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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 45. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Berechtigungen und Zubehörungen bestätigt; so kann unter an dern auch ein Vorwerk dazu gehören, das in einem andern Hei- mathsbezirke liegt und diesem angehört, es wird aber für diese ein besonderer Kaufpreis gewöhnlich nicht ausgeworfen. Ach gebe aber noch zu erwägen, daß es Rittergüter giebt, die gar keinen Gründ und Boden haben; es giebt welche, die blos gewisse Nealberech- tigungen und die Gerichtsbarkeit besitzen. Wohin soll man nun diese Beitrage verweisen ? Ja auf diese würde die Bestimmung des Gesetzes, wie sie gefaßt ist, gar nicht passen. Ich kann nicht leugnen, daß es für die Lehnscurie unendlich schwer sein würde, die hier einschlagenden so verschiedenartigen Verhältnisse allenthalben zu berücksichtigen. Halt map die zeitherige Ein richtung für unpassend, so muß ich wenigstens wünschen, daß die Lehnscurie damit gänzlich verschont und daß bei der Lehnscu rie Beiträge der Art gar nicht erhoben würden, daß vielmehr diese Beiträge von den Rittergutsbesitzern unmittelbar an die Armen kassen abgegeben werden. Eine Bevorzugung der Stahl Dresden kann übrigens hier nicht in Frage kommen, denn wenn heute die Lehnssachen von dem Appellationsgerichte zu Dresden getrennt und an die übrigen Appellationsgerichte verwiesen werden soll ten, so würden die Städte Leipzig und Zwickau einen ähnlichen Vortheil zu genießen haben. Präsidentv.Gersdorf: Wenn nicht weiter über den Ge genstand gesprochen wird, so würde auf die Fragstellung überzu gehen sein. Zuerst würde ich die Frage auf das Majoritätsgut achten zu richten haben, enthaltend in den Worten: „es har je doch in Ansehung der bei dem Lehnshofe zu Dresden'bei Con- sirmation von Urkunden, wodurch das Eigenthum der dort zur Lehn gehenden Güter an andereBesitzer übertragen wird, zu ent richtenden Almosenbeiträge bei deren Überlassung an die Armen kasse der Stadt Dresden sein Verbleiben." Ich frage die Kam mer, ob sie sich hierin der Mehrheit ihrer Deputation anschließt? — Wird mit 20 gegen II Stimmen verneint. — v. Welck: Es würde nunmehr, nachdem das Majori tatsgutachten abgelehnt ist, allerdings angemessen sein, auf das zurückzukommen, was vorhin vom Herrn Staatsminister geäu ßert wurde, daß es nämlich zweckmäßiger sei, den Ausweg inzu- schlagen, daß die Rittergutsbesitzer selbst an den Heimathsbezirk jene Beiträge entrichteten. Mir wenigstens würde dieser Aus weg sehr zweckmäßig erscheinen, nur sehe ich noch nicht die Mo dalität ab, in welcher dies geschehen könnte. Staatsminister v. Könneritz: Wenigstens möchte ich im Interesse des hiesigen Appellationsgerichts wünschen, daß man es nicht mehr mit der Erhebung dieser Beiträge belaste, oder daß bestimrpteVorschläge geschähen, wie und auf welche Weise künf tig die Vertheilung dieser Beiträge erfolgen solle, Prinz Johann: Ich sollte glauben, daß auf die Modali tät, wie diese Beitrage wertheilt werden sollen, hier nicht weiter einzugehen sei. Die Art und Weise, 'wie dieselben aufgebracht werden sollen, könnte ganz in der bisherigen Maße erfolgen, das übrige aber dem Wege der Verordnung anheim gegeben werden. Es dürfte daher gut sein, den diesfallsigen Antrag ganz im All gemeinen zu fassen. Staatsminister No st i tz u n'd J^a n,cken do rf: Nur die Be merkung erlaube ich mir, daß es zweckmäßig sein möchte, den Antrag so zu fassen, daß es der Stadt Dresden unbenommen- bleibe, ihre Ansprüche im Rechtswege zu verfolgen. Mit einer Entschädigung ihr entgegen zu kommen, würde nicht rathsam sein. ' > v. Watzdorf: Es dürste vielleicht zweckmäßig sein, das Minoritätsgutachten nur in der Schrift zu erwähnen. Es steht dasselbe mit dem Gesetze nicht in Widerspruch, und kann also füg lich alsiAntrag in der Schrift seinen Platz finden, wobei zu gleicher Zeit der hohen Staatsregierung zu überlassen wäre, auf eine angemessene Modalität der Erhebung und Vertheilung dieser Beiträge Bedacht zu nehmen. / Referent Bürgermeister v. Groß: Ich erlaube mir die Bemerkung, daß nach der ausdrücklichen Vorschrift des Gesetzes die Armenkassenbeitrage, welche bei der gerichtlichen Bestätigung der gedachten Geschäfte gegeben werden, von der Gerichtsstelle, wo die Bestätigung erfolgt, zu erheben sind, und es fragt sich also nur, ob diejenigen Beiträge, die hier bei dem Lehnshof in dieser Beziehung erhoben werden, nicht mehr an die Armen kasse der SradtDresden, sondern an die Armenkasse des betreffen den Heimathsbezirks abgegeben werden sollen. Ueber die Er- hebungsweisescheintkeine Meinungsverschiedenheit obzuwalten, wohl aber über die Art und Weise der «Verwendung dieser Beiträge. , Staatsminister v. Könneritz: Der ganze Satz paßt nur nicht auf die Lehnscurie. Es heißt hier: „DieseBeiträge sind von der Gerichtsstelle, wo die Insinuation und Bestätigung erfolgt, zu erheben und an die Armenkasse desjenigen Hei mathsbezirks, in dessen Fluren das betreffende Grund stück liegt, abzugeben." Für das Untergericht, was dieGe- richtsstelle und zugleich die Obrigkeit bildet, ist dieser Satz wohl anwendbar, allein für die Lehnscurie, die keinen Ge richtsbezirk hat, ist dieselbe nicht paffend. Wiederholt aber mache ich auf den Fall aufmerksam, wenn ein Rittergut keine Grundstücke besitzt, auf ein solches würde diese Bestimmung am allerwenigsten anwendbar sein. Was für eine Modalität überhaupt zu treffen sei, das habe ich zwar der geehrten Kam mer anheim zu geben, allein nochmals muß ich bemerken, daß die Schwierigkeiten gewiß nicht unbedeutend sind-. Gesetzt, die Schönburg'schen Lehnsherrschasten würden einmal anderweit verliehen, wie viel gehören dazu nicht Dörfer, und an welche Heimathsbezirke sollen nun jene Beiträge vertheilt werden? Referent Bürgermeister!). Groß: Es möchte das vielleicht beweisen, daß es überhaupt besser gewesen wäre- es bei dem Majoritätsgutachten zu lassen. Vicepräsident v. Carlowitz: Das ist leider nun zu spät.
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