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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 45. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Nämlich folgenden Zusatz: „Zu Verhütung der Ueberlieferung dergleichen Erkrankter haben die Grenzzollämter, Chausseegel dereinnahmen an der Grenze, ingleichen die Gendarmen derglei chen Transporte oder zu Fuß anlangende Kranke zurückzuwei sen, dafern nicht dargethan, daß der Erkrankte am nächsten Be stimmungsorte Aufnahme finden werde." Präsident v. Gersdorf: Die Kammer hat den Antrag vernommen, und ich frage, ob sie ihn unterstützt? — Wird ausreichend unterstützt. — Bürgermeister Gottschald: Mein Antrag, würde auch dem Ritterstädt'schen Amendement insofern eingepaßt werden können, als, wenn dieser letztere Annahme findet, dann daraus eine Erleichterung für die Staatskasse hervorgehen dürfte. Im Fall aber das Ritterstädt'sche Amendement nicht angenommen wird, so würde es herbeiführen, daß wenigstens den vor an dern benachtheiligten Gre'nzorten eine Erleichterung zu Theil werden wird, und insofern glaube ich, daß es in beiderlei Hin sicht sich bewährt. König!. Commissar v. Merbach: Ich muß mich wun dern, daß der Hr. Antragsteller in dem, was ich geäußert habe, eine Ungeneigtheit Seiten der Regierung bemerkt hat. Von dieser glaube ich nichts geäußert zu haben, sondern nur die fast an die Unmöglichkeit grenzende Ausführung der beantragten Maßregel bemerklich gemacht. Was in dieser Beziehung geschehen kaUn, ist bisher geschehen und wird künftig geschehen. Tie Gendarmen sind durch Jnstructioy angewiesen,, auf alle aus- und eingehenden Personen, die auf irgend eine Weise ver dächtig sind, Aufsicht zu führen, und sie thun es, wie bisher; daß aber allemal, wenn ein Kranker über die Grenze schreitet, gerade ein Gendarm auf demselben Punkte da sein solle, das ist nicht möglich. Wie die Chausseeeinnehmer es machen sollen, solche Menschen zurückzuweisen, ist mir nicht klar, denn diese entbehren aller Executivmittel, haben nichts, als das Zählbret, worauf sie das Chausseegeld einnehmen, uud die Zollbehörden depreciren, wie gedacht, alle polizeiliche Maßregeln. Das würde erst eine Einrichtung voraussetzen, von der ich nicht weiß, ob sie zu erreichen sein werde. Also am guten Willen liegt es nicht, aber ob es auch nach Wunsch auszuführen sei, daß dennoch nicht Fälle übrig blieben, wo trotz aller möglichen Vorsicht ein Kran ker über die Grenze herüber kommt, und einem Grenzorte zur Last fallt, muß dahitt gestellt bleiben. Bürgermeister Gottschald: Ich sollte meinen, daß der Chausseeeinnehmer in dem Schlagbaume eine ziemlich ausrei chende executive Gewalt habe. Er darf ihn ja nur niederziehen, und dann wird jenen Personen nichts übrig bleiben, als zurück- zufahren. Uebrigens räume ich ein, daß nicht alle derartige Kranke vom diesseitigen Staate werden entfernt gehalten wer den können. Jndeß, wenn nur unter 10 solchen Fällen 3—4 glücklich ausfallen, wird dem diesseitigen Staate am Aufwande viel erspart werden. Bürgermeister Hübler: Ich habe den Antrag des Hrn. I. 45 Bürgermeister Gottschald nicht unterstützt. Meiner Ansicht nach gehört er, ganz abgesehen von den Schwierigkeiten, die sich nach den Bemerkungen des Hrn. königl. Commissars seiner Ausführung entgegenstellen, mindestens nicht in das vorliegende Gesetz. Wollte man Seiten der Kammer dem Anträge Auf merksamkeit schenken, so könnte es höchstens in der Schrift ge schehen. Denn die Verordnung , die der Sprecher in das Ge setz ausgenommen zu sehen wünscht, kann lediglich Gegenstand der Instruction für die Grenzaufseher, Landgendarme und Chausseeeinnehmer u. s. w. werden. Ich müßte daher meiner Seits gegen den Zusatz, insofern er Aufnahme im Gesetze finden soll, auf das Bestimmteste mich erklären. Was übrigens das Vertrauen betrifft, welches der Herr Antragsteller bei der Aus führung der von ihm vorgeschlagenen Maßregel in die Schlag bäume der Chausseeeinnehmer setzt, so besorge ich allerdings, daß die hier in Frage stehenden Kranken, die in der Regel nicht zu Wagen kommen,'hinter den Chausseehäusern weggehen und somit den Schlagbaum umschiffen werden. Referent Bürgermeister v. Groß: Durch den Antrag des Hrn. Secretair Ritterstädt möchten, wie vom Hrn. königl. Commissar bemerkt wurde, sehr große Ansprüche an die Staats kasse hervorgerufen werden und es, nicht angemessen sein, da durch, daß diese Bestimmung in das Gesetz ausgenommen wird, die Gemeinden darauf hinzuweisen, sich nunmehr in allen Fäl len wegen solcher Kranken an die Staatskasse zu wenden. In Hinsicht auf den Gottschald'schen Antrag kann ich allerdings auch nicht die Bedenken verkennen, die der Ausführung dieser Maßregel entgegentreten möchten. Die Bestimmungen sind schon da und die Gendarmen angewiesen, die Einwanderung solcher kranken Personen möglichst zu verhüten. Sehr schwer wird freilich die Abwendung in vielen Fällen zu bewirken sein, und es sind schon Fälle vvrgekommen, wo Kranke, die auf Wa gen herbeigebracht worden sind, bei Verweigerung der Behör den, sie einpassiren zu lassen, abgeladen und auf freier Straße zurückgelassen worden sind. In einem solchen Falle verbietet es schon die Humanität, einen solchen Kranken mit Gewalt zu rückzuschaffen, sondern, wenn er einmal da ist, muß er doch verpflegt werden. Vicepräsident v. Carlowitz: Ich halte den Antrag des Hrn. Bürgermeister Gottschald zwar für berücksichtigungswerth, kann mich aber andererseits nicht von der Ansicht trennen, die Hr. Bürgermeister Hübler dargelegt hat, daß dieser Antrag nicht in das Gesetz gehöre, -sondern sich zur Aufnahme in die Schrift eigne. Ich habe daher zu erklären, daß für den Fall, daß Hr. Bürgermeister Gottschald sich erböte, den Antrag als solchen in die Schrift zu bezeichnen, ich mit ihm stimmen werde; nicht aber, wenn er ferner beabsichtigt die Z. selbst zu amendiren. Bürgermeister Gottschald: Nach dieser Aufforderung erkläre ich mich einverstanden damit, daß dieser Antrag blos in die Schrift komme., Secretair Bürgermeister Ritterstädt: Ich bin ebenfalls 5
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