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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 45. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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ten, daß Abschätzung statt finden und man fragen müßte^ wer hat über, und wer hat unter seinen Kräften gegeben? .v. Polenz: Ohne mich iii eine weitläufige Auseinander setzung einzulassen, muß ich sagen, daß das, was gegen den Antrag, den letzten'Satz der §. wegfallen zu lassen, geäußert worden ist, nur die Gründe bestätigt, welche Herr Bürgermei ster Hübler für sein Amendement angeführt hat- Der königl. Herr Cominissar hat über den bisherigen Erfolg. freiwilliger Beiträge gesagt, daß sie sich so vermindert hätten, daß man zu unfreiwilligen, folglich zum Zwange seine Zuflucht nehmen müss?, wobei der Mildthätige, welcher gleich anfänglich reich lich beigesteuert, doppelt angezogen würde. Der hier aufge stellte Erfahrungssatz beweist, daß man den Zwang oder die Anlagen nicht entbehren kann; bei derselben ist aber der Gene röse durch den Deputationsvorschlag zu Z. 21: „Es blecht je doch der Armenbehörde überlassen, in die Anlage nach Befin den die freiwilligen Beiträge einzurechnen" sicher gestellt. Der letzte Satz der 17. §. steht mit dem ersten durchaus in Wider spruch; also sieht man nicht ein, warum er beibehalten werden soll. Man wird allerdings Menschen finden, die kein Mitleid mit ihrem armen Nebenmenschen haben, diese muß man" zu Beiträgen nöthigen; aber es entschuldiget den Uebelstand nicht, zwei Gegensätze,, Zwang und freien Willen, untereinander zu werfen. Ziegler und Klipphausen: Ich halte dafür, daß man das Princip der Freiheit des Individuums so viel möglich ehren muß, und daß man die Pflicht der Wohlthätigkeit nicht zu ei nem positiven, unmittelbaren Rechte machen müsse, wodurch das Armuth das Recht erhalt, zu fordern, denn mit der Forde rung wird sich allerdings auch das Bedürfniß dieser Menschen steigern, die Ansprüche derselben werden sich mit ihrer wachsen den Anhäufung täglich mehren. Wird man durch die Annahme dieses Gesetzes die individuelle Freiheit immer mehr beschränken, so ist mittelbar die Armentaxe wirklich eingeführt, denn man nimmt den Individuen die Freiheit und giebt sie den Beamten zu Untersuchungen und Nachforschungen. Selbst die inner« Verhältnisse zu controliren, uni) ich kann nicht mehr nach mei nen von mir angegebenen Verhältnissen spenden, sondern ich muß mich von der Behörde taxiren lassen, was wird daraus werden als eine Armentaxe? Das wichtigste aber ist, daß das moralische Gefühl der Individuen sehr dadurch verringert wer den wird, sie werde« es für eine Steuer halten, und Niemand wird freiwillig mehr sich dazu verstehen. Icss werde mich also für den Antrag des Herrn Bürgermeister Hübler erklären. Secretair Bürgermeister R itterstädt: Ich bin der An sicht, daß nach dem gestern von der Kammer zu Z. 14 gefaßten Beschlüsse es nothwendig sei, es bei dem Gesetzentwurf zu las sen. Der gestrige Beschluß ist gegen meinen Wunsch gefaßt worden. Wäre man dort bei dem Vorschläge der Deputation stehen geblieben, so würde es allerdings in der Hand der Obrig keit gelegen haben, wenn vielleicht ein großer Theil der Bei tragspflichtigen unverhaltnißmaßige Beitrage unterzeichnete, daß dadurch, die Gutwilligen allein angezogen.würden, sofort zur Ausschreibung einer Anlage zu verschreiten. Dies hat aber der Kammer nicht beliebt; desto nothwendiger scheint es daher, bei dem Entwürfe der 17. §. eS zu lassen. Denn ich glaube, es leuchtet ein, daß, wenn der Fall eintritt, den ich vorausge setzt habe, daß Einige verhältnißmäßig nicht unterzeichnen, vielleicht bis zum Lächerlichen wenig beitragen, es im höchsten Grade ungerecht sein würde, den Gutwilligen ferner die Ent richtung ihrer unterzeichneten reichlichen Beitrage anzusinnen, ohne auch Jene zu verhaltnißmäßigen Beiträgen anzuhälten. Ich kann auch nicht glauben, daß es zu einem inquisitorischen Verfahren kommen werde, denn es tritt ja der Fall noch öfter ein, daß zu öffentlichen Zwecken nach Verhältniß des Vermö gens und Einkommens Abgaben erhoben werden müssen. Es wird sich auch gewiß durch Localarmenordnungen an jedem Orte ein geeigneter Weg ausfindig machen lassen, wie in dieser Beziehung die nothwendige Ermittelung zweckmäßig geschehen könne. Ich werde mich also mit dem Hübltr'schen Anträge nicht vereinigen können. v. Welck: Ich kann in der Bestimmung der 17. §. auch durchaus keine Abweichung von dem Princip finden, zudem auch ich.mich gestern bekannt habe, ich bin in dieser Hinsicht ganz einverstanden mit dem, was sowohl von dem Herrn Com- missar, als vom Herrn Bürgermeister Schill geäußert- worden ist. Ich glaube im Gegentheil, daß gerade die Bestimmung/ wie sie ausgenommen worden ist, zum Schutze und Vortheile der freiwilligen Unterstützung dienen muß. Ich erlaube mir ausdrücklich darauf aufmerksam zu machen, daß ja die Bestim mung eines Beitrags durch die Obrigkeit, lediglich in einzel nen Fällen stattsinden soll. Es ist also hier nur von einerAus- nahme von der Regel die Rede, die Regel bleibt fortwährend im Einverständnisse mit dem Princip; daß zuvörderst die Bewilli gung des Beitrags der freien Willkühr der betreffenden Bethei ligten überlassen bleibt. Ich habe die Erfahrung selbst gemacht, und Andere werden sie auch gewonnen haben, daß auch in Mit telstädten .mitunter eine höchst erfreuliche Bereitwilligkeit zur Unterstützung stattsindet. In der Stadt, wo ich viele Jahre gelebt habe, und die nur zu den Mittelstädten gehört, bestand eine Armenkasse, die nur aus dem freien Willen der Bewohner hervor gegangen war, und wo durch freiwillige Beitrage daS er forderliche Quantum jährlich gedeckt wurde. Es war jedoch auch hier, beider jährlich zweimal erfolgenden Durchgehungdes Katasters, wahrzunehmen, daß hin und wieder sich immer Ein zelne fanden, die-von weniger lobenswerrhen Ansichten ausgin gen, karg waren und entweder einen ganz geringen oder gar .kei nen Beitrag verwilligten. Sollte nun wegen dieser Renitenz einiger Personen diese ganze Einrichtung, die allein auf freiwil ligen Beiträgen beruhte, aufgehoben werden, und hätte Zwang stattsinden sollen, so würde das den nachtheiligsten Einfluß auf die Wohlthätigkeit der Bürger gehabt haben, die zum großen Kheil einen wahren Stolz darin suchten, sich durch diese freiwil ligen Beiträge auszuzeichnen. Ich kann aus diesen Rücksichten nur für die Beibehaltung des letzten Satzes in der 17. §. stimmen,.
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