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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 47. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Vorworten; indeß wird bei der Adressirung beider Petitionen an die Ständeversammlung im Allgemeinen mit Abgabe dersel ben an die zweite Kammer annoch zu verfahren sein." Bürgermeister v. Groß: Mit dem Anträge der Deputa tion selbst, beide Petitionen auf sich beruhen zu lassen, bin ich ganz einverstanden, allein mit den dafür angeführten Motiven kann ich nicht durchaus übereinstimmen. Ueberhaupt wäre es wohl geeigneter gewesen, wenn der Petent die ihm beigehenden Zweifel der ihm vorgesetzten Justizbehörde angezeigt, als sich mit Petitionen an die Ständeversammlung gewendet hätte. Secretair Bürgermeister Ritterstäd t: Der Ansicht des letzten Sprechers trete ich ebenfalls bei, beruhige mich aber bei dem Anträge, beide Petitionen auf sich beruhen zu lassen, in dem eine weitere Beleuchtung der Motiven zu juristischen Fra gen führen würde, die wir zu erörtern weder berufen noch ge sonnen sind. Staatsminister v. Könneritz: Nur einige Worte zur Er läuterung der ersten Petition. Es ist nicht zu leugnen, daß Zweifel erregt werden können, wie man die Bestimmung der Verordnung vom 21. März 1820, worin es ausdrücklich heißt, daß die Abhörung und Vereidung der Zeugen nur vor den Richter gehöre, der die Verhandlung selbst geleitet hat, mit der Bestimmung der Proceßordnung, wonach der Zuäex äomlnsUs zu requiriren ist, in Einklang zu bringen sei. Allein der Petent ist der Ansicht, es müsse jedesmal die Abhörung vor dem Richter der Sache erfolgen und daher der Zeugs jedesmal dahin gestellt werden, was unstreitig unrichtig ist. Präsident v. Gersdorf: Es. ist das Gutachten von der Deputation gegeben worden, auf beide Petitionen nicht einzu gehen,^dieselbe jedoch, als an die Ständeversammlung im Allge meinen gerichtet, noch an die zweite Kammer abzugeben, so werde ich fragen: ob die Kammer damit einverstanden sei ? — Einstimmig Ja.— Präsident v. Gersdorf: Ich ersuche nun noch Herrn v. Schönberg, uns den Bericht der vierten Deputation über die Petition des Hrn. v. Heldreich 'vorzutragen. Referent v. Schönberg: Der Bericht der vierten Depu tation, das Gesuch des Privatus Robert v- Heldreich, die,Er greifung von Maßregeln gegen die Verbreitung sittenverder bender dramatischer Werke betreffend, lautet so: In einer an die Ständeversammlung gerichteten und zu nächst an die erste Kammer gelangten Eingabe hat Herr v. Held reich darzuthun gesucht, wiedurch den nach seiner Ansicht sitten verderbenden Inhalt neuerer dramatischer Werke, namentlich der Werke französischer Schauspieldichter, wie z.B. des Victor Hugo, der durch die Schilderung lasciver, widernatürlicher und grauelvoller Begebenheiten auf das bereits abgestumpfte Gefühl eines verbildeten Publikums einzuwirkkn suche, die Moralität des Volkes untergraben und somit das Staatswohl gefährdet werde. Er bezieht sich hierbei mehrfach auf eine, seiner Eingabe beigefügte Predigt des v. Käferstein, in welcher dieser die Kunst von ihren Schattenseiten schildert und die dramatische Kunst der neuernZeit, die es geflissentlich daraufanlege, durch schlüpfrige Darstellungen und wüste Gebilde das Gefühl für das Edle und Erhabene zu tödten und die Völker mit allen Gräueln der Sittenverderbniß vertraut zu machen, als die Veranlassung zu der sich heut zu Tage kund gebenden Zerrüttung im körperlichen und Familienleben, zu Ausschweifungen und Verbrechen be zeichnet. In Uebereinstimmung mit dieser Ansicht beklagt Petent, daß diese ausländische Afterkunst, wie er sie nennt, auch bereits auf unserer Bühne Eingang und Anklang gefunden habe, und daß zur Abwendung dieses Nebels bis jetzt noch nichts ge schehen sei. Indem er hierin einen bedenklichen Jndifferentismus gegen die drohende Gefahr erblickt, hält er sich für verpflichtet, auf diese Gefahr und auf die Nothwendigkeit ihr zu begegnen, in gegenwärtiger.Eingabe aufmerksam zu machen und erklärt hierbei jede, auch die geringste ständische Bewilligung zum Bau des neuen Theaters in hiesiger Residenz für zu bedeutend und unstatthaft, dafern der antichristliche Geist dieser entarteten dra matischen Kunst jemals in dem neuen Theater wehen sollte. — Schließlich stellt er den Antrag: „Die Ständeversammlung wolle noch bei gegenwärtigem Landtage die Aufmerksamkeit der hohen Staatsrcgierung auf diesen Gegenstand lenken und diejenigen Maßregeln in Vor schlag bringen, welche der Verbreitung dieser von ihm als staatsgcfährlich bezeichneten dramatischen Kunst entgegen zu setzen seien." Daß die dramatischen Produkte französischer Schauspiel dichter züm Theil des anstößigen Inhalts seien, den ihnen Pe tent beimißt, läßt sich vielleicht eben so wenig in Abrede stellen, als der verderbliche Einfluß zu bezweifeln ist, den solche Schau spiele auf die Moralität des Volkes üben müssen, und wenn man sich daher mit Petenten in dem Wunsche vereinigen wird, daß unsere Bühne solchen Schauspielen verschlossen bleibe, so erscheint doch der von ihm gestellte Antrag um deswillen als überflüssig, da in der Ausübung der Censur nach Maßgabe der den Sensoren ertheilten Instruction, welche den Druck aller, gegen Zucht, Sitte und äußeren Anstand anstoßenden Schriften perbietet, bereits die wirksamste Maßregel gegen die Verbreitung sittenverderbender dramatischer Werke bestehen, im Uebrigen aber auch unbezweifelt anzunehmen sein dürfte, daß die hohe Staatsregierung nichts verabsäumen werde, um der ihr obliegenden Pflicht, über die Ausrechthaltung der Mo ralität zu wachen, auf das Vollständigste zu genügen. Mit dieser Ansicht würde nun zwar die vom Petenten auf gestellte Behauptung einer bei uns bereits stattgefundcnen Ver breitung anstößiger dramatischer Werke in Widerspruch stehen, es vermag jedoch die Deputation, welcher hiervon insonderheit auch von der Aufführung solcher Schauspiele aufhiesigen Schau bühnen nichts bekannt geworden ist, diese Behauptung für be gründet nicht anzuerkennen, und kann deshalb auch die Ge fahr für die Moralität des Volkes, welche Petent als bereits vorhanden schildert, zur Zeit noch nicht erblicken, hält aber nichts desto weniger, zur Abwendung dieser Gefahr, eine stete und sorgfältige Beaufsichtigung der Schaubühnen für sehr nöthig und wünschenswerth und glaubt deshalb ihr Gutachten dahin abgeben zu müssen: daß auf das Gesuch des Petenten aus den angeführten Grün den und namentlich, weil man vorauszusetzen haben wird, daß die hohe Staatsregierung den Gegenstand selbst als einen
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