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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 47. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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wollte man dann so weit gehen, wie dies die Petenten wün schen, und statt der städtischen Bevölkerung im Allge meinen auch noch dem Handwerkerstande seine besondere Vertretung sichern, eine Zusammensetzung schaffen, die, ein- ,zig in ihrer Art, den entschiedensten und gerechtesten Tadel finden müßte. Denn nicht zu leugnen ist es, daß, weist man einmal dem städtischen Handwerkerstande seine besondern Stel len in der Kammer an, man dergleichen anderen Ständen, die auch nicht besonders vertreten sind, z. B. dem der Geistlichen, Schullehrer, Aerzte, Künstler ebenfalls zugestehen müßte. Ja selbst der Handwerkerstand auf dem Lande würde ein Gleiches beanspruchen; denn sein Interesse ist nicht immer Eins mit dem der ackerbautreibenden Klaffe der Landbewohner. Bei so einer Kammerzusammensetzung würde^sich aber weit öfter noch als jetzt der Fall ereignen, in dem die Petenten ein so großes Unheil erblicken, daß mehre dieser Stände heute sich vereinigten und einen dritten vereinzelt stehenden unter drückten, um morgen wieder unter sich selbst zu zerfallen, und der Reihe nach demselben Schicksale zu erliegen. Daß der Handels- und Fabrikstand seine besondern Vertreter habe, ist wahr; allein eS ist dabei nicht außer Acht zu lassen, daß nament lich das Fabrikwesm wederden Städten noch dem Lande aus schließend angehört, und daß es, gleich dem Handelim Gro-! ßen, ein selbstständiges für Sachsen höchst beachtenswerthes Ganze mit eigenthümlichen Verhältnissen und gesonderten In teressen bildet, während sich Aehnliches vom Handwerksstande nicht sagen läßt. Denn der städtische Handwerksstand hat meist ein und dasselbe Interesse, wie die übrige städtische Bevöl kerung, ja er ist fast bei seiner numerischen Ausdehnung in den meisten Städtendiese Bevölkerung selbst. So stellen sich denn die Wünsche der Petenten nicht nur als unangemessen, sondern auch, wenn man zumal die Be stimmungen des Wahlgesetzes in's Auge faßt, als unnöthig dar. Denn glaubt die städtische Bevölkerung, daß sich der Handwerksstand vorzugsweise zu Vertheidigung der städtischen Gerechtsame eigne, so hat sie nur bei den Wahlen auf ihn das Absehen zu richten , Md es wird an Handwerksgenoffen in der Kammer nicht fehlen. Das Wahlgesetz, weit entfernt, Dem Hindernisse in den Weg zu stellen, hat sogar den städtischen Wahlen in Bezug auf passive Wahlfähigkeit weitere Grenzen gesteckt, als den ländlichen. Die Wählbarkeit als städtischer Abgeordneter wird nämlich nicht nur nach §. 56 des Wahlge setzes auf die mannichfachste Weise erlangt, sondern es dürfen auch nach Z. 60 die Mitglieder der Stadträthe und Stadtgerichte und die Stadtverordneten ohne-Nü cksicht auf Ansässig keit und, Entrichtung eines (Zensus gewählt werden; eine Bevorzugung, die das platte Land nicht hat. , Und so glaubt denn dieDeputation auf die allgemeine Zustimmung ihrer Kammer zählen zu dürfen, wenn sie ihr anräth: l die fraglichen fünf Petitionen, als zur ständischen Befür wortung keinesweges geeignet, zurückzuweisen. Ref. Vicepräsident v. Carlowitz: WieJhncn bereits aus dem Negistrandenvortrage bekannt worden sein wird, sind, nachdem dieser Bericht schon geschrieben war, noch zwei ähnliche Petitio nen eingegangcn, überwelcheich nachträglich mündlichen Bericht zu erstatten habe. Die eine Petition ist ausgegangen von