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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 47. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Mitth errungen über die Verhandlungen des Landtags. I. Kammer. 47. Dresden, den 16. Mai. 1840. Sieben und vierzigste öffentliche Sitzung am 7. Mai 1840. Eingang auf der Registrande. — Fortsetzung und Schluß der Berathung des Berichts der ersten Deputation über den Gesetzentwurf, die Armenordnung betreffend. (Be sondere Berathung: nachträglich über §. 21, §§.136 bis 145. — Schlußabstimmung.) — Berathung des Berichts der vierten Deputation, die Petitionen der Kunst-und Gewerbevereine zu Zittau, Leipzig, Annaberg, Wolkenstein und Zschopau) »meine veränderte landständische Ver tretung betreffend. — Berathung mehrer Berichte dervrer - t en> Deputation über zwei Petitionen des Iustizamtmann Helmers zu Penig und eine des Privatus Robert von Held reich. — Die Sitzung beginnt gegen halb II Uhr mit Verlesung des über die letzte Sitzung aufgenommenen Protokolls in Gegen wart des königlichen Kommissars v. Mcrbach, so wie von 36 Kammermitgliedern. Das Protokoll wird genehmigt und vom Bürgermeister v. Groß und dem Vicepräsident v. Car lo witz mit vollzogen. Auf der Registrande steht nur ein Gegenstand. Secretair Bürgermeister Ritterstädt: Dieser Gegen stand ist das allerhöchste Decret, den Gesetzentwurf, die Rad- felgenbreite und die Belastung des Frachtfuhrwerks auf den Chausseen betreffend. Präsident v. Gersdorf: Düs allerhöchste Decret wird nun zunächst zu verlesen sein. (Secretair v. Biedermann verliest das allerhöchste Decret.) Präsidentv. Gersdorf: Es wird demnach das aller höchste Decret in Abschrift an die zweite Kammer zu gelangen haben und hier zu den Acten zu nehmen sein.'— Um Urlaub hat gebeten Herr Ziegler und Klipphausen auf den 11. und 12. dieses Monats. ' (Dieser Urlaub wird bewilligt.) — Wir würden nun zur Tagesordnung übergehen können, und ich er suche den Herrn Bürgermeister v. Groß, die Rednerbühne zu betreten. Wir werden nun zunächst wieder zurückzugehen ha ben auf §. 21, die ausgesetzt und von der Deputation berathen worden ist, um eine neue Fassung für dieselbe der Kammer vorzulegen. I. 47. Referent Bürgermeister v. Groß: Es ist bei der Bera thung über die 21. §. des Gesetzentwurfs vom Herrn Grafen Hohenthal (Püchau) ein Amendement beantragt worden, wel ches folgenden Inhalts ist: „An Orten, wo eximirte Grund stücke mit städtischen und Landgemeindebezirken einen Hei- mathsbezirk bilden, werden die außerordentlichen Anlagen zur Hälfte nach Kopfzahl, wobei feder selbstständige Einwohner zu zählen ist, zur Hälfte nach der Größe der untcrm Pflug getrie benen Grundstücke aufgebracht." Rücksichtlich dieses Amende ments hat die Kammer den Beschluß gefaßt, dasselbe der De putation zu einer anderweiten Berathung und Berichtserstat tung zuzuweisen, und es hat die Deputation unter Zuziehung des königl. Commissars den gestellten Antrag in Erwägung gezogen. Man konnte nicht verkennen, daß allerdings im Gesetze eine Lücke ist, in Hinsicht exemter zu einem Heimaths- bezirke geschlagener Grundstücke. Es ist in den bisherigen ge setzlichen Bestimmungen ein Maßstab für solche Fälle nicht ge geben worden. Analog könnten die Vorschriften des Gesetzes über die Aufbringung der Parochiallasten anzuwenden sein. Die Deputation war im Allgemeinen mit dem Vorschläge des Antragstellers einverstanden; sie glaubte aber, daß einige Mo difikationen dabei eintreten müßten. Es wurde erstlich für zweckmäßig gehalten, daß in Fällen, wo ein Repartitionsfuß auf eine gesetzmäßige Weise bereits festgestellt ist, es dabei sein Bewenden habe. Ferner war"man der Ansicht, daß, wenn ein solcher Repartitionsfuß noch nicht vorhanden ist, es ange messen sein würde, eben so wie im Gesetze über die Parochialla sten vorgeschrieben ist, zu versuchen, eine freie Vereinigung unter den Bctheiligten zu Stande zu bringen, und nur, wenn weder das eine noch das andere stattfindct, hielt man eine ge setzliche Bestimmung für nöthig. In Hinsicht auf die zu ge bende Bestimmung war man, so viel die von den Grundstücken zu leistenden Beiträge anlangt, mit der Ansicht des Antragstellers einverstanden. In Beziehung auf die Personalbeitrage fand man den Vorschlag, die Kopfzahl der selbstständigen Einwoh ner ohne allen Unterschied zum Grunde zu legen, nicht für an gemessen, da es zu unverhältnißmäßig sein würde, von sämmtlichen selbstständigen Einwohnern ohne allen Unterschied gleiche Beitrage zu erheben; vielmehr glaubte man den Perso nal- und Gewerbesteuerfuß der einen eignen Haushalt führen den Einwohner zum Maßstabe annehinen zu können. Allein man wollte auf diese Weise nur die Quoten für die einzelnen ' exemten Grundstücke und den Complex der Gemeindegrund stücke, die zu Einem Heimathsbezirke gehören, ausmitteln; 1
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