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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 68. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-02-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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finden, um so mehr, da ich eine volle Entschädigung nicht für mög lich undausführbar halten möchte; sie wird gar zu verschieden sein; und namentlich, wenn die Entschädigung ans den Staatskassen genommen werden soll. Wir sind nicht allein Vertheidiger des Rechts, also, daß wir kein Recht ohne Enr- schadigung aufhcben lassen können, sondern wir sind auch die Vertreter der Steuerpflichtigen, also, daß die Steuerpflichtigen nicht zu hoch belastet werden. Das ist der Grund, warum ich glaube, daß jeder Bierzwangsherr sich gern mit einer Entschädi gung, wenn sie auch nicht ganz gleich kommt mit dem, was er verliert, zufrieden stellen lassen wird. v. Biedermann: Wenn ich nicht überzeugt wäre, daß durch die gründlichen und scharfsinnigen Erörterungen, welche über die Frage: Ob das Recht, welches durch das Gesetz gege benist, ohne Entschädigung durch das Gesetz wieder aufgeho benkönne, die Unstatthaftigkeit dieses Grundsatzes in seiner All gemeinheit (in mancher Beziehung möchte er richtig sein) völlig ins Klare gesetzt wäre: so würde ich mich bemüht haben, einige Beispiele aufzusinden und aufzuführen, welche bewiesen haben würden, zu welchen traurigen Resultaten ein solcher Grundsatz führen würde. Da ich aber dies nicht für nöthig halte, so be merke ich nur in Bezug auf den gethanen Vorschlag, daß ich dem, was der geehrte Sprecher vor mir und der geehrte Herr Regierungs-Commissair geäußert haben, vollkommen bei stimme; nämlich: daß es zu weit führen würde, wenn man sich zu Erörterungen über die Verhältnisse der fraglichen Rechte im Einzelnen einlassen wollte, ehe man sich über die Modalität der Entschädigung vereinigte. Ich glaube, es wird auöreichen, rvrnu w. uoerrüßt, in Erwägung zu ziehen- nach welcher Modalität die Entschädigung gewährt wer den könnte. Ich bemerke übrigens, daß ich für meine Person der Aufhebung der Bannrechte und des Bierzwangs beistimme, und daß ich auch, als ein Selbstbetheiligter und Berechtigter, mich gern mit einer geringen Entschädigung begnügen würde, nur damit das Prinzip aufrecht erhalten werde, daß Rechte nicht ohne Entschädigung aufgehoben werden können. Da nun die Erörterungen der Staatsregierung jedenfalls auch auf die Vor schläge der Deputation werden gerichtet werden, so erlaube ich mir die Frage an die Deputation: Auf was dieselbe ihren Vor schlag basirt hat? Die Deputation hat selbst gesagt, daß er einer festen Begründung ermangele, und ich gebe zu, daß eine solche feste Begründung nicht möglich ist , und daß man den Satz von 8 Groschen für den Kopf, als einen Vergleichsvorschlag zu be- Mchten habe; allein die Deputation hat noch hinzugefügt, der Vorschlag fei nicht so willkührlich, als er erscheinen möchte. Sie scheint ihre Behauptung im nachfolgenden Satze haben rechtfertigen zu wollen; ich finde aber nicht, daß eine solche Rechtfertigung in der ausgestellten Berechnung läge, denn sie sagt-, NUr das Kapital, - welches sich herausstelle, sei nicht über- BürgermeisterGottschald: Die feste Ueberzeugung, daß über die wichtige Hauptfrage: Ob die Bannrechte aufzuheben seien, zwischen der geehrten Kammer und der hohen Staatsre gierung ein vollkommenes Einverständniß stattsinde; ferner die Ueberzeugung, daß die diesseitige Kammer sich allerdings ein stimmig dafür aussprechen werde, daß für die Aufhebung dieser Gerechtigkeiten den Berechtigten eine Entschädiguung gewährt werden solle, hat mich abgehalten, auch noch das Wortzunehmen und etwas Weiteres zur Unterstützung dieser hochwichtigen Frage zu sprechen. Indessen halte ich es für meine Pflicht, mich nur mit Wenigem in Bezug auf den Entschädigungsvorschlag der Deputation zu äußern. Ich bin ihr zwar für ihre Bemühung in dieser Beziehung ungemeindankbar, indessen muß ich mich doch dahin erklären, daß die Vorschläge in Bezug auf die Ent schädigung aller Basis ermangeln. Nach diesen Vorschlägen werden nach meinerAnsicht mancheBerechligten ganz unverhält- nißmäßig gering, andere aber vielleicht zü hoch entschädigt wer den. Ich will der Deputation deshalb keinen Vorwurf machen, denn was dier Bierbannrechte betrifft, so sind die diesfallsigea Verhältnisse so verschiedenartig, daß es in Ermangelung der Un terlagen zu viel verlangt heißen würde/ wenn man von der De putation erwarten wollte, daß sie aller dieser verschiedenartigen Verhältnisse kundig sein solle. Es wird dies bei keinem Mit- gliede der Kammer der Fall sein; ja ich glaube dreist behaupten zu können, daß diese Verhältnisse zur Zeit nicht einmal der Staatsregierung bekannt sind. Kein Kreis, fast keine Stadt steht der andern in dieserBeziehung gleich. So erinnere ich z.B. nur an die im Voigtlande bestehenden Verträge, die sogenannten voigtländischen Verträge. Durch diele werden nur 5 Städten des Voigtlandes besondere Befugnisse in Hinsicht der Braunahrung gewährt, deren die übrigen Städte des Voigtlandes nicht theilhas- tig sind. Mein Zweck, weshalb ich mir diese Aeußerungen gestat tete, ist bloß der, die Aufmerksamkeit der geehrten Kammer auf die Verschiedenartigkeit der diesfallsigen Verhältnisse zu leiten, und sie eben wegen dieser verschiedenartigen Verhältnisse zurück zuhalten zu suchen, den aller Basis ermangelnden Entschädigungs- Vorschlägen der Deputation Gehör zu geben; vielmehr muß ich Per verehrten Kammer anempfehlen, dem zu folgen, was der verehrte Stellvertreter des Präsidenten vorgeschlagen hat, näm- l ch: zuvörderst Erörterungen über die obwMnden Verhältnisse anstellen zu lassen und später, wenn nur irgend einigermaßen Grundlagen herbeigeschafft worden, eine entsprechende Entschä digung zu gewähren, zugleich aber dem vorzubeugen, daß nicht Jemand Entschädigung erhalte, der keine zu fordern berech tigt ist. Bürgermeister Bernhard!: Gegen die von dem geehr ten Hrn.v. Großmann vorgeschlagene Entschädigungs-Modali tät müßte ich mich entschieden erklären, denn der Werth der Gerechtsame könnte wohl nicht anders ermittelt werden, als daß der Ertrag der Gerechtsame berechnet und zu Gelbe angeschlagen würde, also der Vertrieb des Biers. ES 1000 beurtheilen. Man ginge nicht ganz im Finstern, die Regierung i mäßig hoch. Daß dies für den Vorschlag selbst kerne Legrüii- und die Stände vereinigten sich über einen Grundsatz, auf hem ist klar. fortgcbaut werden könnte. SoNr nicht der Vorschlag Anklang
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