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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 46. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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welche übrigens nicht leicht zu ertheilen ist, als desVagabon- direns und Bettelns dringend verdächtig anzusehen, und ist solchenfalls gegen sie, wie gegen andere Vagabonden zu ver führen. , > Präsident v. Gersdorf: Wenn bei tz. 108 nichts be merkt wird, so frage ich die Kammer: ob sie diese § annehme? —- Wird einstimmig bejaht.— tz. 109.. Wegen der Hausirverbote bewendet es bei den bestehenden Gesetzen und Verordnungen und ist jeder unbefugter Haussier zugleich als Vagabond und nach Umständen auch des Bettelns verdächtig anzusehen. Bürgermeister Schill: Hier scheint mir die Bestim mung : „und ist jeder unbefugter Haussier zugleich als Vaga bond und nach Umstanden auch des Bettelns verdächtig anzu sehen," doch ein'bischen zu strenge zu sein. Ich sollte meinen, daß es vollkommen genüge, wenn die Worte stehen blieben: .„Wegen,der Hausirverbote bewendet es bei den bestehenden Ge setzen und Verordnungen." Es kommt öfter der Fall vor, daß Leute mit verbotenen Waaren hausiren, die das Gesetz nicht kennen und nicht glauben, daß sie etwas Unerlaubtes begangen haben. Diese unbefugten Haussier sogleich als Vagabonden und Bettler anzusehen, würde in der That eine Härte herbei führen, die ich für meinen Theil nicht billigen könnte. Es scheint mir genug zu sein, wenn sie so bestraft werden, wie die bestehenden Gesetze über das Hausirwesen vorschreiben, und ich erlaube mir den Antrag, daß die Worte „und ist anzuse ¬ hen" in Wegfall kommen. Präsident v. Gersdorf: Die Kammer hat wohl den An trag des Bürgermeister Schill vernommen, und ich frage: ob sie ihn unterstütze? — Wird zahlreich unterstützt. — König!. Commifsar v. Merbach: Wenn diese Worte wegfallen sollen, so könnte die ganze §. Wegfällen; denn die erste Hälfte desselben gehört in keinem Falle in eine Armenord nung. Allein ob ich gleich gern zugestehe, daß nicht alle unbe fugten Haussier Bettler oder Vagabonden sind, so sehe ich doch nicht, daß ein großes Bedenken gegen die Präsumtion aufzustel len sein sollte, daß unbefugte Haussier des Vagabondirens und Bettelns verdächtig wären. Die unbefugten Haussier schweifen in der Regel in die Klasse der Vagabonden über; denn Leute, die vorziehen,' zu Hause thätig .zu sein und allen falls Märkte mit ihren Waaren besuchen^ gehen nicht unbefug ter Weise hausiren, und das Bettelngehen ist immer nicht weit davon. Ich gebe gern zu, daß es Ausnahmen davon giebt; aber ein solcher, der diese Ausnahme für sich geltend machen kann, wird durch die Präsumtion nicht berührt; aber für dieje nigen, die sie betrifft, ist sie recht dienlich in Bezug auf ein strenges Verfahren gegen dieselben, und dann muß ich noch hin zufügen, daß sich das Anliegen, gegen die Haussier strenge ver fahren zu lassen, von allen Seiten unaufhörlich wiederholt, und es mithin in der That im Geiste der öffentlichen Meinung ge schienen hat, daß man auch hier eine Aufforderung geben wolle zu strenger Aufsicht gegen Haussier. Prinz Johann: Ich glaube, es würde vielleicht der An tragsteller Beruhigung fassen, wenn ich mir eine kleine Verän derung vorzuschlagen erlaube, wenn nämlich gesetzt wird „des Vagabondirens." Dies will nichts anderes sagen, als: der unbefugte Haussier hat die Vermuthung gegen sich, daß er va- gabondirt oder gebettelt habe. Die Absicht kann nicht sein, daß er unbedingt als Vagabond oder Bettler angesehen werde. Wenn daher gesetzt wird: „als verdächtig des Vagabondirens," so würde der Antragsteller sich wohl damit beruhigen können. Secretair v. Biedermann: Ich muß mich ganz der Meinung des Herrn Bürgermeister Schill anschließen, die Fälle, welche der königl. Hr. Commissar als Ausnahme bezeichnet hat, sind gerade diejenigen, die oft vorkommen. Das Hausiren ist oft das einzige Mittel, welches Gewerbtreibende haben, ihr Brot ehrlich zu erwerben, und zwar deshalb, weil die Verkäufer in den meisten Geschäftszweigen überhäuft sind. Es ist auch blvs deshalb straffällig, weil Gesetze gegen das Hausiren bestehen, und nur mit gewissen Waaren der Hausirhandel erlaubt ist. Aber deshalb Einen als Bettler und Vagabonden anzuzusehen, weil er sich ehrlich und oft sehr mühsam sein Brot erwerben will, und nur gegen die Polizeigesetze über den Hausirhandel anstößt, scheint mir nicht richtig zu sein. Bettler oder Vagabond ist nur der, der nicht arbeiten will; aber diese Leute treiben Arbeit, sie arbeiten gern und selbst sehr angestrengt, und ich bin dafür, daß es besser wäre, wenn die ganze §. aussiele. Bürgermeister Schill: Der Herr Secretair hat mich der Widerlegung ziemlich überhoben. Es ist sehr gegründet, was er gesagt hat. Man findet häufig Leute, die hausiren gehen, und in der That weder vagabondiren noch betteln wollen, son dern die nur die einzige Hoffnung haben, auf diese Weise etwas von ihren Erzeugnissen abzusetzen. Ich meine dabei insbeson dere hie Lein- und Wollweber, die allerdings dadurch etwas Un erlaubtes thun, deren Absicht aber nicht ist, zu betteln und zu vagabondiren. Ich kann aber eben so wenig verkenne^, daß unter ihnen auch solche sind, welche es nur in der Absicht thün, zu vagabondiren und zu betteln. Allein wenn sich das heraus stellt, so werden sie eben als Vagabonden und Bettler betrach tet. Meinen Antrag muß ich allerdings nach der Erklärung des königl. Herrn Commissars fallen lassen, ich werde aber nun gegen die ganze tz. stimmen, weil sie nicht in das Gesetz zu ge hören scheint. Uebrigens sind die gesetzlichen Bestimmungen, welche gegen das unerlaubte Hausiren schon da sind, so streng, daß kaum eine Verschärfung nöthig sein kann. v. Polenz: Wir sprechen doch von tzi 109 ? Aber ich muß bemerken, daß dein Wunsche, den Bürgermeister, Schill äu ßerte und den auch ich habe, nicht entsprochen werden kann bei 109; denn §. 108 sagt schon: „als des Vagabondirens uüd Bettelns dringend verdächtig anzusehen und wie gegen andere Vagabonden zu verfahren." Ueber diese ist abgestimmt, und wenn wir diese haben stehen lassen, so hilft es uns wenig, wenn wir diesen Satz bei H. 109 auslassen.
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