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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 47. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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nicht an der Verfassung rütteln, aber eine Verbesserung sei wohl zulässig — es waren dies die Worte des Herrn Bürgermeister Wehner. Aber wenn man die Verfassungsurkunde verbessern will, so muß man auch daran rütteln, es ist das nicht anders möglich. Nehmen wir nur ein einzelnes Wort, oder setzen wir nur eins hinzu, immer ist dies ein Rütteln an der Verfassungs urkunde. Oder weiß der Sprecher ein ander Mittel anzugeben? Mir ist keines bekannt. Es hat endlich Herr Domherr v. Schilling zwar einen Antrag nicht gestellt, wohl aber einen Wunsch ausgesprochen, und steht in der Erwartung, daß dieser Wunsch in dem Protokolle Aufnahme finden werde. Ich kann dem nicht entgegen sein; theile aber diesen seinen Wunsch so wenig, daß ich ihm einen Wunsch entgcgenstellen muß, den Wunsch: die hohe Staatsregicrung möge seinem Wunsche nicht Folge geben, die hohe Staatsregierung möge die Rathlichkeit einer veränderten Vertretung nicht in Erwägung ziehen. Es muß dahin gestellt bleiben, welchem Wunsche die Kammer ihre Zustimmung geben werde. Zur Zeit aber hat mein Wunsch noch eben so viel Gewicht wie der seine. Wäre von seiner Seite für seinen Wunsch eine Unterstützungsfrage verlangt worden, so würde ich selbige auch verlangen; sollte aber sein Wunsch spur los im Protokolle verhallen, so mag der meine auch spurlos ver klingen. Kurz, ich stelle meinen Wunsch auf eine und dieselbe Stufe mit dem seinen und gebe meinen Wunsch dem seinen zum immerwährenden Begleiter. Endlich mochte ich mich noch mit einem Worte über die Formfrage aussprechen, die ich vorhin auf die Bahn brachte, über die sich aber zur Zeit noch kein Mitglied ausgesprochen hat. Denn dem Referenten liegt es wohl zunächst ob, wenn auch nur für seine Person, und nicht als Organ der Deputation, die sich über diese Frage nicht bera- then hat, diesfallsige Vorschläge zu machen. Ich halte also dafür, daß es angemessen sei, die zwei letzten Petitionen, der Landtagsordnung gemäß, noch an die zweite Kammer abzuge ben, der sie ihrer Ueberschrift nach nicht vorenthalten werden können. Rücksichtlich der 5 anderen, einzig und allein an die erste Kammer gerichteten Petitionen stimme ich dagegen dafür, daß sie hier zurückgehalten werden, bis sich etwa die zweite Kam mer veranlaßt findet, die Abgabe auch jener 5 Petitionen zum bessern Verständniß der zwei letzter» bei uns zu beantragen. Ich sollte meinen, der Vorschlag entspreche der Landtagsord nung vollkommen und sei, versteht sich, wenn überhaupt die ge ehrte Kammer den Antrag ihrer Deputation genehmigt und die Petition zurückweist, oder, was gleichviel ist, auf sich beruhen läßt, der angemessenste. Ich sehe aber diesem Resultate der Berathung und somit der Annahme des Deputationsgutach tens noch immer zuversichtlich entgegen und bin der Meinung, dgß die Rede des Herrn Domherrn V. Schilling das Schicksal jener Petitionen nur um wenige Minuten verzögert haben dürste. Bürgermeister Hübler: Was die letzte Frage betrifft, so stimme ich dem Vorschläge des Herrn Vicepräsidenten bei, es ist der Landtagsordnung gemäß, die zwei letzten Petitionen an die zweite Kammer gelangen zu lassen und es wird zu erwarten stehen, ob die Deputation dort die Einsicht der übrigen 5 Pe titionen sich erbitten wird, deren Mittheilung ihr natürlich nicht versagt werden kann. Präsident v.Gersdorf: Dem Rathe des Herrn Refe renten gemäß richte ich die Frage an die Kammer: ob es ihr an gemessen scheint, die beiden letzten Petitionen, als an die Stände versammlung im Allgemeinen gerichtet, an die zweite Kammer gelangen zu lassen?-- Einstimmig Ja.— Präsident v. Gersdorf: Nun sind wir stber die Form frage hinweg, und ich werde die Frage auf das Gutachten der Deputation im Berichte richten, Welches dahin geht, „die fraglichen fünf Petitionen, als zur ständischen Befürwortung keinesweges geeignet, zurückzuweisen," und ich frage: ob die Kammer ihm beistimmt? — Gegen eine Stimme Za. — Bürgermeister Ritterstädt: Es scheinen doch aber auch die beiden andern Petitionen durch Beschluß zur Erledigung gebracht werden zu müssen. Referent Vicepräsident v. Carlowitz: Allerdings, weil sie denselben Antrag stellen, den die fünf andern enthalten. Präsident v. Gersdorf: "Der Grund, warum ich die beiden andern Petitionen nicht mit erwähnte, ist der, weil es scheint, daß es Vie Ansicht der geehrten Deputation gewesen sek, man müsse sie mit hinein nehmen; sie sind also bei der Frag stellung schon berücksichtigt. Wir werden nun überzugehen haben auf den Bericht der vierten Deputation, zwei Petitionen des Justizamtmanns Helmers zu Penig betreffend, und ich er suche den Herrn Bürgermeister Starke ihn uns als Referent vorzutragen. Bürgermeister Starke: In zwei verschiedenen Eingaben hat der Justizamtmann Helmers zu Penig auf vermeintliche Un gewißheiten in Rechtsprincipien aufmerksam gemacht und un ter der Bemerkung, wie sehr nothwendig es sei, das Verfahren der Gerichtsbehörden, welches gegenwärtig einer Gleichmäßig keit durchaus entbehre, durch Ertheilung einer festen Bestim mung zu regeln, dem Ermessen der Ständeversammlung an heim gegeben, ob nicht diesfalls die hohe Staatsregicrung um Ertheilung einer Erläuterungsverfügung zu ersuchen sei. Diese Eingaben haben 1) das Verfahren bei Zeugenabhörungen in Gemäßheit der hohen Verordnung vom 21. Marz 1820, und 2) die Frage zum Gegenstände, ob die wegen Beitreibung älte rer, in 0SN8L maM-i aufgelaufenen Kosten erwachsenden neuern Gebühren, wenn selbige 50 Thlr. nicht übersteigen, blos nach dem Mandate vom 28. November 1753 zu berechnen seien. Beide Petitionen sind der vierten Deputation zur Prüfung zu gewiesen worden und es liegt derselben nunmehr ob, Bericht darüber zu erstatten. Referent verliest diesen Bericht, dessen Schlußfolgen dergestalt lautet: „Unter diesen Umständen dürfte Herrn Pe tenten zu eröffnen sein, daß kein begründeter Anlaß vorliege, um die gestellten Anträge bei der hohen Staatsregierung zu be-
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