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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 45. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Viceprasident v. Carlowitz: Ob zu dieser tz. in materiel ler Hinsicht etwas zu bemerken sei, lasse ich zur Zeit dahin ge stellt sein. Vorläufig muß ich mir aber erlauben, die Meinung auszusprechen, daß ich diese H. gegen die Ansicht der Regierung für eine solche halte, zu welcher die Zustimmung der Stände erforderlich ist. Ich weiß nicht, wie es gekommen, ob aus Ab sicht, oder aus Versehen, daß die Staatsregretung in der entge gengesetzten Meinung diese tz. für eine solche ansehen konnte, bei der es nur des Gutachtens der Stände bedarf. ' Denn faßt man dieselbe näher ins Auge, so handelt es sich von nichts we niger als von Errichtung von Gebäuden. Diese Fassung des Eingangs ändert nichts an der Sache. Es kommt gewiß ziem lich auf eins hinaus, ob eine Behörde'dahin wirkt, oder ob sie sofort anzuordnen beliebt. Ihrer Aufforderung wird man sich nicht entziehen können. Ich beantrage daher Folgendes: „die Standeversammlung wolle erklären, wie sie diese tz. für eine solche ansehe, zu der ihre Zustimmung erforderlich sei." Regierungscommissar V. Merbach: Ueber diese Frage: ob die tz. legislativ oder administrativ fei, wird die Regierung mit den Standen nicht rechten. Präsident». Gers do rf: Sie stimmen also zu? dawürde ich darauf eine Frage nicht zu stellen' haben, sondern nur auf Annahme der tz. Secretair Bürgermeister RitterstädtrIch kann mich im Allgemeinen mit der §. nicht vereinigen. Ich glaube, daß sie in Wegfall zu bringen sei. Es ist gewiß der Reihezug.eine große Belästigung für die Gemeinden, und wenn sie es ermöglichen können, werden sie sich von dieser Last gewiß frei zu machen su chen, durch Erbauung eines Gemeindehauses oder Armenhau ses- Daß man sie aber gegen ihren Willen dazu nöthigen wolle, kann ich nicht gut heißen, namentlich bei der kurzen Frist, in welcher die Maßregel zur Ausführung gebracht werden soll. Letztere würde namentlich für ärmere Gemeinden sehr drückend werden können. Es scheint mir, daß dabei auf die Bequem lichkeit derjenigen, welche zu versorgen sind, zu viel Rücksicht ge- - nommen worden ist. Diese kann, glaube ich, nicht überwiegend sein, sondern billigerweise ist wohl der Rücksicht auf die. Gemein den, welchen jene zur Last fallen, der Vorzug zu geben. Staatsminister Nostitz und Jänckendorf: Ich er laube mir zu bemerken, daß der Herr Secretair wohl übersehen zu haben scheint, daß es nicht in der Absicht liege, in jeder Ge meinde, sondern nur in jedem Heimathsbezirke ein dergleichen Haus zur Disposition zu haben. Secretair Bürgermeister Ritterstädt: Es würde diese Maßregel hiernach wohl etwas milder erscheinen; allein es kommt in Betracht, daß viele Heimathsbezirke, wenn auch aus mehren, doch nur aus armen Gemeinden bestehen. Bürgermeister Starke: Auch ich theile das Bedenken, welches Herr Secretair Ritterstadt aufgestellt hat, denn die Ge meinden werden mit Erbauung der Schulhauser Unterhaltung der Straßen rc. gegenwärtig schon so in Anspruch genommen, daß es ihnen sehr schwer werden wird, wenn sie in so kurzerZeit auch noch Armenhäuser bauen sollen. Indeß obwohl dieNoth- ' Wendigkeit dafür sich nicht verkennen läßt, so glaube ich doch, daß die hohe Staatsregierung nicht Anstand nehmen werde, in besonderen berücksichtigungswerthen Fällen Dispensation von der gestellten Frist zu geben. Dagegen erlaube ich mir in Be zug aufden Abschnitt sub b.eine Bemerkung und einen Antrag. Es ist nämlich darin gesagt, daß die Räumlichkeit der Armen häuser so groß sein solle, daß deren Bewohner, um Unsittlichkei ten zu verhüten, wenigstens nach den Geschlechtern gesondert werden könnten. Diese Bestimmung halte ich zwar für durch aus nothwendig, allein sie würde dennoch hart sein, wenn man dies unbedingt hinstellen, und nicht bei stattfindenden ehelichen und elterlichen Verhältnissen eine Ausnahme Platz ergreifen lassen wollte. Ich würde daher den Zusatz in Vorschlag brin gen :-„Es ist soviel möglich darauf Bedacht zu nehmen, daß nicht Ehegatten und Kinder von einander getrennt werden." Präsident v. Gersdorf: Ich frage die Kammer: ob sie diesen Antrag unterstützt? — Wird ausreichend-Unter- stützt.— Bürgermeister Hü bl er: Ich habe den Antrag nicht un terstützt, denn ich halte den Zusatz für unnöthig. Die Regie rung hat bei der unter b. vorgeschriebnen Trennung "der Ge schlechter, wie die Fassung klar nachweist, keine andere Absicht gehabt, als Unsittlichkeiten zu verhüten, Unsittlichkeiten aber sind in derMegel wenigstens, zwischen Ehegatten so wenig, als . zwischen Eltern und Kindern zu besorgen. Graf Ho henth al (Königsbrück): Ich kann mich nicht damit einverstanden erklären, da dann noch unbedingt eine Ver größerung der Hauser eintreten müßte. Es müßten 3 Locale hergestellt werden. Eins für die Männer, eins für die Frauen und ein drittes für die Ehegatten. Prinz Iohann: Ich erlaube mir, die tz. selbst gegen den . Einwurf vomHerrnSecr.Mtterstadt in Schutz zu nehmen, denn^ wenn man recurrirt auf die Vorlage, welche zu Anfänge des Landtags an die Stände gelangte, so wird sich finden, daß die Armenhäuser in vielen Orten jetzt ein wahres Greuel in polizei licher und sittlicher Hinsicht sind, und daß eine Revision dieser, ' Sache dringend nothwendig ist und ein kleiner Aufwand nicht gescheut werden darf. Bemerken muß ich auch, daß in vielen Fällen Neubaue zu vermeiden sein werden. Es soll,so viel Räumlichkeit geschafft werden, als für gewöhnliche Falle noth- , wendig ist und nur in außerordentlichen Fällen noch der gewiß nicht angenehme Reihenzug stattflnden, der nicht zu vermeiden ist. Ist die Localität in mehren Gemeinden vorhanden, so ist nicht darauf zu bestehen, daß sie in einer gemeinschaftlich bei sammen seien. Was aber den Antrag des Herrn Bürgermeister Starke betrifft, so hat er schon Widerlegung gefunden, und ich muß bemerken, daß es angemessener ist, wenn von zwei Ehe paaren beide Frauen in einem und beide Männer in einem, als beide Ehepaare in einem Locale seien.
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