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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 68. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-02-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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schlage des Hm. Stellvertreters angeschlossen, habe ich ge glaubt, daß im Fall der Annahme desselben doch noch auf sämmtliche Fragen des Deputations-Gutachten eingegangen werden könnte, jedoch mit Ausnahme der Fragen, die schon eine Entschädigungs-Norm enthalten, und diese würde enthal ten sein hauptsächlich in dem 6. Puncte. Ich glaube, daß außer dem neben dem Vorschläge des Hrn. v. Deutlich das Deputa tions-Gutachten bestehen kann. Bürgermeister Hübler: Ich muß darauf aufmerksam machen, daß, so viel ich gehört habe, die Kammer einig dar über gewesen ist, daß die fragliche Entschädigung aus Staats kassen gegeben werde. Es ist mir keine Stimme vorgekommen, die eine andere Ansicht ausgesprochen hätte. Präsident: Ich glaube, daß demnach für jetzt die Dis kussion für beschlossen erachtet werden könnte. SecretairHartz: Ueber den Gegenstand der beiden ersten Fragen ist diskutirt und kann die Berathung geschlossen werden, aber nicht über die andern Puncte, namentlich nicht über die beantragte Aufhebung des tz. 2. des Gesetzentwurfs unter s er wähnten Rechts. Präsident: Ueber diese allerdings nicht, sie war nicht darauf gerichtet. Ich habe heute denselben Gang einfchlagen zu Müssen geglaubt, wie ich denselben in der Session am 25. d.M. gemacht habe; ich habe daher nicht sogleich die Unterstützungs frage über einen Antrag gestellt, weil die Kammer erst sich aus sprechen sollte, ob ein solcher Antrag von ihr unterstützt werden könnte oder nicht. Nun freut es mich, daß wir zuletzt noch auf einen Ausweg gekommen sind, den ich darin zu finden glaube, wenn wir die Abstimmung über den am 25. gemachten Antrag des Hrn. Stellvertreters eventuell eintreten lassen. Es sind aber heute wiederum mehrere Anträge oder Aeußerungen, die man für Anträge nehmen könnte, vgrgekommen, und ich bin zuvör derst verpflichtet, die Sprecher zu fragen, ob sie dieselben als wirkliche Anträge geltend machen wollen. Es ist vom Hrn. Oberhofprediger v. v. Ammon eine solche Aeußerung gemacht worden; es schien mir jedoch nicht, daß es ein Antrag sein sollte, da er in der Hauptsache mit dem Amendement des Hrn. V.Deu- trich zusammenfiel, in den einzelnen Lheilen aber mit demDe- putations- Gutachten übereinzustimmen schien. Ich würde da her fragen: Ob dieser Antrag zur Unterstützung gebracht wer den soll? v. v. Ammon: Ich erkläre hiermit, daß dieser Antrag mit dem des Hrn 0. Deutlich zusammensällt. Präsident: Es hat Hr. Bürgermeister Bernhard! sich zwar für den Antrag des Hrn. v. Deutlich erklärt, er hat aber gewünscht, daß hinzugefügt würde „ sobald als möglich und noch im Laufe des jetzigen Landtags," weil er meint, daß die Aufhebung der Bannrechte nicht noch einmal aufgeschoben wer den möchte, und daß man nicht wolle Maßregeln eintreten lassen, welche einen solchen Zeitverlust herbeiführten. Ich habe daher zu fragen: Ob darauf ein Antrag gestellt werden foll? Bürgermeister Bern har di: Allerdings. Nach der hierauf von dem Präsidenten gestellten Unter stützungsfrage wird dieser Antrag ausreichend unterstützt. Präsident: Ferner ist von Hrn. V. Großmann der An trag darauf gestellt worden, man möge die Grundsätze s priori feststellen, ehe man zu den schwierigen Fällen s posteriori über geht, und er ist dem, was von der Regierung gesprochen worden ist, beigetreten, hat aber hinzugefügt, er glaube, daß der zwan zigfache Werth des wirklich ermittelten Werthes möge heraus gestellt und als Maßstab für die Entschädigung angenommen werden. Nun ist ihm aber eingehalten worden, es werde diese Bestimmung alle die Weitläufigkeiten enthalten, welche man ohnehin befürchtet, und um so mehr, als manglaubt, daß dadurch ein Aufenthalt in die Sache gebracht werden könnte. Ich glaube nun den Hrn. Antragsteller fragen zu müssen, ob er dieses Amendement noch zur Unterstützung gebracht zu sehen wünsche? 0. Großmann: Ich könnte allerdings mir dasselbe Vorbehalten bis zu dem 6. Puncte; allein ich glaube, es ist bes ser, und man kommt schneller zum Ziele, wenn irgend ein Aver- stonalqnantum angenommen wird. Ich will daher meinen An trag fallen lassen. Präsident: Sodann ist vom Hrn. Grafen Hohenthal Etwas darüber gesprochen worden, daß der Satz von 8 Gro schen, wenn man auch am Ende sich denselben gefallen lassen wollte, deswegen nicht ganz angemessen erscheine, weil die Ver hältnisse so sehr verschieden seien und diese Annahme doch ein für alle Verhältnisse bestimmter Satz sein solle. So viel ich verstan den, hat er gemeint, es möge nach der Verschiedenheit der Falle ein verschiedener Satz angenommen werden. Ein Antrag würde aber darin nicht liegen. Es ist nun noch ein neuer Antrag vor liegend, der sich dem Amendement des Hrn. Stellvertreters an schließt und auch mit zur Annahmefrage gestellt wird. Was mich nun anbetrifft, so scheint es mir, wie ich vorhin schon be merkt habe, daß alle Kammermitglieder sich für die Entschädi gung aussprechen und überhaupt die Bannrechte aufheben wol len ; denn indem man für die Entschädigung spricht, spricht man die Aufhebung aus. Nur darüber scheint ein Zweifel zu sein, welche Grenzlinie zwischen den Rechten, welche bestehen, zu ziehen sei. Von Seiten der Regierung scheint um deswillen eine gewisse Gefahr in Aussprechung eines solchen Grundsatzes befürchtet zu werden, weil dadurch die Gesetzgebung in ihrem Fortgänge gestört und aufgehalten werden könnte. Nach den verschieden eintretenden Zeitverhältnissen und den Verhältnissen im innern Staatsleben ist es unerläßlich nöthig, daß die Gesetz gebung frei und ungehindert fortgebaut werden könne. Es ist also wohl unthunlich dermalen ein Prinzip aufzustellen, welches die Staatsregierung und die Stände im gemeinsamen Vereine hindern könnte, diejenigen Gesetze auch künftig zu erlassen, wel che der Zeit angemessen und zu dem wahren Wohle des Volkes nothwendig sind. Daß aber hierbei nicht irgend ein Zuweitge hen, wie auf der andern Seite befürchtet wurde, stattfinden kann und dürfe, ist eben so meineUeberzeugung, und da muß ich denen beipflichten, welche sich gegen dieses Zuweitgehen auf der an dern Seite ausgesprochen haben, denn sonst würde ich gestehen
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