiträge wieder herauszahlen". Ich glaube, es würde das eine ganz ange messene Ergänzung des Separatvoti sein, und ich werde in Erwägung nehmen, ob hierauf nicht noch ein besonderes Amen dement zu stellen sei. Bürgermeister Hübler: Ich enthalte mich eben so sehr, den launigen Vergleich der hiesigen Commun mit dem reichen Manne in der Bibel, den der Herr Vicepräsident zu machen beliebte, weiter zu verfolgen, als auf eine nähere Entwickelung der Rechtsbeständigkeit des bezüglichen Anspruchs hier einzu gehen. So viel ist gewiß, daß die hiesige Armenkasse sich schon seit sehr langer Zeit im Besitze der Beiträge befunden. Daß sie auch im Rechte sich befinde, dafür scheint schon der Umstand zu sprechen, daß ihr diese Beitrage von der vormaligen höchsten Landesbehörde unmittelbar fortdauernd zugeflossen. Die Begründung dieser Ansprüche wird daher kaum zweifelhaft sein und eine Entschädigung aus der Staatskasse unvermeidlich. Db es angemessen sein möchte, der Staatskasse ein Opfer zuzu- muthen, um einzelnen Bezirken des Landes einen kleinen un merklichen Vortheil zuzuwenden und ob der Vortheil überhaupt mit dem Opfer im Vergleich stehen dürfte, das muß ich der Kammer anheim geben. Nur das habe ich noch zu bemerken, daß die Beiträge nach einer Durchschnittsumme des letzten Jahr- zehnds nur etwas 'über 200 Thlr. betragen haben und wenn diese Summe künftig unter die sämmtlichen Armenbezirke des Landes vertheilt werden sollte, der Vortheil für die einzelnen Bezirke zu einer großen Wenigkeit herabsinken würde. Prinz Johann: Die Ansicht der Majorität, der ich an gehöre, ist mit scharfen Waffen angegriffen worden, daß es mir schwer werden wird, die Angriffe ganz zurückzuweisen. Schon die Zuversicht, mit welcher der Sprecher neben mir her vortrat , möchte mich fast in den Zustand der Ungewißheit ver setzen. Jedoch ich glaube, ich darf mich nicht des Wankelmuths schuldig machen, mit meiner Meinung zurückzuhalten. Ich glaube doch auch einige Gründe für mich zu haben. Ich bin keineswegs einer von denjenigen, die ihre Vaterstadt in aller und jeder Angelegenheit dasMort reden, aber zu verkennen ist nicht, daß ihr in neuerer Zeit mehre Vortheile abgeschnitten worden sind. Ich glaube, die Umstände haben dies mit sich geführt. Was aber vorliegenden Gegenstand betrifft, so scheint die Sache so zu liegen, daß eigentlich auf diese Beiträge Niemand einen Rechtsanspruch zu machen hat, eben so wenig der Heimathsbezirk, in welchem ein Rittergut liegt, als die Stadt Dresden, denn es dürfte unmöglich ein Heimathsbezirk ein zus Msesitum haben, zu verlangen, daß diese Art von Bei trägen bei ihm eingeführt werde. Nun scheint mir es sich bei der Stadt Dresden darum zu handeln, einen Schaden abzu wenden, eine Einnahme, die sie seit langen Jahren besitzt, auf zugeben. Bei den Heimathsbezirken hingegen handelt es sich darum, daß sie einen Vortheil genießen sollen, den sie vorher nicht hatten, den sie bekommen sollen wie ein Geschenk vom Himmel. Ich würde mich bei dem Majoritatsgutachten hal ten, da Dresden in Bezug auf die Armenbeiträge beim vorigen Landtage bedeutend zurückgestellt worden ist und es ist nicht zu leugnen, daß Dresden viele Mittel hat, jedoch eine große Masse von Armen in Dresden sich concentrirt und die Beiträge zu ei ner großen Höhe anwachsen. Gegen das Separatvotum oder Minoritätsgutachten, ich glaube der Bürgermeister Wehner hat sich für dasselbe später noch erklärt, muß ich bemerken, daß es mir noch zweifelhaft scheint und daß ich der Ansicht nicht bin, eine Entschädigung aus der Staatskasse zu gewahren, wenn ein Rechtsanspruch von der Stadt Dresden sich nachweisen läßt zu Ablösung einer Einnahme, welche der Stadt Dresden zu steht, zu Gunsten von Heimathsbezirken, die diese Vortheile nicht genossen haben. Der Grundsatz einer solchen Ablösung scheint mir bedenklich zu sein. Das ist ein Grund, warum ich. mich gegen diese Ansicht erklären muß. Ich glaube, daß eine Entschädigung, wenn ein Rechtsanspruch dasteht, nicht zu ver meiden sein würde. Noch muß ich erinnern, wie schon mein Nachbar gethan hat, daß die Rittergutsbesitzer dabei unbethei- ligt sind, denn ob sie ihre Beiträge hier oder in ihrer Heimath zahlen, das ist einerlei. Wenn auch zu erwarten sein dürfte, daß sie in einzelnen Fallen in die Kasse ihres Wohnorts etwas bei steuern müßten, so liegt doch keine Zwangsverbindlichkeit vor, da sie diese Beiträge nur nach freiem Willen geben sollen. Ich glaube, daß man auf das Majoritätsgutachten eingehen könnte, obgleich ich selbst keine große Hoffnung auf Succeß habe. . (Beschluß folgt.) Berichtigung. In Nr. 43 S. 840 Z. 25 von oben muß es anstatt „ unwichtig " heißen „ unnöthig." Druck und Papier von B. G. Teubner in Dresden. Mit der Redaktion beauftragt; V. Gretschel.
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