dem Directorium des Gewerbevereins zu Roßwein, und ist an die Ständcverfammlung des Königreichs Sächsen, mithin an beide Kammern gerichtet. Die Petenten schließen sich darin der Peti- 1.47. tion des Gewerbevereins zu Zittau vollständig an', und bemer ken nur, es sei um so mehr zu erwarten, daß die Ständeversamm lung ihrer Petition Berücksichtigung schenken werde, als ohne hin in der jetzigen Zeit dem Handwerkerstande durch dasFabrr'k- und Maschinenwesen empfindliche Wunden geschlagen worden seien. Die Gerechtsame dieses Standes müßten daher aus allen Kräften aufrecht erhalten werden. Diejandere Petition ist von demGewerbevereinin Dresden ausgegangen und ebenfalls an die Stände des Königreichs im Allgemeinen gerichtet. Auch hierin ist dieAnsicht ausgesprochen, daß man sich der ZittauerPetition, bekanntlich der ersten,, welche den Gegenstand in Anregung brachte, vollkommen anschließenunddarauf aufmerksam machen müsse, daß eine Verminderung des städtischen Wohlstandes die Industrie und Intelligenz im ganzen Königreiche auf- eine tie fere Stufe werde hinabsteigett machen. Der Antrag ist wört lich dahin gestellt: „man möge bei der Staatsregierung eine umfassendere Vertretung derStädte, welche in numerischer Hin sicht dem platten Lande das Gleichgewicht zu halten vermöge, bevorworten." Zu Unterstützung dieses Antrags ist weiter noch bemerkt, daß schon bei Entwerfung der Verfassungsurkunde, im Jahre 1839, eine Denkschrift des Advocatenstandes zu Dresden bei den damaligen Ständen eingegangen sei, worin man schon damals die ungleiche Vertretung der Städte gerügt habe. Es fei, sagen die Petenten, der Ausdruck dieser Besorgniß damals ungeachtet verhallt, aber es habe dieselbe lei der nur zu bald ihre Bestätigung gefunden. Sie schließen end lich mit einem Citat aus einer Schrift des, wie daraus hervor geht, dem Grundbesitze nicht eben sehr zugethanen französischen Deputaten Cormenin. Wie demnach diese zwei Petitionen, in Zweck und Antrag ganz zusammenfallen mit den fünf andern Petitionen, über welche der Bericht sich verbreitet, so habe ich nur noch zu bemerken, daß sie in formeller Beziehung gegen jene fünf Petitionen allerdings einen Unterschied darbieten. Sie sind nämlich die einzigen, welche an die Ständeversammlung imAllgemeinen gerichtet sind. In dieserHinsicht tritt aber hier ein eigenthümlicher Fall ein. Mußte die Deputation im ge schriebenen Berichte die Ansicht aufstellen, daß der Gegenstand durch Zurückweisung der Petitionen abgethan sei, daß somit eine weitere Vernehmung mit der zweiten Kammer nicht nöthig sein werde; so läßt sich doch dies Verfahren auf die zwei letzten Petitionen nicht füglich anwenden. Ich muß daherder Kammer, ohne mich jetzt einer bestimmten Ansicht zuzuwenden, anheim ge ben, wie sie es gehalten wissen will, ob sie, wenn sie dem Anträge der Deputation beipflichtet, die beiden nachträglich eingereichten Petitionen ausschließlich an die zweite Kammer gelangen las sen, oder ob sie diesen zweien die fünf übrigen hinzufügen will. Der erstere Ausweg ist derjenige, welche der Landtagsordnung am meisten entspricht; der andere dürfte sich aber dadurch em pfehlen, daß, und dies ist eben das Eigenthümliche des Falles, die Verfasser der zwei letzten Petitionen sich auf die früher einge- reichten, einzig und allein an die erste Kammer gerichteten Peti tionen dergestalt beziehen, daß sie fast ohne Einsicht der Zittauer Petition unverständlich sind, wenn man nicht annehmen will, 3*
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