Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 47. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
schon erwähnt habe, werde ich dennoch mit der Deputation stimmen. Prinz Johann: Ich würde für den erstem Theil stim men; nämlich, daß die Grundfläche zum Maßstabe der Worte „die unter dem Pflug getriebenen Grundstücke sind' nicht aus geschlossen" ausgenommen. Denn aus dem Worte „Grund stücke" sieht man nicht, ob die Grundfläche oder die Bonität in Betracht kommt. - Bürgermeister Wehner: Durch die Bemerkungen, welche gemacht worden sind, habe ich mich allerdings überzeugt, daß das Wort „gemischt" zu Bedenklichkeiten Veranlassung geben kann, und insofern muß ich mich als Deputationsmitglied zu der Fassung bekennen, welche der Referent vorgeschlagen-hat, die, wenn sich die übrigen Deputationsmitglieder dafür erklären, gleich als ein Theil des Deputationsvorschlags betrachtet werden kann. Was das Amendement des Herrn Bürgermeister Nit- terstädt ««langt, so werde ich mich blos zu einem Lheile dessel ben bekennen, nämlich in soweit, als er die jetzige Bestim mung so betrachtet, daß sie blos bis zu Einführung des neuen Grundsteuxrsystems als provisorisch anzusehen sei. Es ist nicht zu leugnen, daß, wenn wir das neue Grundsteuersystem erhal ten werden, sich das ganze Abgabensystem anders gestalten wird, so daß man jetzt nicht voraussehen kann, ob die jetzige gegebene Bestimmung noch paffen wird oder nicht. Wenn dem An träge des Bürgermeister Ritterstädt entgegengesetzt wird, daß es die Absicht, nämlich eine Erleichterung der Exemten, störe, weil darnach aller Grund und Boden zur Beitragspflichtigkeit gezogen werden könnte, so sehe ich auch hierin keinen Grund zur Zurückwei sung, denn man könnte ja auch bei dem jetzt vorgeschlagenen Maß stab stehen bleiben, und nur auf eine andere Weise, nicht nach dem Flächeninhalte die Beiträge auswerfen, sondern nach den Schocken und Quatembern, welche man auf die Grundstücke repartirt. Uebrigens gestehe ich aufrichtig, daß ich die Ueberzeugung habe,daß es am besten gewesen wäre, wenn das ganze Amendement gar nicht gestellt worden wäre. Bisher ist, einzelne Fälle ausge nommen, die Sache zwischen Rittergütern und Gemeinden güt lich abgemacht worden, und daraus für letztere kein Nachtheil entstanden, durch die neue Bestimmung aber wird zwischen manchem Rittergutsbesitzer und den Unterthanen Zwistigkeit hervorgerufen werden, die nicht entstanden, wenn die Sache auch fernerhin in der Stille abgemacht worden wäre. Wenn man aber ein richtiges Verhältniß erlangen will, so muß ich meinem Nachbar beistimmen; dann könnte es nur dadurch be werkstelligt werden, daß man alle, die contribuabel sind, nach ihrem Vermögen abschätzt. Es ist dies die allerrationellste Weise, die ich mir denken kann. Werden aber nur die Grundstücke zugezogen, so würde man einen gewissen Werth angeben müs sen. Allein dieses Abschätzungssystem scheint nicht überall Anklang zu finden, und aus diesem Grunde hat die Deputation selbst sich nicht darauf einlassen wollen,, und hat nun einen an dern Vorschlag gethan, wie er in dem Zusatze zu §. 2k vorliegt. Ich werde mich für den Vorschlag des Referenten erklären, und dem ersten Th eile nach für das Amendement des Herrn Bür germeister Ritterstädt. . Graf Hohenthal (Püchau): Nur ein Paar Worte zur Erwiederung in Bezug auf die Aeußerung des Herrn Bürger meister Webner, nämlich, daß es wünschenswerth sei, mein Amendement nur als provisorische Bestimmung aufzunehmen. Angenommen, daß das unterm Pflug getriebene Land die Basis der aufzubringenden außerordentlichen Anlagen sein soll, so kann die^Einführung Hes neuen Grundsteuersystems keinen wesent lichen abändernden Einfluß darauf haben, denn nach diesem könnte sich nur der Unterschied ergeben, daß die Armenanlagen nach der Repartition der Grundsteuer aufgebracht würden, wonach nicht allein die Größe, sondern auch die Bonität des Bodens in Anschlag käme, dies würde aber hier nur zu großen Differenzen unter den Betheiligten Veranlassung geben. Denn wenn ich annehme, daß das Grundsteuersystem erst nach 5 bis 6 Jahren zu Stande käme, und die jetzige Einrichtung dann umgestoßen werden sollte, was für Verwirrungen und Streitig keiten würden dann erst entstehen. Als Basis soll daher nur die Größe des unterm Pflug getriebenen Landes gelten und ebensowenig die ganze Fläche des Grundbesitzes, als seine Güte. v. Watzdorf: Ich.werde als Deputationsmitglied für die Erläuterung stimmen, welche der Referent gegeben hat. Ebenso muß ich wünschen, daß statt der Worte: „nach Ver hältnis! der unter dem Pflug getriebenen Grundstücke" gesetzt würde: „nach Verhältniß der Grundfläche der unter dem Pflug getriebenen Felder," damit jeder Zweifel darüber beseitigt wird,- daß man hier bloß die Fläche und nicht die Bonität im Auge habe. Ich kann es auch in derThat um so weniger angemessen finden, daß bei Heimathsbezirken die Bonität Berücksichtigung finde, dazu präsumiren ist, daß Grundstücke, die iir einem engen Raume zusammenliegen, in der Bonität nicht sehr abweichen werden. Gegen das Amendement des Bürgermeister Ritter stätt müßte ich mich gleichfalls erklären, und ich würde bei dem Deputationsgutachten stehen bleiben. Präsident v. G er sdo rs: Würden Sie einen Antrag auf Veränderung der Worte stellen? v. Watzdorf: Die Deputationsmitglieder hätten viel leicht darüber sich zu erklären, ob sie mit der Fassung, welche der Referent vorgeschlagen hat, einverstanden sind. Secretair v. Biedermann: Ich theile die Befürchtung, welche der Herr Bürgermeister Wehner ausgesprochen hat. Ich glaube, daß der neue Zusatz zu §. 21 mehr schaden, als nützen würde. Ich glaube, daß ein Abkommen sich leichter würde treffen lassen, wenn die Bestimmung nicht in das Gesetz käme. Als ich mich über jene tz. äußerte, ging mein Wunsch nur da hin, daß eine Bestimmung getroffen werden möchte, wie die Rittergüter in solchen gemischten Heimathsbezirken vertreten werden sollten. Das geht aber aus der Landgemeindeordnung
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder