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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 46. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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„und als Beilage von Zeit zu Zeit die namentliche Bekannt machung der freiwilligen Beiträge, so wie der Almosenem pfänger und derjenigen, welche auf die fernere Verabreichung derselben verzichtet haben, beizufügen," anzutragen, und die Herren Regieruügscommissarien haben sich damit einverstanden erklärt. > v. Großmann: Mik dem Vorschläge der Deputation könnte ich mich nicht einverstehen. Ich glaube, daß gerade hier die Oeffentlichkeit wesentliche Dienste leistet, sowohl in - Hinsicht auf die Almosengeber, als auch auf die Almosenem- pfanger. Für jene wird sie ein Sporn sein, möglichst viel zu geben, und es nicht dahin kommen zu lassen, daß sie hinter akdern, die in gleichem Verhältnisse sind, zurückstehen, so daß die jetzt nöthig befundene Rectisication der Obrigkeit ent behrlich sein würde; und für die Armen wird sie ein Sporn sein, nicht unter die Almosenempfänger gerechnet zu werden , denn es regt'sich auch M den Aermsten noch der göttliche Funken des Ehrgefühls. Man will seine Kinder nicht in die Armenschule schicken, man will nicht unter die Almosenempfanger gerechnet werden, dieser schöne Impuls wird durch den beantragten Wegfall der Worte verloren gehen. Sscretair Bürgermeister Ritterstädt: Ich muß mich in demselben Sinne aussprechen, wieso eben vom Herrnv.Groß mann geschehen ist. Dem kann ich nicht beistimmen, daß man in Bezug auf die hier in Frage stehende Veröffentlichung zeit- her überall so nachtheilige Erfahrungen gemacht habe, wenig stens kann ich mich nicht dafür entschließen; daß diese Maßregel, wo.sie besteht, abgeschaffr werde. Sollte aber die von der De putation vorgeschlagene Weglassung aus dem Gesetzentwürfe kein Hinderniß sein, daß diese Maßregel hier und da getroffen w'erden könne, so könnte ich mich dabei beruhigen. Außerdem habe ich mir bereits erlaubt, einen Antrag einzureichen, welcher dahin geht, daß nach den Worten: „zu veröffentlichen" so fortgcfahren werde, „daß es in das Ermessen der Armenbehörde gestellt sein wird, ob sie die Maßregel einführen oder beibehal ten wolle." Prinz Johann: Was das letzte betrifft, so wird es nicht zum Zwecke führen, es zu unterlassen. Ein Verbot, eine solche Bekanntmachung zu erlassen, liegt nicht vor, es wird vielmehr bloß das Gebot aufgehoben. Referent Bürgermeister v. Groß: Ich bin auch ganz der Ansicht, daß, wenn auch die von der Deputation bezeichneten Worte ausfallen, dadurch keiner Behörde untersagt ist, die Ver öffentlichung eintreten zu lassen, wenn sie dieses Verfahren, nach den Localverhältnissen, füt zweckmäßig hält. Allein wie schon Se. königl. Hoheit bemerkt hat, nur die dispositive Ver ordnung soll wegfallen, daß die Behörde verbunden sei, von Zeit zu Zeit eine solche namentliche Bekanntmachung zu be wirken. Ich kann mich auf die Erfahrungen berufen, welche bei der Armenanstalt in Leipzig in dieser Hinsicht gemacht wor den sind; wegen Herabsinkung der Beitrage und Klagen über die Verwaltung wurde zweimal eine solche Veröffentlichung un ¬ ternommen, sie hat aber jedesmal den widrigsten Eindruck her vorgebracht, und keineswegs den erwarteten Erfolg gehabt. Sie bewährte sich keineswegs als ein Sporn, die Beiträge zu erhöhen; vielmehr unterrichteten sich manche, die nach ihren Ver-, hältniffen viel gaben, von den Beiträgen andrer Personen, welche sie für reicher hielten, und nahmen daraus Gelegenheit, ihre Beitrage herabzusetzen. Auf der andern Seite erregte die Veröffentlichung unter den Almosenempfängern den höchsten Widerwillen, und unter manchen Umständen siel es sehr be denklich den Almosenempfängernamhaft zu machen, so daßman bald von jener Maßregel in Leipzig wieder abgehen mußte. Die-eigne Wahrnehmung mehrer Mitglieder der Deputation hat dasselbe bestätigt. . ' Bürgermeister Wehner: Ich habe in der Stadt, der ich angehöre, dieselbe Ansicht gewonnen. Wir haben Bekannt machungen, wie solche der Gesetzentwurf verlangt, erlassen, und fanden durch sie den Zweck nicht erreicht. . Die Almosen empfänger haben sich nicht vermindert. Wir haben gefunden, wenn sie einmal die Plame der Veröffentlichung überstanden hatten,. sie sich nachher nicht viel aus der Oeffentlichkeit mach ten , auch, wenn sie wiederholt wurde. Was aber diejenigen anlangt, welche zu Almofenbeitragen verpflichtet-sind, so hat die Veröffentlichung auch hier Nachtheil gehabt, und zwar aus zwei Gründen. Für's erste diejenigen, die mehr beigetragen hatten, als sie eigentlich verhältnißmäßig zu geben genöthigt werden konnten, waren unwillig geworden, weil ihnen die Publicität unangenehm war. . Die andern aber, die zu wenig gaben, waren größtenthells dadurch zur, Erhöhung ihrer Bei trage nicht zu bewegen, es giebt viele, welche, wie man im ge meinen Leben sagt, nicht viel Ehre im Leibe haben, und diese tangirt die Oeffentlichkeit auch nicht viel. Das hat dann in Chemnitz bewirkt, von der Maßregel wieder abzugehen. Was den Antrag des Herrn Secretair Ritterstädt anlangt, so werde ich ihm beitreten; denn ich bin ebenfalls der Meinung, daß, wenn der Nachsatz auch wegbleibt, es dennoch nicht verboten ist, eine Bekanntmachung zu erlassen, wenn man sie für gut hält. ' Secr. Bürgerm. Ritterstädt: Ich glaubte, daß hier noch eine Rücksicht eknschlage^ wenigstens in Bezug auf die Almosengeber. Nämlich da, wo freiwillige Beiträge nöch eingesammelt werden, scheint es gewissermaßen ein Recht der Geber zu sein, auch controliren zu können, ob ihre Beitrage auch zur richtigen Verwendung kommen. Nachdem aber vom Hrn. Referenten der von der Deputation beantragten Weglas sung eine Deutung gegeben worden ist, welche meine Beden ken beseitigt hat, und ich aus dem Stillschweigen desHrn.Com- missars abnehmen darf, daß auch die hohe Staatsregierung damit einverstanden sei, so glaube ich, ryeinen Antrag, den ich nur eventuell gestellt, nicht weiter verfolgen, zu dürfen, sondern lasse ihn fallen. Präsident v. Gersdor.f: Ich frage demnach die Kam mer, ob sie der Deputation beistimme, daß am Schluffe des
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