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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Nov./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Nov./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028232Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028232Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028232Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 301. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-11-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Nov./Dez. 5189
- Protokoll291. Sitzung 5189
- Protokoll292. Sitzung 5213
- Protokoll293. Sitzung 5241
- Protokoll294. Sitzung 5267
- Protokoll295. Sitzung 5295
- Protokoll296. Sitzung 5323
- Protokoll297. Sitzung 5351
- Protokoll298. Sitzung 5379
- Protokoll299. Sitzung 5407
- Protokoll300. Sitzung 5435
- Protokoll301. Sitzung 5463
- Protokoll302. Sitzung 5491
- Protokoll303. Sitzung 5519
- Protokoll304. Sitzung 5547
- Protokoll305. Sitzung 5575
- Protokoll306. Sitzung 5603
- Protokoll307. Sitzung 5631
- Protokoll308. Sitzung 5659
- Protokoll309. Sitzung 5687
- Protokoll310. Sitzung 5715
- Protokoll311. Sitzung 5743
- Protokoll312. Sitzung 5771
- Protokoll313. Sitzung 5799
- Protokoll314. Sitzung 5827
- Protokoll315. Sitzung 5855
- Protokoll316. Sitzung 5883
- Protokoll317. Sitzung 5911
- Protokoll318. Sitzung 5939
- Protokoll319. Sitzung 5967
- Protokoll320. Sitzung 5987
- Protokoll321. Sitzung 6015
- Protokoll322. Sitzung 6043
- Protokoll323. Sitzung 6071
- Protokoll324. Sitzung 6099
- Protokoll325. Sitzung 6127
- Protokoll326. Sitzung 6147
- Protokoll327. Sitzung 6175
- Protokoll328. Sitzung 6203
- Protokoll329. Sitzung 6231
- Protokoll330. Sitzung 6259
- Protokoll331. Sitzung 6287
- Protokoll332. Sitzung 6315
- Protokoll333. Sitzung 6343
- Protokoll334. Sitzung 6371
- Protokoll335. Sitzung 6399
- Protokoll336. Sitzung 6427
- Protokoll337. Sitzung 6455
- Protokoll338. Sitzung 6483
- BandBand 1837,Nov./Dez. 5189
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MßtthKilUMgeW über die Verhandlungen des Landtags. 301. Dresden, am IS. November. Er S ruhen, daß auch ihnen Gelegenheit gegeben »as leicht als Andere über die zu leistenden Einzal Aufforderung zur Einzahlung außer in die Leipziger Zeitung noch in Blätter des Meißner, Leipziger und Erzgebirgischen Kreises kommen wird", aber es folgt daraus nicht, daß sie in ein in der Oberlausitz oder im Doigtsand herauskvMmendes Blatt mserirt werden wird. Es scheint aber, da man vorausfetzen kann, baß auch dort Actionaire sich finden werden, in der Billigkeit zu be- ' i wird, sich eben so zu leistenden Einzahlungen zu orienti- ren. Ich wünsche daher, daß die Aufforderung auch in je eines der in dem Voigtlgnde und in der Oberlausitz erscheinenden Blät ter inserirt werde. Wenn ich voraussetze, daß in die Leipziger Zeitung und in die Blätter der Orte, wo Banken exiftiren, die Aufforderung öfter kommen wird, so wünsche ich, daß auch hie rin jene Kreise nicht zurückgesetzt werden, und deshalb erlaube ich mir den Vorschlag: „daß die Aufforderungen zur Einzahlung auf Actien auch in einem Oberlausitzer und einem Voigtlandischen Provinzialblatte, und zwar in jeder Zeitung und jedem Blatte mindestens durch dreimalige Insertion erfolgen möge." Ich . l Zu §. 