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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 45. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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an einzureichen" (s. vorstehend) nach dem Gutachten der Deputation in Wegfall gebracht werden sollen? — Ein st! mm ig Ja. — 16. Der Ertrag der in den Kirchen zu veranstaltenden Sammlungen (A. 1. 8.1.) so wie die festen Beitrage aus dem Kirchenvermögen ist in Kirchspielen, welche sich über'mehre Heimathsbezirke erstrecken, unter sämmtliche Armenkassen des Kirchspiels nach Verhältniß der Bevölkerung zu vertheilen. Im Deputationsberichtistnichts bemerkt. Bürgermeister Gottschald: Zu dieser §. möchte ich mir einen Antrag einzubringen erlauben. Es ist jedenfalls auch in andern Städten die Erfahrung gemacht worden, daß die Be wohner eingepfarrterDorfschaften, wenn in den Kirchen, wo sie eingepfarrt sind, derartige Sammlungen veranstaltet wor den, wenig oder gar nichts beitragen. Diese Bemerkung hat man auch in der Stadt, der ich angehöre, zu machen Gelegen heit gehabt, und es ist deshalb eine Einrichtung hinsichtlich . der eingepfarrten Dorfschaften zu Stande gekommen, nach wel cher für diese ein besonderes Becken zu Einlegung von Beiträ gen aufgestellt wird. Diese Einrichtung wird, wie mir scheint, durch die Bestimmung der ,16 gestört werden. Um eine sol che Störung, die mit Nachtheil für die Städte verbunden sein würde, zu vermeiden, würde ich mir erlauben, einen Zusatz vor zuschlagen. Der Redner tragt nun einen solchen Zusatz vor, dessen Tendenz dahin geht: „die von einigen Orten hinsichtlich der Einsammlung und Wertheilung der Kirchencollecten bestehenden hesondern Einrichtungen aufrecht zu erhalten." Präsident v. Gers dorf: Aber die Worte: „der in den Kirchen zu peranstaltenden Sammlungen" würden wegbleiben? — Bürgermeister Gottschald bejaht dies. — - Präsident v. Gersdorf: Nun habe ich zuvörderst zu fra gen: ob die Kammer den Antrag unterstützt ? — Wird aus reichend unterstützt. — Prinz Johann:. Ich erlaube mir zu bemerken, ob es nicht gut ist, wenn in subsiäio eine Entscheidungsnorm gege ben wird für den Fall, wo sich die Communen nicht vereinigen können, ob es nicht besser ist, die ganze §. zu lassen, und den Zusatz, insofern nicht zwischen den Gemeinden in Bezug auf die Wertheilung der Sammlungen ein Anderes bestimmt wor den ist. . Vicepräsident v. Carlowitz: Das würde nicht der An sicht des Antragstellers gemäß sein. Wenn ich recht verstanden habe, würde die Aufbriugungsmodalität zu ändern sein, nicht aber die der Wertheilung. .Wenn, die Aufbringungsmodalität geändert werden soll, so müssen die Worte „zu veranstaltenden . Sammlungen" heräusfallen. Dem Wertheilungsmodus dage gen gehören die Worte an : „nach Verhältniß derBevölkerung." Ich möchte aber darüber klar sehen, ob man an den Aufbrin- l. 45. güngs- oder an den Wertheilungsmodus, oder an beide zusam men zu denken habe. Bürgermeister Gottschald: Ich werde nach diesen Ent gegnungen meinen Zusatz fallen lassen und ihn in anderer Weise fassen, nämlich daß, während man es bei§. 16 bewen den ließe, hinzugefügt würde, daß es überall da, wo eine Ein richtung der bezeichneten Art bestehe, dabei sein Bewenden ha ben möge. Bürgermeister Schill: Es ist also das, was Sr. königl. Hoheit gesagt hat. Es handelt sich nicht um Aufbringung, sondern um Wertheilung, wenn nicht eine besondere Bestim mung stattsindet und das allgemeine Princip, was gelten muß, so ist dies: die Bevölkerung zum Anhalten zu nehmen. v. Zedtwitz: Ich glaube, dem Herrn Antragsteller würde vollkommen genügt werden, wenn das Amendement Sr. könig lichen Hoheit angenommen würde. . Präsident v. Gersd-orf: Es soll also nach dem Anträge des Herrn Bürgermeister Gottschald die ß. stehen bleiben, aber der von ihm bemerkte Zusatz gegeben werden. Ich frage die Kammer: ob sie den Antrag unterstützt? Prinz Johann: Ich wollte mir nur erlauben zu bemer ken, daß vielleicht der Referent beauftragt würde, eine Fas sung in Vorschlag zu bringen. Denn, wie es scheint, über das Materielle ist kein Zweifel; aber die Fassung ist nicht gleich so schnell zu finden. Bürgermeister Gottschald: Wie ich mir schon vorhin an zudeuten erlaubte, so besteht die Einrichtung darin, daß, weil man nicht die Bevölkerung zum Maßstab bei Wertheilung der Beiträge hat annehmen können, besondere Becken für die ein gepfarrten Parochianen ausgestellt worden, wo deren Beiträge eingesammelt werden,' und diese werden unter deneingepfarrten Dorfschaften nach der Uebereinkunft, die sie getroffen haben, verth eilt. Königl. Commissar v. Merbach: Ich möchte in Zweifel stellen, ob nicht der Zusatz / den der Hr. Bürgermeister Gott schald beantragt hat, nölhig sei? Da der ganze dritte Abschnitt eigentlich nur subsidiarischer Natur ist, und, was er vorschreibt, nur zur Anwendung komme, wo in einzelnenHeimathsbezirken über das Armenwesen und also auch über Aufbringung der Bei träge nichts örtlich feststehl. In §. 86 ist die Errichtung der Localarmenordnungen mit ihren Gegenständen erwähnt. Da hin gehören zuerst Bestimmungen über die H ül fsqu eilen der Armenkasse, mithin auch der bei der vorliegenden §. jetzt er wähnte Fall, und es ist damit im ganzen Lande vorbehalten, daß durch die Localarmenordnungen in solchen einzelnen Be ziehungen Uebereinkünfte und besondere Bestimmungen getroffen werden können, und wo schon dergleichen bestehen, sollen sie unberührt bleiben. Ich möchte glauben, daß es noch vielerlei solcher Abweichungen geben kann in einzelnenOrten, und daß man alles müßte Vorbehalten', wenn die Besorgniß, daß denselben ' " 2
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