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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 47. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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dann vertheilt sich die Masse, und man erreicht den doppelten Zweck, daß die zu häufige Wiederholung der Lanzvergnügung vermieden, und die Masse vertheilt, dadurch'aber manche Un ordnung verhindert wird, welche das Zusammendrängen auf ei nen Platz"sehr leicht herbeiführt. Sollte auch diesmal — dies muß ich für die Staatsregierung wirklich erklären — der Versuch scheitern, den Obrigkeiten wenigstens die Mittel, die Autorisation in die Hand zu geben, nach verständigem Ermes sen dem Tanzvergnügen ein vernünftiges Ziel zu setzen, so müßte die Regierung verzweifeln, diesem Gebrechen jemals auf irgend eine Weise Einhalt thun zu können. Sie würde glau ben, daß man gemeint wäre, eine sichere Quelle des Verder bens der Sittlichkeit und des Wohlstandes im Volke aus An sichten, die vielleicht auf der einen Seite begründet sein mögen, die aber aus dem Gesichtspunkte häherer, Allgemeinheit beur- theilt, nicht Stich halten, absichtlich zu begünstigen. Ziegler und Klipphausen: Zur Widerlegung der Aeußerung des königl. Herrn Commiffars, als hatte ich mir erlaubt, die Staatsregierung zum Gesundheitsvormunde er nennen zu wollen, muß ich erklären, daß mir das nicht einge fallen ist. Ich habe nur angeführt, daß man mit einem gro ßen Beispiele vorangehen müsse; Niemand wird aber in Zwei fel ziehen, daß Bälle in großer Masse gehalten worden sind, und daß der gemeine Mann glauben wird, was in den höhern Ständen geschehe, sei ihm auch gestattet. Ich sehe nicht ein, wie man etwas Unverhältnißmäßiges im Vergleiche finden könne. Ich glaube etwas gesagt zu haben, was Niemand leugnen wird und Gegenstand des Tages ist. 0. Großmann: Die Aeußerungen des Herrn Ziegler und Klipphausen erinnern mich an einen Uebelstand, der aller dings wohl Berücksichtigung verdient. Es ist der Uebelstand, daß in den Städten die Bälle gewöhnlich Sonnabends und häufig in der Fastenzeit gehalten werden/ Man hält sie" des Sonnabends darum, weil theils der Sonntag nicht sehr geach tet wird, und man glaubt nichts zu versäumen, wenn man am Sonntage lange schläft; theils auch darum, weil man eine große Zahl von Lheilnehmern daran nur an diesem Tage am sichersten gewinnen zu können hofft. Allein daß dadurch die Heilighaltung des Sonntags, ap welcher gewiß der öffentli chen Sittlichkeit und Religiosität sehr viel gelegen sein muß, in den Augen des Volks wesentlich verliert, und die nachtheilige Wirkung auf das Land nicht außenbleiben kann, ist nicht zu verkennen. Eben dasselbe gilt von den Bällen in der Fasten zeit. Es kömmt der Staat mit sich selbst in Widerspruch, wenn er alle Hochzeiten und Aufgebote in der Fastenzeit ver bietet, und gleichwohl das Lanzen immer fort gehen läßt. Eben so liegt auch gewiß Jedem daran, daß die Leidenszeit unsers Erlösers, die von dem höchsten christlichen Alterthum an heilig gehaltne Zeit, mit der sich solche Vergnügungen nicht vereini gen lassen, ausgezeichnet bleibe. Ich erlaube mir daher zu dem ersten Punkt der §. 141 den Antrag, welchen ich in die Schrift gebracht zu sehen wünsche, die Staatsregierung wolle daraus Bedacht nehmen, auch in den Städten die Bälle am. Sonn abend und in der Fastenzeit möglichst zu beschränken. Präsident v. Gers dorf: Die Kammer hat d^n Antrag vernommen, und ich frage: ob sie denselben unterstützt? — Geschieht zahlreich.— Bürgermeister Schill: Der Antrag scheint kaum noth- wendig zu sein. Es ist von der Staatsregierung in die Pro- vincialstädte die Bekanntmachung gekommen, daß die Sonn abendsvergnügungen zu der Zeit geschlossen werden sollen,, wo der Gottesdienst am Sonntage weder gestört, noch von seinem Besuche abgehalten wird. Was die Bälle in den geschloffenen Zeiten anlangt, so ist mir keine Provincialstadt bekannt, wo in diesen Zeiten öffentliche Tanzvergnügungen stattfänden. Man hält streng darauf, daß die gesetzlichen Vorschriften gehal ten werden. Es dürfte also dieser Antrag nicht nothwendkg sein. Um über tz. 141 nur ein paar Worte zu äußern, so ent hält nur der vierte Punkt im ganzen etwas Neues, die drei andern Punkte sind frühere Bestimmungen, welche ins Ge- dächtniß zurückgerufen werden. Ich halte es aber für noth- wendig, daß auch der vierte Punkt angenommen werde^ Vor vier oder fünf Jahr en erhielten die Untewbrigkeiten eine Auffor derung, sich zu äußern, was geschehen könnte, um der Ver-' gnügungssucht und der Verarmung unter dem Volke vorzu beugen. So viel ich weiß, ist von allen Obrigkeiten darauf hingedeutet worden, daß es wünschenswert!) sei, Mittelin die Hand zu bekommen, um die Lanzvergnügungen zu beschran ken, und ich glaube, daß diese Bestimmung das zweckmäßigste Mittel dazu ist, ohne daß dem Volke ein erlaubtes Vergnügen entzogen wird. V. Großmann: Ich halte den Antrag doch nicht für entbehrlich. Sollte eine solche Verordnung in der Stille an die Behörden gelangt sein, so würde die Regierung auf den Antrag keine Rücksicht zu nehmen brauchen; allein daß die Sache noch besteht, ist bekannt, und daß das Beispiel der Hö heren auf die Niederen, das Beispiel der Städte auf das Land nachtheilig zurückwirkt, ist natürlich. Bürgermeisters eh n er: Ich muß dem ganz beistimmen, was der Bürgermeister Schill angeführt hat. Es ist in den Pro- vincialstädten nicht der Fall; es kann nur ein ganz besondrer Umstand sein, wenn Sonnabends Tanz erlaubt wird. In der Fastenzeit und den Advent wird in der Provinz ebenfalls kein Lanz erlaubt. Insofern wäre also der Antrag des Herrn v. Großmann überflüssig. Allein es ist bei Abschlagung der Gesuche zu Bällen während dieser Zeit Klage darüber geführt worden, daß man inDresden und Leipzig sich äus diesen Anordnungen nichts macht, sondern vor wie nach in diesen Zeiten tanzt und dem Vergnügen nachgeht, als wenn weder Advent noch Fastenzeit vorhanden wäre. Ich habe' mich über zeugt, daß es so ist, und insofern muß ich den Antrag unter stützen, weil, wenn die Ortsobrigkeit in einer Provincialstadt ein solches Gesuch abschlägt, die Leute sich allemal auf die Re sidenz und Leipzig berufen.
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