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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 47. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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vorhandenen Anzahl von Schank- und Tanzstätten mit Beob achtung der wegen der sogenannten geschlossenen Zeiten und der Sabbathsfeier bestehenden allgemeinen gesetzlichen Vorschrift, zu bestimmen, 1) wie oft Und an welchen Tagen in jeder dazu berechtig ten Schankstätte öffentlicher Lanz gehalten werden dürfe. 2) die Stunde sestzustellen, mit welcher die. öffentliche Tanzbelustigung anfangen darf und geschlossen werden muß, wobei insonderheit darauf zu sehen, daß dadurch keine Veran lassung zu Versäumung und Störung des öffentlichen Gottes dienstes , oder zur Trägheit bei der Arbeit des darauf folgenden Wochentages gegeben werde, 3) Schulkindern und Lehrlingen ist die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzvergnügungen nicht zu verstatten, sondern sind selbige sofort zurückzuweisen, 4) Bei den für die öffentlichen Tanzbelustigungen zu bestimmenden Tagen haben die Ortspolizejbehörden sich mit den benachbarten Obrigkeiten darüber einzüverstehen, daß überall thunlichst zu gleicher . Zeit Tanzmusik, gehalten werde, und haben die Kreisdirectio nen nöthigen Falls durch eigenes Ein schreiten diese Uebereinstimmung der örtlichen Regulative unter einander zu unterstützen und herzustellen. Die Deputation sagt: Zu §. 141. Man findet in Uebereinstimmung mit den Herren königlichen Commissarien für angemessen, im Ein gänge statt der Worte, durch ortspolizeiliche Regulative, zu setzen „durch die Ortspolizeibehörde da es hierbei in der Regel eines förmlichen Regulativs nicht be dürfen wird. - . v. Po lenz: Bei dieser §. hätte ich allerdings den Wunsch, daß man die vier einzelnen Punkte weglassen möge. Der ganze 9. Abschnitt scheint blos eine Empfehlung gewisser sitt licher Vorschriften zu sein. Ungeachtet ich erkenne, daß die Deputation durch Ausscheidung des Regulativs, welches ab gefaßt werden soll, viel geholfen hat, fo glaube ich doch, daß es keinen guten Eindruck aus die geringere Klasse von Men schen machen wird, wenn man gegen das unschuldige Tanzver gnügen, obgleich auch eine unschuldige Lust zum Schlechten gemißbraucht werden kann, so entsetzlich zu Felde zieht, daß man den Leuten, welche die Woche über blos mit angestrengter Arbeit beschäftigt sind und kein Vergnügen haben, den Tanz an d?n Festtagen so sehr beschränken will. Ich halte das nicht für gut. Wir haben in andern Ländern, namentlich in Eng land, wo der Sabbath heilig gehalten wird, gesehen, daß die Bewohner dieses Landes gerade dadurch zu entsetzlicher Völlerei verleitet werden, weil sie an Sonn- und Feiertagen nichts An deres treiben dürfen, so ergeben sie sich hem Trünke. Die Schriftsteller dieses Landes bezeugen selbst, daß dieses Laster ge rade am Sonntag sich am häufigsten zeigt, weil andere Ver gnügungen nicht erlaubt sind. Es ist genug, wenn die bishe rige polizeiliche Vorschrift, daß nur bis zu einer gewissen Stunde getanzt werden soll, beibehalten wird. Was nun die Kinder betrifft, so ist in §. 137, wornach sie nicht in die Schänke gebracht werden sollen, schon Vorsehung getroffen. Deshalb glaube ich, daß man die Specialia sehr gutweglassen kann. - Präsident v. Gersdorf: Wollen Sie einen Antrag stellen? v. Polenz: Ja; er ist ganz einfach der, daß die 4 Punkte wegfallen, wenn man nicht die ganze §. verwirft. Prinz Johann: Dann müßte die ganze §. wegfallen; ohne die einzelnen Bestimmungen würde sie keinen Sinn haben. v. Polenz-: Das weiß ich doch nicht; die Ortspolizei soll die Bestimmungen geben. Prinz Johann: Es ist allenthalben zu bestimmen, was in den vier Punkten steht. Außer diesen vier Punkten steht nichts in der Z. Daher muß entweder die ganze §. wegfallen, oder die vier Punkte müssen stehen bleiben. Präsident v. Gersdorf: Ich werde den Antrag zur Un terstützung hringen. Herr v. Polenz hat darauf angetragen, daß die vier Punkte bei Z. 141 in Wegfall gelangen. Ich frage die Kammer: ob sie diesen Antrag unterstützt?—Ge- schiehtnicht ausreichend.— v. Posern: Wenn der Antrag nicht unterstützt worden ist, so werde ich wohl gegen die Z. stimmen müssen. Ich theile ganz die Ansicht des Hrn. v. Polenz. Ich glaube, daß Be stimmungen der Art nicht in eine Armenordnung gehören, und bin überhaupt dagegen, wenn maw dem Volke die Tanzbelu stigungen schmälern will. Wer tanzt, ist fröhlich, und der fröhliche Mensch ist in der Regel gut. Wenn die Leute an dm Festtagen nicht tanzen dürfen, so werden sie Allotria treiben, spielen, trinken u. s. w. In der Residenz tanzt man bis spat in die Fasten, ein Ball folgt dem andern bis kurz vor Ostern, will man verbessern, fo fange man doch lieber hier an, übrigens werden dergl. Bestimmungen, wie sie die §. enthält, durch soge nannte geschlossene Vereine, Privatgesellschaften rc. immer wie der umgangen werden. v. Thielau (auf Lampertswalde): Ich muß mich gegen die Ansicht der Herren v. Polenz und v. Posern aussprechen. Die Vergnügungssucht auf dem Lande ist wirklich groß und be denklich geworden. In einem Wochenblatte stehen oft 10, Ü2 Vergnügungen angekündigt. Sie werden übertrieben. Eine Einschränkung derselben kann daher blos nützlich sein. v. Posern: Ich will dagegen nur bemerken, daß dies einzig und allein von den Herren abhängt, welchen das Recht zusteht, dergleichen Concessionen zu geben, findet Unfug statt, so liegt es in ihrer Macht, diesem Schranken zu setzen, wenn die benachbarten Gerichtshcrren sich vereinigen, so ist es ja leicht, dem Uebel zu steuern. Wer die ganze Woche hindurch arbeitet, für hm ist es wohl ein erlaubtes und verdientes Vergnügen, wenn er am Sonntage nach der Kirche gegen Abend auf einige Stunden sich der Erholung hingiebt.
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