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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 46. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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ten verpflichtet ist,, nöthigenwill, auch seine Ehefrau und Kin der zu unterstützen. Wenn das Herrschen ohne alle Einschrän kung auch solchen Personen gestattet werden soll, von denen es offenbar ist, daß sie nicht vermögen, sich aus eigenen Kräften zu ernähren, noch weniger einen Haushalt zu führen, so wür den auch die Ansprüche an die Armenkassen auf eine unüberseh bare Weise gesteigert werden können. Bürgermeister Wehner: Ich ehre die Grundsätze, welche die Sprecher vor mir ihrer Ansicht untergelegt haben, man darf jedoch das Praktische dabei nicht außer Augen setzen, wenn man nicht fehlen will; denn, wenn man auf der einen Seite die Mo ralität zu befördern denkt, kann man sie auf der andern Seite untergraben. Wenn man Arme, welche Unterstützung erhal ten, heirathen läßt, kann man voraussehen, daß sie Kinder er zeugen werden, aber keine Aussicht geben, daß sie auch ihre Kin der gehörig und moralisch erziehen können, wir erfüllen daher nach der ersten Ansicht vielleicht durch Gestattung der Verehe lichung eine menschliche Pflicht, verletzen aber auf der andern Seite auch eine andere Pflicht, indem wir ihnen zulassen, Fa milien in die Welt zu bringen, welche sie nicht erhalten, auch nicht erziehen, auch nicht zum Guten erziehen können. Wir dürfen uns nicht weit umsehen, um wahrzunehmcn, daß die Kinderzucht in solchen Ehen traurig genug ist. Die Eltern kön nen auf ihre Kinder nicht genug Aufmerksamkeit verwenden, und sie werden die schlechtesten Bürger im Staate. Aus diesem Grunde habe ich mich für die Z. erklärt. Die Erfahrung hat auch gezeigt, was aus solchen Ehen wird. Nach einigen Wochen werden Eheleute uneinig, und lassen sich wieder scheiden. Wir befördern also gewissermaßen die Ehescheidungen, die sich doch mit der Heiligkeit der Ehen nicht vereinigen lassen. Das ist der gewöhnliche Ausgang solcher Ehen. Bürgermeister Schill: Die Erfahrung hat mich be stimmt, aus andern Rücksichten gegen die §. zu stimmen. Die Erfahrung zeigt eben, daß es Leuten dieses Standes sehr ost «gleich ist, ob sie wirklich das heilige Band der Ehe geschlossen haben oder nicht. Die Folgen bleiben sich gleich. Die Erzeu gung der Kinder erfolgt, auch ohne das eheliche Band zu schließen. Die Immoralität wird befördert. Ich glaube, daß man im Gesetze nicht darauf hinwirken darf, etwas gegen die Heiligkeit der Ehe auszusprechen; man muß sie befördern. Es ist ungefähr ein Jahr, wo durch hohe Behörde aufgefordert wurde, dahin zu wirken, daß diese Leute, die th.eils aus einer gewissen Scheu gegen die eheliche Verbindung, theils wegen Armuth ihren Bund nicht hatten priesterlich einsegnen lassen, dahin noch gebracht würden, weil die Folgen solcher wilden Ehen zu nachtheilig auf die Kinder wirken.. Es fallen solche außereheliche Kinder auch der Armenkasse zur Last. Das Bei spiel der Eltern aber ist nachtheiliger, als der pecunjaire Nach theil für die Armenkassen. v. Polenz: Der letzte Sprecher hat allerdings einen ein zelnen Fall im Auge, und deshalb möchte gegen seine Argu mentation nichts einzuwenden sein. Wer aber Gelegenheit ge-' habt hat, sich in großen Gemeinden und Fabrikorten umzu sehen, welche eine große Zahl von Armen enthalten, wird wohl die Erfahrung gemacht haben, daß die Fälle häufig vorkommen, wo arme Personen ganz unüberlegter Weise aus oft lächerlichen Gründen ein Eheband schließen wollen, sich aber auch bald be ruhigen, wenn sie davon abgehalten werden. Es kömmt als dann wohl einzeln vor, daß ein Kind in wilder Ehe erzeugt wird, sie bleiben aber nicht beisammen, bei der wirklichen Ehe ist dies jedoch der Fall, und es steht zu fürchten, daß eine Bett lerfamilie mit vielen Kindern erwächst. Z)ie Obrigkeit wird billige Rücksicht nehmen, und wenn es wahrscheinlich ist, daß die Frau, welche sich zu dem Manne findet, ihn ernähren kann, allemal die Erlaubniß ertheilen. Denn es ist nicht die bethei- ligte Gemeinde, sondern hie Obrigkeit, welche darüber entschei det. Ich könnte'in der Beschränkung keinen Verstoß gegen das sittliche Gefühl finden, denn das Heirathen ist nur so lange verboten, als der Arme sich von Andern ernähren läßt., Prinz Johann: Ich ehre vollkommen die Gesinnungen, aus denen die Einwendungen mehrer Herren gegen die Z. ge flossen find; ich kann aber die daraus gefolgerten Conseqüenzen nicht theilen. Zunächst hat man gesagt, der Ehebund würde herabgewürdigt. Ich kann das nicht finden; denn nicht da durch, daß alle Leute heirathen müssen, wird die Würde des Ehebundes erhöht,-sondern dadurch, daß der geschlossene hei lig gehalten wird. Ferner ist die Befürchtung ausgesprochen worden, es würden durch die vorliegende Bestimmung die wil den Ehen befördert. Es kann hier und da möglich sein; es ist aber vom Hrn. v. Polenz gründlich das Gegentheil in vielen Fällen dargethan worden, und bemerken muß ich, daß unge achtet der Aufhebung des Strafgesetzes gegen das «tuprum den Polizeibehörden das Befugniß vindicirt worden ist, die wil den Ehen zu hindern, und daß ich glaube, es haben es die Be hörden in der Hand, dem Mißbrauche entgegen zu wirken. Was nun den Grundsatz selbst betrifft, so scheint,er so in der Natur der Dinge zu liegen, daß es kaum zu bezweifeln ist, die Bestimmungsei sachgemäß. Demjenigen, welcher öffentliche Unterstützung in Anspruch nimmt und von seinen Mitbürgern sich gleichsam füttern läßt, dem kann nicht gestattet werden, eine Masse Kinder in die Welt zu setzen, welche den Mitbürgern wieder zur Last fallen; wer auf die nothwendigsten Bedürfnisse beschränkt ist, dem kann nicht gestattet werden, sich, ich möchte sagen, ein Vergnügen zu machen, wodurch er andern zur Last fällt. Zch glaube auch nicht, daß aus solchen Ehen viel Se gen herauskommt, und im Ganzen muß man bei der bedeutend wachsenden Bevölkerung gegen das leichtsinnige Heirathen sich erklären. Es ist eine Hauptquelle der Verarmung. Es ist dann noch ein Punkt berührt worden, welcher der Beachtung werth zu sein scheint- wenn zwei alte Personen sich heirathen. Hier tritt die Besorgniß nicht ein, welche der Bestimmung zum Grunde liegt. Ich erlaube mir daher vorzuschlagen, daß am Schlüsse der hinter dem Anträge der Deputation noch bei-
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