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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 46. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Referent Bürgermeister V. Groß: Ich muß hier bemer ken, daß in tz. 108 nicht von Hausirern, sondern von ganz an dern Person'en die Rede ist. Hier aber ist zu bemerken, daß die Vorschrift sich nur auf unbefugte Hausirer bezieht, und wenn nach dem Vorschläge Sr. königl. Hoheit die Worte „als Vaga- bond" mit den Worten „als verdächtig des Vagabondirens" vertauscht werden, so scheint das Bedenken sich zu erledigen. Präsident v. Gersdorf: Es würde sich fragen, ob die Deputation überhaupt sich für diese Veränderung erklären könnte? — Bürgermeister Wehner, Domherr V.-Schilling und der Referent erklären sich da für. — Bürgermeister Hüb le r: Es soll also der Hausirer unter allen Umstanden des Vagabondirens verdächtig sein? Prinz Johann: Ich hatte auch nichts dagegen , wenn es hieße: „und ist jeder unbefugte Hausirer nach Umständen zu gleich des Vagabondirens und Bettelns verdächtig." Königl. Commissar v. Merba ch: Wenn man die Worte: „nach Umstanden" voraussetzen wollte, so würde damit nichts Besonderes' ausgesprochen; denn wenn die Umstände es mit sich bringen, daß der Verdacht des Bettelns und Vagabondirens vorhanden ist, so würde damit nur ein allgemeiner Grundsatz ausgedrückt. Der Zweck ist aber hier, eine besondere gesetzliche Präsumtion zu begründen, daß jeder unbefugte Hausirer als des Vagabondirens, außerdem aber auch nach Umstanden des Bet telns, verdächtig angesehen werden soll, und, daher würde ich es angemessener finden, wenn es hieße: „als verdächtig des Vaga bondirens und nach Umständen auch ves Bettelns." Prinz Johann: Ich bleibe sonach bei meinem ersten Vor schläge stehen. Präsident v. Gersdorf: So frage ich: ob das De putationsgutachten, als welches nun der Antrag Sr. königl. Hoheit zu betrachten ist, angenommen wird? — Die An nahme erfolgt einstimmig. — Präsident v. Gersdorf: Und dann frage ich: ob mit dieser Veränderung die Z. selbst angenommen werde? — Wird mit 18 gegen 13 Stimmen,abgeworfen. — §. 110. Die Landes- und Ortspolizeibehörden haben ge gen das Bettelngehen theils präventive Maßregeln zu gebrau chen, theils nachstehend verordnete Strafen anzuwenden. v. Posern: Ich erlaube mir eine Anfrage und resp. Bitte an die hohe Staatsregierung zu richten. In der Oberlausitz findet es-nämlich statt, daß abgeordnete Sammler des Ordens der barmherzigen Brüder herumgehen und Beiträge einsam meln ; wir wünschen nicht, daß dies künftig aufhöre oder ver hindert werde, weil dieser Orden unendlich viel Gutes stiftet, segensreich wirkt und Leidende ohne Unterschied der verschiedenen Religionsconfessionen zur Heilung aufnimmt. Meine Frage geht nun dahin, ob die hohe Staatsregierung sich bereit erklärt, diesen Sammlungen auch fernerhin nicht entgegen sein und dazu Concession e'rtheilen zu wollen. — Ware dies nicht der Fall, so würde ich mich veranlaßt fühlen, eine Bitte und resp. Antrag dahin zu richten; ob diese Sammler auch schyn jetzt eine Concession haben mußten,' weiß ich nicht. . - Königl. Commissar v. Merbach: Allerdings. Es wird ihnen das Einsammeln nicht versagt werden, weil die Wohl- thätigkeit des Ordens anerkannt ist und Jedermann ihnen gern etwas giebt; aber von der Erlaubnißeinholung können sie nicht freigesprochen werden. Ziegler und Klipphausen: Ich muß mich gleichfalls für die Beibehaltung dieser Einsammlung aussprechen, weil dieser fromme Orden außerordentlich wohlthätig für die Mensch heit wirkt, alle Confessionsverwandte liebreich aufnimmt und keinen Unterschied in Hinsicht auf die Religion macht. Sie ha ben von jeher in der Oberlausitz Geldbeiträge eingesammelt, diese sind ihnen, wie ich glaube, ziemlich reichlich zugegangen, und es würde'ein großer Verlust sein, wenn auf einmal dieses aufgehoben und sie von diesen milden Beitragen zurückgehal ten würden. Ich würde mich also, worauf auch v. Posern auf merksam gemacht 'hat, dafür erklären, daß man diese Einsamm lung auch ferner gestatte. Referent Bürgermeister v. Groß: Ich wollte nur bemer ken, daß dergleichen Collecten nicht untersagt, sondern nur von der Concession abhängig gemacht werden sollen, und der königl. Herr Commissar hat erklärt, daß zwar auch von den barmherzigen Brüdern die Erlaubniß dazu einzuholen sei, ihnen aber gewiß nicht versagt werden würde. H. 111.' In erster Beziehung ist a) von der Landespolizei auf die ausländischen, im Lande va- gabondirenden und auslaufenden, die benachbarten Ortschaften belästigenden Bettler das Augenmerk zu richten. Als vagabondirender Bettler ist jeder zu behandeln, welcher entweder keinen bestimmten Wohnsitz darthun kann, oder außer halb seines Wohnorts in einer Entfernung von wenigstens zwei Meilen über dem Betteln betroffen wird, ohne einen be stimmten Ort nachweisen zu können, wohin er seinen Weg zu richten, oder von da wieder zurückzukehren die Absicht gehabt habe. l Die Depu tatro n sagt: Zu §. 111. Da in dieser Paragraphe drei Kategorien von Bettlern unterschieden werden, nämlich ausländische, im Lande vagabondirende, und auf die benachbarten Ortschaften auslau fende, so dürfte zu Beförderung mehrer Deutlichkeit jede nach- folgende Kategorie von der vorhergehenden durch das Wort „oder", getrennt, und der Eingang gefaßt werden: ' „In erster Beziehung ist von der Landespolizei auf die auslän dischen, oder im Lande vagabondirenden, oder auslaufenden, die benachbarten Ortschaften belästigenden Bettler rc." Präsident v. Gersdorf: Nimmt die Kammer die Fas sung, welche die Deputation hem Eingänge der tz. geben will, an? und wird mit dieser die §. selbst angenommen? — Bei des findet einstimmige Genehmigung.—
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