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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 45. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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mung stattsindet. In sehr vielen -Fällen wird auch eine grö ßere Vertheilung der Last eintreten, wenn namentlich ein solcher Reihezügler sich nicht zu lange auf dem Lande befindet, indem er entweder stirbt, oder sich selbst wieder ein Unterkommen ver schafft; dann wird die Last für den Einzelnen geringer, wenn die Frist kürzer ist. Um deswillen scheint es mir am besten, es bei dem Zeitherigen bewenden zu lassen. Prinz Johann: Die Deputation' hat auch auf Verkür zung der Frist hingewirkt; ich glaube aber doch nicht, daß es bei einer Frist von 8 Lagen bewenden könne, weil in der Lhat eine große Härte darin liegt, wenn der arme Mann in 8 Lagen mit feineni kleinen Hausrathe herausgeworfen wird. Eine große Ungleichheit in Bezug auf die Last kann dadurch nicht ge schehen; denn bleibt der Umziehende länge an dem Orte, so wird bei kürzerer Frist diese Last öfterer wiederkehren, was vielleicht für den Besitzer noch lästiger ist, indem er dadurch Störung' hat, die durch den Ein- und Auszug erfolgt. Bleibt er nicht lange genug, um durchzukommen, so fangt der Umzug eines neuen dort an, wo der alte aufgehört hat. , Präsident v. Gersdorf: Ich habe zu fragen: ob die Kammer den Antrag des Herrn Secretair Ritterstädt unter stützt? — Wird nicht ausreichend unterstützt. — - v. Metz sch: Ich würdedoch für zweckmäßig halten, wenn hiernach die Bestimmung sub. 2 des Entwurfs eingeschaltet würde: daß nämlich der'Reihezug für den Fall, daß mehre Ortschaften in einem Heimathsbezirke begriffen sind, von Ort zu Ott stattfittden darf u. s. w. Wenn in dieser Beziehung keine Bestimmung getroffen würde, so bin ich fest überzeugt, daß es unter den Nahe liegenden in einem Heimathsbezirke ge hörigen Ortschaften wegen Aufnahme einer im Reihezug be griffenen Person zu manchen Differenzen kommen könnte. Allerdings gebe ich zu, daß der Begriff „nahe" relativ ist. Um aber dieser Relativität vorzubeugen, könnte man vielleicht die Entfernung von einer Stunde festsetzen. Ich erlaube mir daher zu beantragen, daß am Schluffe der §. 57 nach der Fassung der Deputation die Bestimmung des Entwurfs sub 2 annvch aufzunehmen sei, und hinter dem Worte „nahe" ein zuschalten wäre, „d. h. nicht über eine Stunde weit von einan der entfernt liegen." Präsident v. Gersdorf:. Ich habe zu fragen: ob die Kammer den Antrag unterstützt? — Wird hinreichend unterstützt.— Referent Bürgermeister v. Groß: Die Deputation war allerdings der Ansicht, daß die Otte, welche zu einem H^imaths- bezirke gehören, nicht in so großer Entfernung von einander liegen, um eine große Beschwerde für den Reihezügler zu ver anlassen, wenn er von einem zu dem andern gewiesen wird. Selbst wenn die Orte zwei Stunden von einander entfernt waren, was wohl das Maximum sein möchte, kann doch der Reihezügler ohne große Unbequemlichkeit mit seiner geringen Habe diese Entfernung zu Fuß zurücklegen, oder nach Befin ¬ den auf einem Wagen dahin gebracht werden. - Jedenfalls scheint es unbillig zu sein bei der den Heimathsbezirken allge mein obliegenden Verbindlichkeit einzelne Orte um deswillen davon auszunehmen, weil sie zufällig etwas weiter entfernt liegen, und dadurch eine größere Last einem andern Orte auf zubürden. v. Metzsch: Ich habe das Bedenken geäußert, weil aus der von der Deputation vorgeschlagenen Fassung, die Ver pflichtung eines Jeden in einem Heimathsbezirke gelegenen Ortes, die im Reihezuge begriffenen Armen unbedingt aufzu nehmen, nicht deutlich genug hervorgeht. Referent Bürgermeister v.Groß: Nach dem im Entwürfe angenommenen Principe kann hierüber kein Zweifel sein. Prinz Johann: Es ist gerade das, was mich gegen diese Bestimmung des Entwurfes eingenommen hat. Es ist jeder Heimathsbezirk verbunden, für die Armen des betreffenden Be zirks zu sorgen. Es würde dadurch jeder Heimathsbezirk wie der in mehre kleinere zerfallen, und es würde Streit entstehen, in welchen er gehört. Secretair Biedermann: Ich bin um so mehr für die Ansicht der Deputation, , weil ich glaube, daß die Orte, welche zu einem Heimathsbezirke gehören, nie so weit auseinander lie gen. Ich wüßte keinen in meinem Bezirke, wo sie zwei Stun den auseinander lägen, nicht einmal eine Stunde, ja kaum eine halbe. ' Präsident v. Gersdorf: Die Deputation hat zu §.57 vorgeschlagen, daß Nr. 1, 2, 3 in die Fassung verwandelt wer den möchten, wie sie im Berichte (s. oben) angegeben ist. Ich frage die Kammer, ob sie hierbei ihrer Deputation Leipflichtet? Prinz Johann: Ich wollte nur fragen, ob die Amende ments Vorbehalten sind, fallen sie weg oder nicht? Präsident v. Gersdorf: Nein» Secretair Bürgermeister Ritterstädt: Der Erwähnung bedürfte es doch, denn es würde sonst der Zusatz des Herrn v. Metzsch in die Fassung eingeschoben werden müssen. Präsident v. Gersdorf: Der Vorbehalt ist etwas, was ich mir erlaubt habe, in gewissen Fällen zu thun, und was nicht stets für angemessen erachtet worden ist, obgleich in gewissen Fällen nothwendlg wird. Es hat mir scheinen wollen, als ob Herr v. Metzsch diesen zweiten Satz, den die Deputation ange nommen hat, als dritten zugefügt zu sehen wünscht, nur mit der Veränderung, daß hinter den Worten „nahe," noch die Worte: „d. h. nicht über eine Stunde weit von einander ent fernt liegen," ausgenommen werden sollen. Ich würde dem nach glauben, fragen zu können, ob die Kammer den zweiten Sich, den die Deputation auf den beiden schon angeführten Seiten aufgestellt hat, annehmen wolle? — Einstimmig Ja.— Präsident v. Gersdorf: Und jetzt würde ich fragen, ob
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