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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 45. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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stimmt wird, so setze ich voraus, daß sie auch wird ermessen können, welches Quantum den Verhältnissen des Renitenten angemessen ist, denn es würde lächerlich sein, wenn die Obrig keit bestimmen könnte, daß eiy Beitrag gegeben werden müsse, auf der andern Seite aber in die Willkühr des Renitenten ge setzt sein sollte, nur die allergeringste Kleinigkeit zu bewilligen, womit die Obrigkeit zufrieden sein müßte. Bürgermeister Hü bl er: Das liegt in dem Begriff der freiwilligen Beiträge. So gering sie sein mögen, sie müssen angenommen werden, eben weil sie auf dem freien Willen ei nes jeden Subscribenten beruhen. Wenn nur subscribirt wird, so ist dem Mandate Genüge geleistet. ' Domherrv. Schilling: Ich meinestheils muß aller dings Bedenken tragen, für den Wegfall des zweiten Satzes in der 17. §. zu stimmen. . Deyn er enthält einen Uebergang von freiwilligen Beiträgen zur Ausschreibung einer Armenan lage, der in manchen Fällen räthlich, ja sogar nothwendig scheint. Wenn ich z. B. den Fall setze, daß ein reicher Geiz hals, der mehr geben könnte als andere, jeden Beitrag ver weigert, oder so wenig subscribirt, daß Jeder, der die Verhält nisse nur einigermaßen kennt, darüber seine Verwunderung zu erkennen geben muß, oder wenn ein solcher Fall bei mehren Reichen zugleich eintritt — wie soll da verfahren werden? Soll die Armenbehörde dazu schweigen, oder sofort zu einer Armen anlage schreiten? Das letztere hat manche Bedenken gegen sich, und es scheint daher der zweite Satz der 17. §. einen pas senden Mittelweg anzugeben zwischen freien Beiträgen.und dem andern Extrem, dem Ausschreiben einer Armenanlage. Dagegen erkenne ich das als wohlbegründet an, was der Herr Vicepräsident bemerkt hat, daß es nämlich bedenklich sei, wenn der Maßstab zur Beurtheilung der Beitrage auch mit genom men werden soll nach den Beiträgen anderer in ähnlichen Ver hältnissen lebender Einwohner. Ich muß bemerken, daß ich schon in der Deputation gegen diesen Maßstab Bedenken er regte, jedoch nicht die Zustimmung der Mehrheit der Deputa tion erhielt. Ich meinestheils würde wünschen, daß dieser Maßstab weggelassen und nur die andern beiden beibehalten würden, nämlich der Vergleich mit den Mitteln der Beitragen den und dem Bedürfnisse der Armenkasse. Dann^ glaube ich, fiele das Hauptbedenken gegen den fraglichen Satz weg. Uebri- gens erkläre ich mich auch einverstanden mit dem ev'entuellen Anträge des Herrn Bürgermeister Hübler, nach welchem die letzten Worte jenes Satzes dahin abgeändert werden sollen, daß statt „ist — festzusetzen" gesagt werde: „kann fest ¬ gesetzt werden." v. Großmann: Für das Amendement des Herrn Bür- germeister Hübler in seiner ersten Fassung müßte ich mich auch erklären. Einmal schon darum, weil das Princip des Gesetzes durch die Fassung des Entwurfs wesentlich alterirt wird, es hört auf ein reines zu sein und wird ein gemischtes. Entwe der Zwang oder Freiheit. Ein Drittes giebt es nicht! Zwang aber bleibt allemal übrig, wenn die Freiheit zu nichts führt. Ferner nehme ich großen Anstoß an der Unsicherheit, die sich in der Regierungsvorlage zeigt. Es ist offenbar, daß man früher überwiegende Gründe für das Princip der Freiheit hatte. Wie man dazu gekommen ist, diese Ansicht abzuändern, ist aus den Motiven nicht zu erkennen, wenigstens ist es nichts, als ein xravamen ük kuturo, wenn man da sagt, daß die Maßregel nicht zu entbehren sei. Ich erinnere an den sittlichen Grund satz: guoä äubitss, ne keveris. Der Anspruch an die Freiheit und das Vertrauen auf die Wohlgesinntheit der Gemeindeglie der ist das erste natürlichste, bewährteste; aber einen Zwang der Freiheit aufzulegen, ist höchst bedenklich. Denn von allen Menschen gilt, was Laubmann als die Definition eines Stu denten aufstellte: Homo «stamm»! rational« bipes, guoll nontom vult cogi gusm xersusäeri. Zur Wohlthätigkeit namentlich läßt keiner sich zwingen. Wollte man aber durchaus das Prin cip der Freiheit verlassen, welche Consequenzen würden daraus hervorgehen! Dann konnte man ja auch bei Brandunglücks^ fällen, wie bei den jetzigen in Neukirchen, vorschreiben »vollen, was Jeder in die Collecte- geben sollte. Dagegen aber würde sich Jeder empört fühlen, und man täusche sich doch laicht über den Erfolg. Es würde gerade so werden, wie wenn man das Bestehen eines Lheaters, das durch seine Leistungen das Pu blikum anzuziehen nicht vermag, durch Subskriptionen sicher stellen und dazu von oben herab aufmuntern wollte; die Sache würde völlig mißlingen. Am besten dürste es wohl sein, das Princip der Publicität hier zur Hülfe zu nehmen; man mache bekannt, was jeder Einzelne giebt, und diese Bekanntmachung wird ganz gewiß auf den Ehrtrieb.besser wirken, als aller Zwang. Königl. Commissar l). Merbach: Die Regierung hat bei diesem Punkte ihre Ansicht gewechselt und es wird anzuneh men sein, daß sie dies nicht ohne Grund gethan habe. Und in der Lhat hat sie durch einen Vorgang, der dem Hrn. An tragsteller sehr nahe liegt, Veranlassung gehabt, den Gegen stand in anderweite reifliche Erwägung zu ziehen, und ist zu dem Resultate gekommen, daß die jetzige Bestimmung die sichrere ist. Die Erfahrung hat bisher in Sachsen größtenteils dafür gesprochen, daß die freiwilligen Sammlungen für die Armenkassen den gehofften Zweck nicht erreicht haben. Ich will hierbei ein Beispiel, welches vielleicht Hr. v. Großmann im Sinne hat, ausnehmen. Aber ein ganz andres von gleicher Größe steht dem entgegen, wo gerade die entgegengesetzte Er fahrung, und zwar von Jahr zu Jahr, im regressiven Maß stabe gemacht worden ist. Daß man also mit den freiwilligen Beiträgen allein nicht durchkommt, um den Armenkassen die nöthigen Hülfsquellen zu verschaffen, das ist Lhatsache. Hätte man dieAussicht, daß es mit der Sammlung freiwilliger Beiträge genug sei , so wäre die Frage, ob es lediglich dem freien Willen zu überlassen sei, ob und wie viel Jeder geben wolle, oder ob man einen modisicirten Zwang damit zu ver binden habe? ganz überflüssig, denn dann könnte man sich wohl darüber beruhigen, ob der eine oder andere sich sehr ge nerös bezeuge, ein zweiter nur wenig gebe, und ein dritter
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