5. Die II. Kammer beantragt: „ daß nach dem Beispiele anderer Banken die Ueberschreibung der Actien und alle dabei er forderlichen-Formalitäten aufhören mögen, sobald das Kapital einer jeden Actie voll eingezahlt ist." Die Deputation empfiehlt, sowohl diesem Anträge, alscher jenseits zu Z. 6. ausgesprochenen Ansicht: „ daß bei der Unterzeichnung der Actien mindestens 25 Prozent einzuzahlen sein dürften" beizutreten. Bürgermeister Ritterstädt: Mir würde allerdings wün- schenswerther geschienen haben, daß man hier der Ansicht der Regierung beipflichtete, welche gewollt hat, daß der Inhaber der Actie stets bekannt sein soll. Ich mache darauf aufmerksam, daß, wenn dies nicht der Fall ist, eine Bestimmung in Z. 7. nicht in Ausführung kommen wird. Dies wird freilich als unwesentli- Hundert und dreißigste öffentliche Sitzung der I. Kammer, am 23. October 1837. (Beschluß.) Berathung des Gesetzentwurfs, die Errichtung von Geldbanken betreffend.— DerAntragsindetdie ausreichende Unterstützung. Präsident: Ein Antrag ist nicht gestellt worben, undich! . Referentv. Crusius; Da der Antrag unterstützt ist, so würde nun auf dm der Deputation zurückkommen. Sie em- erlaube ich mir aufmerksam zu machen, daß d-rs eine Westtm- psiehlt, dem Anträge der H. Kammer: „daß nach dem Beispiels l mung ist, welche lediglich der künftigen Ausführung zu über ¬ anderer Banken die Ueberschreibung der Actien und alle dabei er forderliche Formalitäten aufhören mögen, sobald das Kapital einer jeden Actie voll eingezahlt ist," beizutreten, und ich frage die Kampier: Ob sie hierzu geneigt sei? Wird einstimmig bejaht. Präsident: Dann würde ich bei Z. 6. den gleichfalls von der Deputation bevorworteten Antrag zur Fragstellung bringen: „daß bei der Unterzeichnung der Actien mindestens 25 Prozent einzuzahlen sein dürften," und ich frage: Ob die Kammer dem beitrete? Wird einstimmig bejaht. Zu tz. 9. Da eines Theils das Fortbestehen der Hamburger Börsenliste nicht verbürgt ist, andern Lheils die Bankadmini stration unnöthig nicht zu beschränken sein dürste, scheint es zweckmäßig, für die Bank in Leipzig als offizielles Organ nur die Leipziger Zeitung, und wenn mehrere Zweig - oder selbststän dige Banken ins Leben treten sollten, die betreffenden Lokalblät ter zu bestimmen, im Uebrigen aber der künftigen Bankvcrwal- tung zu überlassen, welches ausländische Blatt sie etwa noch für ihre öffentlichen Bekanntmachungen wählen wolle. Secr. Hartz: Da nach dem Vorschläge Banken in Leipzig, licherPunctinderVorschnfterscheinen, undeswirddaraufNichts? Dresden und Chemnitz errichtet werden sollen, so folgt, daß, ankommen, wenn man über die Sache selbst einverstanden ist. z wenn wir den Vorschlag der Deputation zu §. 9. annehmen, die Aber mir würde es besser geschienen haben, wenn man es dabei gelassen hätte > daß die Actie auf Einen laute und die Ueberschrei- dung darnach erfolge. Referent v. Crusius: Was die Conscquenz anlangt, welche vom Bürgermeister Ritterstädt erwähnt worden ist, so würde allerdings eine solche Vorschrift nur so lange gelten, als der Betrag der Actie nicht vollständig eingezahlt sein wird. < bezeichnete aber dieSache selbst als etwas Unwesentliches. Was den Grund anlangt, warum die ll. Kammer und die Deputation sich dafür erklärt haben, daß, wenn die Einzahlung auf die Actien voll ist, die Formalität der Ueberschreibung wegfallen möge, so besteht er darin, daß dann das hauptsächlichste Beden ken beseitigt ist: die Actien werden zu leicht in den Verkehr kom men und der Agiotage oder nachtheiligen Coursfluktuationen werde ein freies Spiel gelassen, wenn die Actien ohne Weiteres verkäuflich sind, ehe deren Nominalbetrag wirklich voll bezahlt worden ist. Diese Besorgniß fällt weg, wenn das Geld ein- - gezahlt ist, und es kann bann nur wünschenswerth sein, daß die. , Translation nicht mit unnöthigen Förmlichkeiten erschwert s ß^ube, daß das , was ich beantragt habe, nur in der Billigkeit werde. Fast bei allen derartigen Unternehmungen ist dies der liege,^und^ch wurde^bitten, den Anttag zu unterstützen.^ Fall.
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