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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Nov./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Nov./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028232Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028232Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028232Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 333. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-12-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Nov./Dez. 5189
- Protokoll291. Sitzung 5189
- Protokoll292. Sitzung 5213
- Protokoll293. Sitzung 5241
- Protokoll294. Sitzung 5267
- Protokoll295. Sitzung 5295
- Protokoll296. Sitzung 5323
- Protokoll297. Sitzung 5351
- Protokoll298. Sitzung 5379
- Protokoll299. Sitzung 5407
- Protokoll300. Sitzung 5435
- Protokoll301. Sitzung 5463
- Protokoll302. Sitzung 5491
- Protokoll303. Sitzung 5519
- Protokoll304. Sitzung 5547
- Protokoll305. Sitzung 5575
- Protokoll306. Sitzung 5603
- Protokoll307. Sitzung 5631
- Protokoll308. Sitzung 5659
- Protokoll309. Sitzung 5687
- Protokoll310. Sitzung 5715
- Protokoll311. Sitzung 5743
- Protokoll312. Sitzung 5771
- Protokoll313. Sitzung 5799
- Protokoll314. Sitzung 5827
- Protokoll315. Sitzung 5855
- Protokoll316. Sitzung 5883
- Protokoll317. Sitzung 5911
- Protokoll318. Sitzung 5939
- Protokoll319. Sitzung 5967
- Protokoll320. Sitzung 5987
- Protokoll321. Sitzung 6015
- Protokoll322. Sitzung 6043
- Protokoll323. Sitzung 6071
- Protokoll324. Sitzung 6099
- Protokoll325. Sitzung 6127
- Protokoll326. Sitzung 6147
- Protokoll327. Sitzung 6175
- Protokoll328. Sitzung 6203
- Protokoll329. Sitzung 6231
- Protokoll330. Sitzung 6259
- Protokoll331. Sitzung 6287
- Protokoll332. Sitzung 6315
- Protokoll333. Sitzung 6343
- Protokoll334. Sitzung 6371
- Protokoll335. Sitzung 6399
- Protokoll336. Sitzung 6427
- Protokoll337. Sitzung 6455
- Protokoll338. Sitzung 6483
- BandBand 1837,Nov./Dez. 5189
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Mieeheiluage« über die Berhandlungendes Landtags. -1-333. Dresden, am 20. December. 18S7. Hundert vier und fünfzigste öffentliche Sitz ung der I Kammer, am 28. November 1837. (Abendsitzung.) sBeschluß.) Anderweite Berathung über die bei Gelegenheit des Gesetzentwurfs über die fünf Eisenbahnen aufgeworfne Derfaffrmgsftage. — Berathung über die Beschlüsse der II. Kammer hinsichtlich der Generalbrandkaffe. — Mündlicher Vortrag über die Be schwerde mehrerer Gastwirthe des Leipziger Kreises. — Bera- thung des anderweitenBerichts über die Organisation der Unter gerichte. — Mündlicher Vortrag über die Petition der Ältge- meinde zu Ohorn und Obersteina. — Anzeige über einen Protokollextrakt der II. Kammer. — (Schluß -er Rede des Prinz Iohann): Ich meines Kheils lege auf die Form der Abstimmung durch Namensaufruf keinen großen Werth; weNn man aber dennoch in der II. K. der Sache einiges Gewicht beigelegt hat, so schien es doch nicht ganz ange messen, diese Abstimmr.ngsweise auch.bei allen denjenigen Punk ten auszuschließen, di? in der Vereinigüngs-Deput. abgemacht worden sind. Um nun dies zu beseitigen, geschah derVorschlag, daß nur über diejenigen Punkte durch Namensaufruf abzustim men sei, worüber Einstimmigkeit in der Deputation nicht zu er langen wäre, und wo also rin oder mehrere Mitglieder der De putation sich gegen den Antrag erklärten. Die Abstimmung durch Namensaufruf über alle Punkte, die in der Vereini gungs-Deputation gewesen sind, dürfte allerdings viel Zeit er fordern. Bei dieser Gelegenheit ist noch die Frage zur Sprache gekommen, ob beim Schluffe der Berathung, wenn die Kam mer über alle Punkte einig ist, nochmals über das Ganze