Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 45. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
sie das Amendement des Herrn v. Metzsch annehmen wolle? — Wird mit 22 gegen 10 Stimmen nicht angenommen. — Präsident v. Gersdorf: Endlich frage ich, ob die Kam mer die§. mit dieser Veränderung annehmen wolle? — Ein stimmig Ja.— §. 58. Fremde Arme sind außer dem Falle der Erkran kung (§. 41) nur insoweit mit Unterstützung oder Obdach zu versehen, als sie deren zu ihrer Erhaltung und zu Erreichung des nächsten, auf dem Wege ihrer Bestimmung gelegenen Orts, ohne außerdem zum Betteln gezwungen zu sein, schlechterdings bedürfen. §. 59. Zur Versorgung in Hospitälern, Gemeinde- und Armenhäusern, mit Wohnung, Kost und andern Lebensbe dürfnissen , an dessen Stelle auch im Mangel besonderer hierzu bestimmter Anstalten die Unterbringung in Privatverpflegung treten kann, eignen sich blos solche Personen, welche wegen Al tersschwäche, Gebrechlichkeit, Blödsinn weder sich selbst zu erhal ten vermögen, noch um ihrer eignen und anderer Sicherheit und der nöthigen Pflege wegen sich selbst überlassen bleiben können, gleichwohl aber des Beistandes von "Angehörigen oder anderer privatrechtlich dazu verpflichteter Personen entbehren. Die Deputation sagt: Zu §. 59. Zu Vermeidung von Mißverständnissen bean tragt die Deputation mit Zustimmung der Herren königl. Cockmissarien vor dem Worte, Hospitälern, einzuschalten „öffentlichen." Präsident v. Gersdorf: Ich frage: ob die Kammer diese Einschaltung annimmt?— Einstimmig Ja. — 60. In den öffentlichen Hospitälern, größern Armen- und Krankenhäusern ist überall die Einrichtung zu treffen, daß sür die darin Aufgenommenenj welche ihres körperlichen Zustan des wegen das Haus nicht verlassen können, an.Sonn- und Festtagen eine gemeinschaftliche Hausgndacht gehalten werde. Ferner ist für die Bewohner solcher Anstalten eine gewisse Haus ordnung vorzuschreiben, welcher sich jeder zu unterwerfen hat. Sie sind zur Reinlichkeit und Ordnung, so wie zu gegenseitiger Verträglichkeit und Hülfsleistung anzuhaltcn und zugleich nach ihren noch übrigen Leibeskräften zu angemessener Beschäftigung, zunächst für die Bedürfnisse des Hauses, zur gegenseitigen Kran kenpflege, nach Befinden auch zu leichten Lohnarbeiten, z. B. Spinnen, Federschließen rc. anzuhalten, und der Verdienst hier von zum Besten der Anstalt zu verwenden. In Waisenhäusern sind die Zöglinge, nach Beendigung des Schulunterrichts, mit gehöriger Berücksichtigung des Unter schieds der Geschlechter, theils mit Arbeiten für die Bedürfnisse des Hauses, theils mit Verrichtungen im Freien, besonders Feld- und Gartenarbeiten, ebenfalls für den Bedarf des Hauses, und nur im Winter Mit sitzenden Arbeiten in der Stube zu beschäf tigen, überhaupt aber ist darauf zu sehen, daß die innere Ein richtung einer solchen Anstalt dem Muster eines wohlgeordneten Familienlebens möglichst nachgebildet werde. Bürgermeister Bernhardi: Da einmal in diese Para- graphe Specialitätcn ausgenommen worden sind, so will ich mir zu bemerken erlauben, daß der Vollständigkeit halber noch Druck und Papier von B. G. Loudner in Dresden. Einiges hinzuzufügen sein möchte, nämlich nach den Worten „körperlichen Zustandes" könnte wohl noch ausgenommen wer den : „ wegen Mangels an geeigneter Kleidung." Es ist das auch eine Ursache, aus welcher solche Personen nicht in die Kirche gehen können. Dann würde ich wünschen, daß einge schaltet werde.nach „Hausandacht gehalten" „und von Zeit zu Zeit das heilige Abendmahl gereicht werde." Vielleicht würde sich die Deputation damit einverstehen können. Referent Bürgermeister v. Groß: Ich sollte glauben, daß der beantragte Zusatz nicht nöthig wäre. Ist in einer sol chen Anstalt eine gemeinschaftliche Hausandacht eingeführt, so ist wohl auch immer die Einrichtung getroffen, daß den Perso nen, welche das Haus nicht verlassen können, auch das heilige Abendmahl gespendet werden kann. Findet aber keine Haus andacht statt, und es können dort aufgenommene Personen we gen Mangels an Kleidung nicht die Kirche besuchen, so ist ein nothwendiges Bedürfniß vorhanden, und es liegt wohl in der Verpflichtung der Armenbehörde, für die unentbehrliche Klei dung zu sorgen. , Bürgermeister B ernh ard i: Ich sehe von weiterem An träge ab. tz. 61. Die Heimathsbezirke sind verpflichtet,, nach voll endeter Erziehung der sowohl in den Localwaisenanstalten, als auch in der CorrectionS-Erziehungsanstalt zu Bräunsdorf aus genommen, nicht minder der für Rechnung der Armenkassen bei Privatpersonen untergebrachten Waisen, deren bürgerliches Fort kommen dadurch zu begründen,, daß sie die zur Aufnahme als Lehrlinge unentbehrlich nöthigen Kosten für Bekleidung, Hand» , werkszeug und dergleichen darreichen. Präsident v. Gersdorf: Nimmt die Kammer §.61 an? — Einstimmig Ja.— , §. 62. Knaben, welche als elternlose Waisen, oder wegen Armuth der Eltern auf öffentliche Kosten erzogen worden, sind von den Innungen als Lehrlinge unentgeldlich aufzudingen. Die Deputation hat hierbei bemerkt: Zu §. 62. Mit Einverständniß der Herren königl. Com- missarien beantragt man den auf Billigkeit gegründeten Zusatz: „es bleibt jedoch der betreffenden Innung der Anspruch auf Nachzahlung der Aufdingegebühren gegen den Lehrling Vor behalten. " Präsident v. Gersdorf: Ob die Kammer wohl den Zu satz, welchen die Deputation beantragt, annimmt? — Ein stimmig Ja. — Präsident v. Gersdorf: Und mit diesem Zusatz Z. 62 selbst? —Einstimmig Ja. — Präsident v. Gersdorf: Hier ist ein Abschnitt, meine Herren: Die Zeit ist allerdings schon sehr verlaufen, und ich ersuche Sie, sich morgen 10 Uhr, zur Fortsetzung zu ver sammeln. Schluß gegen 3 Uhr. Mit der Redaction beauftragt: v. Gretschel.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder