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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 45. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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kein Zwang angenommen werden dürfe. Ist dies nun der Fall, so muß ich mich allerdings dafür verwenden,. daß die Fassung, wie sie die Deputation vorgeschlagen hat, Annahme finden möge. Ich meinerseits werde ihr beistimmen. Graf Ho h enthal (Königsbrück): Die Erfahrungen der beiden Herren aus den Städten bedauere ich. Ich habe dar über günstigere Erfahrungen gemacht bei der Armenversorgung, die bei mir besteht, wo durch freiwillige Beitrage,, namentlich der Landleute, wiewohl von deren Beitragen von einem Mit glieds der Kammer nur wenig erwartet wurde, doch soviel herauskommt, daß vollständig das Bedürfniß gedeckt wird. Ist das nicht der Fall, dann ist es Zeit, eine Anlage auszu schreiben, aber einen Zwang auszusprechen, ehe es nöthig,' halte ich weder für gut noch für räthlich. Domherr 0. Schilling: Aus dem, was dafür und dar wider gesprochen worden ist, geht soviel hervor, daß es an verschiedenen Orten verschieden ist. In Leipzig werden die Beiträge zur Armenkasse allerdings durch freiwillige Subscrip- tion eingebracht; allein dies ist, wie von mehren Seiten be merkt worden ist, nicht an allen Orten möglich, besonders auf dem Lande. Nun glaube ich aber, daß gerade die Fassung, welche die Deputation vorgeschlagen hat, den hierbei einzu schlagenden Weg ganz dem Ermessen der Obrigkeit, die sich doch dabei nach den Localverhältnissen richten wird, überläßt. Es ist voran gestellt, daß freiwillige Beiträge eingesammelt oder unterzeichnet werden sollen, und nur als Modisication beigefügt, sofern nicht die Armenbehörde es vorzieht,'sofort eine Armenanlage auszuschreiben. Also scheint dieser Antrag der Deputation ganz unbedenklich. Referent Bürgerin. Groß: Ich will auch bemerken, daß der Streit eigentlich blos die Form der Erhebung betrifft. Denn sobald in der tz. 17 die Bestimmung stehen bleibt, daß der zu entrichtende Beitrag, wenn die freiwillige Bestimmung zu gering ausfällt, Obrigkeitswegen fetzgesetzt werden kann, so kann man einen solchen Beitrag nur formell einen freiwilli gen nennen. Also scheint mir durch den von der Deputation gemachten Vorschlag eigentlich keine neue, sondern nur eine erläuternde Bestimmung gegeben zu werden. Bürgermeister Schill: Ich für meinenTheilwerde mich allerdings blos an den Gesetzvorschlag halten, und nicht an den Vorschlag der Deputation. Ich will gar nicht verkennen, daß mit freiwilligen Beiträgen durchgängig nicht auszukommen ist; allein daraus folgt noch nicht, daß man zu allgemeinen Anla gen schreiten muß-, und es sind §. 17 Mittel und Wege ge nannt, wo wenigstens der Form und dem Scheine nach frei willige Beiträge erhalten werden. Die Mittel und Wege sind zeither mit Erfolg eingeschlagen worden, und ich kann nicht abgehen von der Ansicht, die Herr Gchcimerath v. Zedtwitz richtig ausgestellt hat. Es ist gegen das Princip des Gesetzes, ohne einen Versuch zu machen, daß die Beitrage freiwillig aufgebracht werden, sofort zu einer Anlage zu verschreiten. Ich glaube, daß hierdurch dem Wohlthätigkeitssinne entgegen gestrebt und er unterdrückt wird, was ich für meinen Zcheil nicht wünschen, auch nicht befördern will. Bürgermeister Bernh ardi: Mir scheint wirklich einBe- denken hier nicht vorhanden zu sein, da es der Armenbehörde in die Hand gegeben wird, ob sie will freiwillige Beitrage einsam meln oder sofort eine Anlage ausschreiben. Zn den Orten, wo das Bedürfniß der Armenkasse zum Lheil wenigstens durch frei willige Beiträge und nicht durch Anlagen aufgebracht wird, in solchen Orten, wie z. B. in dem, welchen ich angehöre, würde ein Ausschreiben von Anlagen zu nichts als zu Unlust, Wider willen, Verdruß Anlaß geben, und von schlechtem Erfolge für die Armenkasse sein. An diesen Orten würde die Armenver sorgungsbehörde gewiß bei freiwilligen Beiträgen bleiben. Ich Muß dem beitreten,was vom Herrn Domherrn v. Schilling geäu ßert wurde, daß nämlich nicht an einem Orte es so ist, wie an dem andern, und daß man es den Localverhältnissen überlassen möge, ob freiwillige Beiträge einzusammeln, oder Anlagen auszu schreiben seien. v. Großmann: Ich glaube doch, daß die Bemerkung des Herrn geheimen Raths v. Zedtwitz sehr viel fürsich hat. Inder Praxis macht es allerdings keinen Unterschied, ob durch freiwil liges Einsammeln oder durch Anlagm das Bedürfniß für die Armenversorgung aufgebracht wird. Aber für die Gesinnung und das Princip macht die Modalität meines Erachtens einen sehr großen Unterschied. Die logische Consequenz fallt aus dem Gesetze weg, und ich sollte meinen, in einem Staate, der sich so hoher wissenschaftlicher Bildung rühmt, wie der unsrige, müsse man-auf diese logische Consequenz eine große Bedeutung legen. Für das zweite fällt jeder Impuls zur Mildthätigkeit weg. In Leipzig hat man noch neuerdings die Erfahrung ge macht, daß Vermächtnisse der Armenanstalt zugeflossen sind von mehr als 50,000 Lhlr. . Nun daran wird künftig nicht mehr zu denken sein, sobald das Princip der Freiheit er- tödtet wird. Ich muß mich unbedingt dem entgegenstellen, was hier im Deputationsbericht vorliegt. Prinz Johann: Ich erlaube mir, meine Herren, zuGe- müthe zu führen, daß in dieser Angelegenheit der Grundsatz gilt: es sei nicht gut, Alles über einen Kamm zu scheeren. Ich glaube, man muß es dem Ermessen der Localbehörden möglichst überlassen, und mein Wunsch geht dahin, daß man alle Bestimmungen in dieser Beziehung ungestört fortgehen ließe. In Orten, wo bisher freiwillige Beitrage nicht üblich waren, und wie es in den allermeisten Dorfschaften der Fall ist, wo man sich bedünken ließe, freiwillige Beiträge einzu sammeln. Ich glaube, es ist viel einfacher bei der Armenanlage. Ich glaube, es wird die Besorgniß des Sprechers vor mir nicht eintreten, namentlich nicht in einem Orte wie Leipzig. v. Großmann: Ich bitte ums Wort zur Widerlegung. Ich glaube doch, daß es einen wesentlichen Unterschied macht, wie man sich hier ausspricht. Auch auf dem Lande weiß der
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