durch Namensaufruf abzustimmen sei. . Bei der Kürze der Zeit und der Wichtigkeit der Sache ist man aber dahin übereingekom? men, diese Frage vor der Hand auf sich beruhen zu lassen. Viceprasident 0. Deutri ch: Da nunmehr der ganze Be richt vorgetragen worden ist, so würde es vielleicht zweckmäßig sein, die einzelnen Punkte besonders zu besprechen. Ich werde mich nur mit dem ersten Punkte beschäftigen, und da trete ich der Deputation bei, wenn sie hier den Unterschied nach. A152, und 153. der Verfaffungsürkunde eintreten läßt. Ich glaube, es ist dies ganz analog mit der Bestimmung über Gesetze K. 86. der Berfaffungsurkunde; hier heißt es: Kein Gesetz kann ohne Zu stimmung der Stände erlassen, abgeändert oder authentisch in- terpretirt worden; aber dem ohngeachtet muß das Gesetz von den Behörden im vorkommenden Falle angewendet werden, un ¬ erwartet der ständischen Zustimmung. Es ist dieser Gegenstand auch schon bei gegenwärtigem Landtage einmal zur Sprache ge kommen; man rügte, daß ein Ministerium die Stelle eines Ge setzes ausgelegt habe; es handelt sich aber nicht von der Ausle gung, sondern von der unmittelbaren Anwendung jener Gesetz stelle. Es liegt z. B. ein Fall vor, über den entschieden werden muß; hier ist nun, im Fall das Gesetz keine klare Auskunft giebt, eine doktrinelle Auslegung nothwendkg, da die Entschei dung erfolgen muß. In einem solchen Falle kann man aber nicht sagen', daß die Behörde eine authentische Interpretation des Gesetzes gegeben habe, sondern sie hat das Gesetz nur ange wendet nach den Lehren der Hermeneutik, weil sie im Sinn und Geist desselben entscheiden mußte. Glauben die Stände, im Fall eine diesseitige Beschwerde an sie gelangt, daß jene Anwen dung des Gesetzes nicht im Sinne des Gesetzes erfolgt sek, so steht es ihnen zu, auf eine authentische Interpretation anzutra gen auf verfassungsmäßigem Wege. So ist in Z. 153. der Ver fassungsurkunde der Schluß ein solcher, welcher auf diesen Unter schied hinweist. Es heißt dort: „Der hierauf (vom Staatsge richtshofe) ertheilte Ausspruch soll als authentische Interpreta tion angesehen und befolgt werden." Das beweist also, daß die Sonderung, welche die. Deputation hier hat eintreten lassen, ganz richtig und im Sinne -er Verfassungsurkunde sek. v. Carlo wktz: Ueber dieser Angelegenheit, an der ich thrkls als Mitglied einer frühern Minorität, theils als Petent einen großen Antheil nehme, scheint allerdings ein eigner Unstern obzu- waltxn. Ich behaupte dies schon darum, weil man vier Fra gen, die eine immer wichtiger, wie die andere, so zu sagen in einen Text geworfen hat und nun der Kammer anmuthen will, ich über diese vier Fragen in möglichster Eile zu erklären. Vier Fragen, sagte ich, wären es, über die man sich entscheiden soll. Die eine — um mit der unbedeutendsten anzufangen — ist die Frage: ob man gegen die Bestimmung der Landtagsordnung nicht auch dann eine ständische Schrift als Antwort auf ein allerhöch- ies Dekret zu erlassen habe, wenn ein Einverfländniß unter den Kammern nicht hergestellt worden ist? Die I. Kammer hat diese Frage bereits bejahend entschieden, jenseits hat man sie vernei nend beantwortet. Indessen ich muß bemerkens daß ich hier kein Bedenken trage, mich nicht bloß provisorisch, sondern defi nitiv der Ansicht der II. Kammer anzufchließen, und zwar um so mehr, als mit dieser Ansicht auch die Staatsregierung über einstimmt. Ich hielt allerdings dafür, -aß es -er Achtung, die man den allerhöchsten Dekreten schuldet, so wie dem Beispiele der frühern Landtage entspreche, wenn man an die hohe Staats regierung auch dann eine Antwort auf ein allerhöchstes Dekret '
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