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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 6. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839-12-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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senes Mandat hob aber auch die Anrüchigkeit der Kinder der Wasenmeister und Abd ecker auf, so daß solche nur auf den Abdeckersknechten allein noch lasten blieb, diese aber auch noch zur Zeit weder zu Aemtern gelangen, noch in Gilden, Zünfte und Innungen ausgenommen werden können. (Vergl. das zuletzt angezogene Mandat §. V. Oock. II. Forts. 1. Th. S. 674.) Eine beim vorigen Landtage von dem Abgeordneten Sachße bei der zweiten Kammer eingereichte Petition veranlaßte aber die Stände in Bezug auf die mit der vorgeschrittenen Zeit in Übereinstimmung nicht mehr stehende persönliche Anrüchigkeit, än die hohe Staatsregierung einen Antrag zu stellen, welcher dahin ging: Dieselbe wolle^die Anrüchigkeit der Caviller baldthun- lichst aus verfassungsmäßigem Wege aufzuheben, so wohl die von den Ständen gewünschte Aufhebung der Cavillereigerechtsame fortwährend im Auge zu be halten, und, womöglich der nächsten Ständeversamm lung einen darauf Bezug habenden Gesetzentwurf vorlegen zu lassen geruhen. (vergl. Landtags-Acten 18HH I. Abtheil. 3. Bd. S. 329.) Die hohe Staatsregierung sagte aber auch hierauf die Vorlage eines Gesetzentwurfs wegen Aufhebung der Anrüchig keit der Caviller beim Landtagsabschied zu. (vergl. Landt.-Act. oit. loo. S. 645. unter 12.) Da nun sowohl die Ständeversammlung, nach der er wähnten an die hohe Staatsregierung gerichteten Schrift, als auch die letztere, nach denen dem vorgelegten Gesetzentwürfe beigefügten Motiven, darüber: „daß die Anrüchigkeit mit dem Geist der dermaligen Zeit sich in Einklang nicht mehr stellen lasse," einverstanden sind, diese Anrüchigkeit aber, wo sie dermalen noch lastet, durch das gedachte Gesetz gänzlich beseitigt werden und diese Aufhebung endlich als ein nothwendig vorbereitender Schritt für die von den Ständen gewünschte Ablösung und das Aufhörendes Cavillerbannes angesehen werden soll, über welche letztere Inhalts der Motiven, noch eine besondere Mit theilung der Staatsregierung zu erwarten steht, so kann auch die Deputation der ersten Kammer die Annahme des Gesetz entwurfs, und zwar in unveränderter Fassung der Vorlage, (gegen welche sie etwas zu erinnern nicht gefunden,) nur anempfehlen. Da sich auf die Frage des Präsidenten kein Sprecher zur allgemeinen Bcrathung meldet, so schreitet derselbe zur be sonder» Berathung des vorliegenden Gegenstandes. Bürgermeister Bernhard!: Einen kleinen Anstoß finde ich in dcr Uebcrschrift, die nur von der Anrüchigkeit der Abdeckers knechte handelt, im Gesetzentwürfe aber ist die Anrüchigkeit der Abdecker, derer, die das Abdecken als ein Gewerbe betreiben, im Allgemeinen aufgehoben, was nöthig werde, da, wie auch die Motiven des Gesetzentwurfs besagen, die Anrüchigkeit der Ab. decker selbst nicht durch Gesetz, sondern nur durch die Praxis entfernt ist. Es scheint daher, damit die Überschrift des Gese tzes mit dem Gesetze selbst in Einklang komme, und jeder mög liche Zweifel beseitigt werde, angemessen, die Überschrift des Gesetzes abzuandern, vielleicht dergestalt, daß es heiße: „wegen Anrüchigkeit der Abdecker", da unter den Abdeckern auch, deren Knechte zu verstehen sind. Einen Antrag will ich deshalb nicht stellen, sondern es ist mir genug, den Gegenstand zur Sprache gebracht zu haben, damit nach Befinden von der Staatsregie rung bei der Redaction abgeholfen werde. Referent Bürgermeister Wehner: Die Ueberschrift an langend, so würde sie lediglich der Regierung zu überlassen sein. Präsident v. Gersdorf: Es wird zu Protokolle kommen, und da der Sprecher selbst erklärt hat, daß er keinen Antrag darauf stelle, so würde ich deshalb keine Frage an die Kammer zu richten haben, sondern zur Abstimmung durch Namensauf ruf kommen, da weder von der Deputation noch von einem Mitgliede etwas gegen den Gesetzentwurf erinnert worden ist. (Die anwesenden Herren Staatsminister verlassen den Saal.) Der Gesetzentwurf wird einstimmig angenommen. Präsident v. Gersdorf: Es wäre demnach die Tages ordnung vollendet, und es wird darauf ankommen, ob wir die Tagesordnung für die nächste Session bestimmen wollen. Was auf der Registrande steht, ist vorhin (s. oben S. 59.) mktge- theilt worden. Sie werden Zeit gehabt haben, sich mit dem Bericht der zweiten Deputation über das Decrct in Hinsicht auf die Veränderungen mit dem Staatsgute, vorläufig be kannt zu machen, um sich erklären zu können, ob sie gemeint sind, denselben vielleicht schon zur nächsten Mittwoch, den II. (freilich sind da die drei in der Landtagsordnung bestimmten Tage noch nicht vorüber), auf die Tagesordnung bringen zu lassen. v. Polenz: Ich will mir als Berichterstatter die Bemer kung erlauben, daß die Deputation in ihrem Berichte über die Veränderung mit dem Staatsgute den Antrag niedergelegt hat, es möge die erste Kammer gewisse Unterlagen, die von dem Finanzministerium uns zugekommen sind, einsehen, und daß diese in der Canzlei niedergelegt worden sind. Ich glaube zwar, daß die Herren in zwei Tagen Gelegenheit nehmen können, sich über einzelne Veräußerungen und Acquisitionen zu unterrichten, wenigstens was die wichtigsten Veränderungen betrifft. Ich wollte solches jedoch bemerken, damit es spater nicht zu einer Discussion Veranlassung gebe. Präsident v. Gersdorf: Soll die Berathung darüber einen Tag später eintrcten? Es ist wünschcnswerth, daß wir diesen Gegenstand auf einmal abthun. Ich erwarte, ob Sie etwas gegen die Session am II. dieses, bemerken. — Da dies nicht der Fall ist, so ersuche ich Sie, den II., Mittwochs IO Uhr, zu Bearbeitung und Berathung der vorerwähnten Gegenstände sich hier wieder zu versammeln. Die Sitzung wird AI Uhr geschlossen. Berichtigung. In einigen Exemplaren dieser Nummer ist durch ein Versehen im ersten Bogen S. 66., Sp. 1-, Z. 9. v. o. statt „excipiren" ste hen geblieben „exispiren". Druck Md Papier von B. G. Teubner in Dresden. Mit der Redaktion beauftragt! v. Gretsch et.
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