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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 68. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-02-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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weift denBierzwang aufgehoben wissen wollen, nämlich gegen Entschädigung: und demnach ist die erste Frage von der zwei ten abhängig. Es steht nach der heutigen Diskussion die Sa che allerdings aufeinem andern Standpunkt als da, wie ich mei nen Antrag stellte. Es hatten in der letzten Sitzung 5 — 6 der Herren gesprochen und sich für die Entschädigung erklärt; heute haben sich noch wenigstens zweimal so viel dafür erklärt, und folglich kann es nicht mehr zweifelhaft sein, daß auch die zweite Frage mit Ja beantwortet werden wird. Ware das nicht, so müßte sch allerdings auf meine erste Meinung zu rückgehen und verlangen, daß die Frage über Aufhebung des Bierzwanges mit der über die Entschädigung verbunden werde. Da aber dies mir als ziemlich entschieden erscheint und ich Beru higung fassen kann, daß, wenn die erste Frage mit Ja beant wortet wird, auch die zweite Frage mit Ja beantwortet werden wird, so gehe ich von meinem Anträge zurück. Referent v. Carlowitz: Wenn das die Absicht des An tragsstellers ist, so habe ich zu bemerken, daß das Deputations- Gutachten alle diese Fragen als ein Ganzes betrachtet. Des wegen erlaubte ich mir auch, die zusammengehörigen zusam men vorzutragen, und es hat sich auch über sie die Berathung zugleich erstreckt. Indessen habe ich kein Bedenken dabei, daß man die zweite Frage zuerst nehme, oder auch in die erste Frage die verwahrenden Worte einschalte: „unter nachfolgenden Bestimmungen." ' BürgermeisterHübler: Was den nunmehrigen Gang der Verhandlung anlangt, so bin ich der Meinung, daß es nothwendig sei, unbeschadet des Antrags des Stellvertreters alle die Fragen einzeln zur Abstimmung zu bringen, welche von der Deputation unter I bis 16 aufgestellt worden sind. Es befindet sich darunter namentlich die für das städtische Interesse so wesentliche Frage unter 11, ob auch das in der §. 2.8»b ». des Gesetzentwurfs erwähnteRecht der brauberechtigrenHauser der Städte gegen die von der Deputation vorgeschlagene Ent schädigung in Wegfall kommen soll? Ueber diesen wichtigen Gegenstand ist bis jetzt die Diskussion noch gar nicht eröffnet worden. Der Antrag des geehrten Stellvertreters beschränkt sich in der Haupsache auf den Punct unter 6., auf die Frage: wie und nach welchem Maßstabe soll entschädigt werden, und ist der von der Deputation vorgeschlagene Satz von 8 Gr. für den Kopf der Pflichtigen ein den Verhältnissen irgend ange messener? Aber auch was diesen Punct unter 6. anlangt, würde es nach meiner Ansicht unbedenklich sein, die Frage zu bejahen und eventuell für die Annahme des Deputations - Vorschlags sich auszusprechen, allemal in der Voraussetzung, daß Seiten der Staatsregierung in Folge des Deutrichschen Antrags nicht zweckmäßigereund den Verhältnissen entsprechendereVorschläge geschehen. Jedenfalls gelangt bei diesem Verfahren der Gesetz entwurf mit einer Basis an die Staatsregierung zurück, auf welcher sie bei der weitern Ermittelung der "Entschädigungs- Modalität fortfußen kann. Referent v. Carlowitz: Ist dies die Absicht des Antrag stellers, so will ich gegen den Antrag Nichts mehr erinnern. Ich muß freilich anheimgeben, ob es dann überhaupt noch eines Antrags bedürfe; denn der Staatsregierung wird es immer unbenommen bleiben, an die Ständeversammlung zu bringen, was sie will. Doch ich halte auch den Antrag nun für unbedenklich. Vicepräsidentv. Deutrich: Meine Meinung ist aller dings die, daß noch die übrigen Theile des Deputations-Be richts zur Berathung kommen möchten. Secr. Hartz: Da muß ich doch bemerken, daß, wenn der Antrags des Herrn Stellvertreters durchgeht, die Fragen von 3 bis 10 nicht vorkommen könnem Sie würden eine bestimmte Art derEntschädigung, sogar bestimmte Sätze zur Genehmigung bringen, und da bedarf es sodann der beantragten Erörterung der speziellen Verhältnisse nicht weiter. Der Gang wäre mei nes Erachtens der, daß man zuvörderst die beiden ersten Fragen der Deputation stellte. Dann würde aber sofort die Frage 'auf den Deutrichschen Antrag gerichtet werden müssen; denn stellen wir der Regierung die Modalität der von uns als noth wendig ausgesprochenen Entschädigung zum Behuf weiterer Vorlegung an die Kammern anheim, so können wir auch jetzt keinen Beschluß über diese Modalität fassen, und dahin gehört z.B. schon: ob die Entschädigung aus der Staatskasse geleistet werden, ob sie nur als Vergleich betrachtet werden soll und dergleichen mehr. ' Diese Fragen würden durch den Deutrich schen Antrag ausgeschlossen; dann aber wäre zur II. Frage des Deputations-Gutachtens überzugehen und darüber abzu stimmen. Aber den von 3 bis 10 gestelltenFragen steht das Deutrichsche Amendement entgegen, denn es ist bestimmt, sie zu ersetzen. Viceprasident v. Deutrich: Das ist allerdings nur scheinbar; meine Meinung ist die, daß wir die Negierung ersu chen, die Verhältnisse zu erörtern; aber eventuell können wohl diese Anträge der Deputation und der Kammer, wenn sie ihnen beitritt, der Negierung vorgelegt werden; also, daß stets freie Hand bliebe, auf den Grund jener Erörterungen zweckmäßigere Vorschläge an uns zu bringen. Bürgermeister Hübler: Ich finde meinerseits durchaus kein Bedenken, die Deputations-Vorschläge, so weit sie nicht geradezu abgelehnt werden, eventuell anzunehmen. Es scheint mir das angemessen, ja sogar nothwendig, damit für den Fall, daß die Regierung geeignetere uns nicht nachweisen sollte, wenigstens eine Modalität vorläufig schon bestimmt sek. Die Kammer hat sich daher zu entschließen, ob nach dem Vor schläge der Deputation die fragliche Entschädigung von 8 Gr. stattfinden, und ob sie aus Staatskassen gewahrt werden soll, und wird später gleiche Entschließung über die folgenden Bestim mungen bei den einzelnen Fragpuncten zu fassen haben. Secretair Hartz: Hniltlmt verbyrmv suorum oxtimus inlerxres. Der Herr Stellvertreter muß am besten wissen, wie er die Sache gemeint hat; aber wird über die Fragen 3 bis 10 abgestimmt, so ist mir der Antrag in der Lhat nicht mehr klar. Bürgermeister Gottschald: Wahrend ich mich dem Vor- 2
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