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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 45. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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erster» schon ein Mehres, als ihnen nach der letztem obliegt, bei getragen haben, wiederholt in Anspruch zu nehmen, zu dem Zusatze: „es bleibt jedoch der Armenbehörde überlassen, in die Anlage nach Befinden die freiwilligen Beiträge einzurechnen." Präsident v. Gersdorf: Graf Hohenthal hat ein Amen dement eingereicht, wornach Folgendes als Zusatz angehängt werden soll: „An Orten, wo eximirte Grundstücke mit städti schen und Landgemeindebezirken einen Heimathsbezirk bilden, werden die außerordentlichen Anlagen zur Hälfte nach Kopf zahl , wobei jeder selbstständige Einwohner zu zählen ist, zur Hälfte nach der Größe der unterm Pflug getriebenen Grund stücke aufgebracht." v Graf Hohenthal (Püchau): Ich bitte den Herrn Prä sidenten um die Erlaubniß, mein Amendement mit einigen Worten motiviren zu können, ehe es zur Unterstützung kommt. Das Gesetz enthält offenbar eine Lücke, indem §. 21 bestimmt, wie die außerordentlichen Anlagen in den städtischen und Land» gemcindcbezirken aufgebracht werden sollen, nämlich nach der Modalität, wie es die §§. 64 und 92 der Städte - und Land gemeindeordnung bestimmen. Es ist aber der Fall, daß Ritter güter mit Vasallenstädten und Landgemeinden einen Heimaths bezirk bilden können, nicht dabei berücksichtigt.' Wie Herr Secretair v. Biedermann sehr richtig bemerkte, ist Heimaths bezirk und Landgemeindebezirk etwas sehr Verschiedenes; denn die Rittergüter gehören nach §. 5 der Landgemeindeord nung zu den eximirten Grundstücken, sie stehen also dem Land gemeindebezirke und den Vasallenstädten als Partei gegenüber. Nach §.5 — 7 des Heimalhsgesetzes vom 26. November 1834 ist die Bildung von Heimathsbezirken ausdrücklich vorgeschrie ben und bestimmt, daß jedes einzelne Grundstück sich einem Heimathsbezirke anschließen soll. Und dem zufolge haben die Rittergüter oft im Verein mit den Vasallenstädten und den Landgemeinden einen Heimathsbezirk gebildet. In der Aus führungsverordnung vom 25. Juni 1835 ist in den §§.4 —11 das Verfahren bestimmt, wie die außerordentlichen Beiträge zur Armenkasse regulirt werden sollen, und da ist denn bestimmt, daß, wenn durch die freie Vereinigung ein Beitragsverhältniß nicht erzielt würde, diese Modalität lediglich durch die Anord nung des von der Kreisregierung abgesendeten Commissars fest gestellt werde, und daß, wenn auch dieser ein Uebereinkommen nicht zu Stande bringe, es der Kreisdirection überlassen bleibe, folglich der administrativen Erwägung anheim gestellt werde, wie die Modalität zwischen den Betheiligten regulirt werden soll. Ich kann hierbei aus Erfahrung sprechen. In Fällen) wo solche Vereinigungsversuche stattfanden, die kein Resultat gewährten, hat die Kreisdirection entschieden, daß die Beiträge nach dem Hufenfuße aufgebracht werden sollen, welche Ent scheidung ich für die Rittergutsbesitzer als hart und auch nicht rationell betrachte; denn will man bei irgend einer Vereinigung etwas Bestimmtes zur Basis nehmen, so muß das Recht zuerst zum Grunde gelegt werden, und da frage ich: wer hat gewöhn lich die meisten Armen zu versorgen? Ich muß sagen, daß sie. der hat, welcher die meisten Armen hat, und die größte Zahl derselben werden in den meisten Fällen die Landgemeinden oder Vasallenstädte haben. Auf der andern Seite finde ich es aber der Billigkeit angemessen, daß die größeren Grundstücke mehr angezogen und der Billigkeitsgrund berücksichtigt werde. Des halb habt ich das Amendement gestellt, welches so lautet: „An Orten, wo Rittergüter mit Vasallenstädten und Landgemeinden einen gemeinschaftlichen Heimathsbezirk bilden, werden die au ßerordentlichen Anlagen zur Hälfte nach Kopfzahl, zur Hälfte nach der Größe der unterm Pflug getriebenen Grundstücke auf gebracht". Präsident v. Gersdorf: Ich habe zuvörderst zu fragen: ob die Kammer das Amendement unterstützt ? — Wirdzahl- reich unterstützt.— Prinz Johann: Ich habe das Amendement zwar unter stützt , ich muß aber gegen dasselbe Zweifel erheben. Einmal finde ich es nicht ausgedehnt genug. Es betrifft blos das Ver- hältniß zwischen den Rittergütern und den Gemeinden, es sollte aber auch das Verhältniß zwischen den Gemeinden unter sich betreffen,' es sollte das Verhältniß gleichfalls im Auge haben, wenn mehre Gemeinden mit einem eximirten Grund stücke im Verbände sind. Wenn man die Kopfzahl inBetracht zieht, so kann man nicht die Kopfzahl der Heimathsangehörigen nehmen, denn das würde eine äußerst schwierige Ermittelung sein. Man müßte auch dann die Heimathsangehörigen rech nen, die nicht in dem Bezirke wohnen. Nimmt man die Kopfzahl, so würde ich wenigstens Vorschlägen, sie pur« zu nehmen, d. h. die Bevölkerung. Ich behalte mir vor, ein Amendement noch dahin,zu stellen, daß der vorgeschlagene An trag auch auf das Verhältniß von Gemeinden zu Gemeinden gestellt werde. Ich will aber vor der Hand ein Amendement nicht stellen, weil ich erwarte, daß von mancher Seite noch etwas Gründlicheres vorgebracht werde. Graf Hohenthal (Püchau): Ich trete für den ersten Theil Sr. königl. Hoheit bei, wüs aber den zweiten Theil be trifft , daß die Bevölkerung gerechnet werden soll, so habe ich dagegen einzuwenden, daß das ganze Dienstgesinde mit einge rechnet werden müßte, was schon bei dem Parochialgesetze zu großem Widerspruch und Zwisten geführt hat, und dann das Gesinde meist aus Fremden besteht, und diesem nicht angeson nen werden kann, beizutragen; aber wenn man setzen wollte: „Jeder selbstständige Einwohner des Heimathsbezirkes," so würde ich mich damit einverstehen. Präsident v. Gersdorf: Es ist allerdings von Sr. königl. Hoheit ein verändertes Amendement noch nicht gestellt, sondern von demselben nur ausgesprochen worden, daß man erwarte, ob nicht etwas Weiteres über die Sache gesprochen werde. Referent Bürgermeister v. Groß: Es ist das ein ganz specieller Fall, den der Antragsteller erwähnt hat, und man war in der Deputation der Ansicht, hier nur auf die allge-
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