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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 45. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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würde eine Abweichung hiervon gewiß in directen Widerspruch mit der 17., 18. und andern ZZ. des Gesetzes treten. Alle die Gründe aber, welche überhaupt gegen die Armentaxen aufzu stellen sind, und die von so vielen der Sache kundigen Män nern, welche sich ausschließlich mit dem Armenwesen beschäftigt haben, angeführt worden sind, und die ich hier nicht erst noch näher berühren will, da sie gewiß allen Anwesenden schon hin reichend bekannt sind, sprechen auch dafür, daß es nicht gut ge- than sei, es in die Hände der Armenversorgungsbehörden zu legen, sofort Armenanlagen ausschreiben zu dürfen. Esver- steht'sich dabei ja übrigens von selbst, daß, wenn die freiwilligen Beiträge nichk ausreichen, es der Armenbehörde noch immer «er stattet sein müsse, zü einer Armenanlage zu verschreiten. Ich trage daher darauf an, daß aus dem Vorschläge der geehrten Deputation die letzten Worte: „insofern nicht die Armenbe hörde es vorzieht, sofort eine Ärmenanlage auszuschreiben," in Wegfall gebracht werden. Das dürfte wohl auch im Sinne des Herrn Vicepräsidenten gelegen haben. Präsident v. Gersdorf: Ich würde die Kammer Hu fragen haben: ob sie den Antrag, die Worte: „insofern nicht — auszüschreiben" (stoben) in Wegfall zu bringen, unter stützenwolle? — Erfolgt zur Genüge. — Prinz Johann: Ich muß mich doch angelegentlichst für das Deputationsgutachten verwenden. Ich muß bedauern, daß der Bürgermeister Wehner gerade nicht gegenwärtig ist, und der mit diesen Verhältnissen sehr vertraut ist; er hat in der De putation, namentlich auf diesen Punkt sehr großes Gewicht gelegt, und war ganz einverstanden mit der Ansicht. Man hat gegen die Ansicht der Deputation angeführt: es würde das Princip des Gesetzes verletzt werden. Das kann keineswegs der Fall sein; denn es sollen freiwillige Beiträge geleistet werden, diese aber erhoben werden, nachdem die andern erschöpft sind, und unmittelbar die. Anlagen folgen. Ob man diese früher Eintreten laßt oder nicht, das scheint mir nicht gegen das Prin- cip des Gesetzes zu sein. Es dürfte aber vorzüglich zu betrach ten sein, daß die Beiträge freiwillig, wie angeführt worden ist, nicht eingehen, und deshalb schon aus dem Grunde, großer Suc- ceß sich nicht versprechen läßt. Es weiß ein Jeder, daß, wenn die freiwilligen Beiträge nicht ausreichen, dann doch die Anlage eintreten muß, und deshalb glaubt er besser zu thun weniger bei zutragen, weil er dann durch Anlage gezwungen wird, das zu tragen, was ändere Wohlhabende eben so gut geben könnten. Ich erlaube mir zu bemerken, daß unsere Beiträge keine frei willigen mehr sind. Die Bestimmung ist in dem frühem Ge setze mit enthalten, die Disposition , daß, wenn Jemand gar nichts beiträgt, oder zu wenig, so soll ihm ein angemessener Bei trag angesonnen werden. < Referent Bürgermeister v. Groß: Ich muß bemerken, daß sich Herr Bürgermeister Wehner in der Deputation mit der Fassung ganz einverstanden erklärt hat. Es ist in tz. 10 schon ausgesprochen, daß die Bestimmung des zu leistenden Beitrags der freien Willkühr überlassen bleibe, daß aber, wenn eine ein zelne Person sich weigert, einen Beitrag überhaupt, oder ei nen verhältnißmäßigen zu geben, die Obrigkeit diesen festsetzen kann. Also kann von ganz freiwilligen Beiträgen, wo ein Zwang gar nicht stattfindet, wie Se. königl. Hoheit schon be merkt hat, nicht die Rede sein. Praktisch glaube ich, gestaltet sich die Sache an den Orten, wo man überzeugt ist, mit blos freiwilligen Beiträgen nicht auszukommen, so, daß zwar in der Form die Bewohner zu freiwilligen Beiträgen aufgefordert werden, jedoch in Gemäßheit des vorhandenen Bedürfnisses im Voraus bestimmt wird, wieviel von jedem, seinen Verhältnis sen nach, als Minimum zu entrichten ist, und eine obrigkeitliche Festsetzung dann eintritt, wenn Jemand sich auch zu diesem Mi nimum nicht verstehen will. Es würde in vielen Fällen sehr nachtheilig sein, wenn man der Armenbehörde unbedingt das Ermessen benehmen wollte, unter manchen Verhältnissen von der Einsammlung blos freiwilliger Beiträge abzusehen. v. Zedtwitz: Zur Widerlegung dessen, was der hochge stellte Redner gegen meinen Antrag erwähnt Hal, erlaube ich mir gleich bei dem letzten Punkte seiner Rede anzufangen, bei dem nämlich, daß auch schon in der früheren Gesetzgebung be stimmt gewesen sei, daß derjenige, welcher freiwillig keinen Bei trag gebe, durch die Obrigke.t zu einem solchen angehalten wer den solle. Das will ich recht gern zugestehen. Allein es er hält auch dies meines Bedünkens das Princip noch immer vollkommen aufrecht, daß in der Regel nur freiwillige Beiträge zur Versorgung der Armen aufgebracht werden sollen, wogegen es nach demDeputatioüsvorschlage — geradezu in dieHände der Be hörden gelegt werden würde, sofort und ohne erst den Versuch der Einsammlung freiwilliger Beiträge gemacht zu haben, mit einer gezwungenen Armenanlage anzuheben. Letzteres würde uns gewiß sehr bald dahin führen, daß von den meisten Armen versorgungsbehörden in unserm Lande sofort zu Armenanlagen verschütten würde, und das müßte ich für meinen Theil aller dings als das größte Unglück für das Armenwesen im Allge meinen ansehen. Ich will nicht erst auf die Gründe wieder zurückkommen, die schon von so vielen Sprechern vor mir gegen eine solche Gesetzesdisposition angeführt worden sind, sondern mich nur darauf beschränken, hier zu bemerken, wie ich glaube, daß, sobald hierbei einmal ein Zwang eintritt, die Mildlhätig- keit gewiß gar sehr gehemmt werden wird. Ich glaube daher, es wird nicht gut sein, wenn wir es in dieHände der Armenbe hörden legen, sofort mit Anlagen zur Versorgung ihrer Armen zu verfahren. Bürgermeister Gottschald: 'Die Erfahrungen, die das Deputationsmikglied (Wehner) in dieser Beziehung gemacht hat, kann ich bestätigen, und sämmtliche College» werden mir beipflichten. Diese Erfahrung lehrt, daß die Veranstal tung freiwilliger Einsammlungen nicht nur bei einem großen Lheil erfolglos sind, sondern daß sie auch der Ausschreibung der Anlage sogar hinderlich werden können, insofern nämlich, als sich dadurch im Publikum der Glaube verbreitet, daß bei Einsammlung von Beiträgen zur Armenversorgung überhaupt
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