Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 68. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-02-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Bürgermeister Ritterstädt: Nur noch die Bemerkung wollte ich mir erlauben. Ich glaube nämlich, daß, wenn der Vorschlag des Vicepräsidenten I). Deutrich einmal ange nommen werden sollte, daraus nothwendig folge, daß die beantragte Vorlage eines neuen Gesetzes von der Regierung nicht eher bewirkt werden könnte, als bis die vom 0. Deutrich vorgeschlltgriien Erörterungen vorausgegangen sind. Ich gebe zu bedenken, daß, wenn dem nicht so wäre, der ganze An trag sich als unnütz darstellt. Wenn ein Gesetzentwurf, ohne solche Erörterungen angestellt zu haben, wieder vorgelegt wird, so könnten wir vielleicht über den Gesetzentwurf diskutiren, wenn aber dergleichen Erörterungen hinterdrein gemacht wor den wären, so könnte man sich vielleicht überzeugen, daß Al les das, was beschlossen worden ist, nicht anwendbar sei. Eine solche Diskussion kann nicht gut stattsinden, als bis jene Erörterungen beendigt sind, und folglich würde der ganze Ge setzentwurf nicht eher vorzunehmen sein. Bürgermeister Wehner: Um aus dieser Sache heraus zukommen , werden wir immer auf das vom Hrn. Secretair Hartz und vom Hrn. v. Polenz Erinnerte zurückkommen müs sen, daß wir nämlich über den Vorschlag des Hrn. Bürger meister Ü. Deutrich zuvörderst abstimmen. Fällt dieser Vor schlag, so wird die von Sr. Erzellenz dem Hrn. Staatsmini ster gemachte Erinnerung nicht weiter in Sprache kommen; wird er aber angenommen, dann müßten wir uns darüber fest bestimmen, in welcher Maße wir unsere Anträge an die Re gierung stellen wollen. v. Biedermann: Ich habe geglaubt, daß der Antrag des Herrn Vicepräsident O. Deutrich in Verfolg der Verhand lungen einige Modifikationen erlitten habe; geht er noch dahin, daß alle rechtlichen Verhältnisse erörtert werden sollen, oder soll die Regierung bloß gebeten werden, andere Vorschläge zu eröffnen? Im ersteren Falle würde ich nicht beistimmen kön nen. Viceprasident 1). Deutrich: Ich habe meinen Antrag so gestellt, daß die hier einschlagenden Verhältnisse erst erörtert werden sollen, weil ich überzeugt bin, daß ohne eine Erör terung der Verhältnisse der einzelnen Berechtigten genügende Vorschläge nicht gethan werden können. Präsident: Ich gestehe, daß hier vielleicht Viele der ge ehrten Kammermitglieder sich in Verlegenheit befinden dürften, wie sie gewissenhaft abstimmen sollen; die Verlegenheit wird nur größer, wenn man das vor Augen sich stellt, was dafür und dawider gesprochen worden ist. Ich bin für den Antrag des Herrn Viceprasident v. Deutrich (unter Hinzufügung des Bernhardischen Sousamendements) an sich auf jeden Fall, und doch könnte ich, wenn ich bedenke, daß dadurch die Sa che nvthwendigerweise über diesen Landtag hinausgezogen würde — so sehr er mir gefallt — nicht dafür stimmen, v. Minkwitz: Ich komme ebenfalls in diese Verlegen heit. Im Stillen müßte ich auch für den Antrag des Herrn Vicepräsidsnt v. Deutrich stimmen; insofern aber, nach der Erklärung des Herrn Staatsnstnisters, dir beantragten Er örterungen nicht leicht sobald beendigt werden könnten, so müßte ich mich dagegen erklären. v. Großmann: Ich habe meinen Antrag nur unter der Voraussetzung gestellt, daß die Sache beschleunigt werde. Man hat schon seit Abfassung der Verfassungsurkunde, also schon seit dem Jahre 1831, auf Aufhebung dieser Beschrän kungen gehofft, und ich wünschte nicht, daß sie noch mehr verzögert würde. 0. v. Ammon: Ich habe meinen Antrag in drei geson derten Puncten gestellt, einmal auf Aufhebung der Bann rechte überhaupt, zweitens auf Entschädigungs-Gewährung, und drittens auf Anheimstellung dieser Letztem in die Hände der Regierung. Und ich vermöchte nicht davon abzugehen. Warum die Entschädigung gerade an die Aufhebung der Bannrechte ge bunden sein soll, sehe ich nicht ein; warum könnte sie mit ihr nicht gleichen Schritt gehen ? Wenn die Letztere beschlossen ist, so kann die Entschädigung stattsinden, es mußte nur ausgemit telt werden, ob der Verpflichtete sie leisten oder ob sie aus Staatskassen übertragen werden soll. Das sind zwei ganz ver schiedene Handlungen, die aber recht gut neben einander gehen können. Denn das leuchtet ein, daß die Entschädigung, welche eine conditio sine gua non sein soll, vorangehen müsse, und daß also vor der Hand nicht an ein neues Gesetz zu denken sei. Secr. v. Zedtwitz: Viele unter uns sind für den Antrag, des Vicepräsident v. Deutrich; die Schwierigkeiten aber, welche so eben dagegen herausgehoben worden sind, haben Mehrerem ihrer Entschließung wankend gemacht, und auf dieselbe Weise muß auch ich mich erklären. Ich glaube aber, es liegt zwischen beiden Ansichten noch etwas Drittes innen; nämlich das, daß man der Regierung, auch wenn man den Antrag des Herrn Stellvertreters verwirft, denn doch noch anheim stelle, obste nicht andere Vorschläge, als die von der Deputation ausgegan genen, thun wolle. Wir haben uns über die zwei Haupipuncte, daß das Bicrzwangsrecht aufgehoben werden, und daß Entschä digung dafür gegeben werden soll, entschlossen. Es war also nur noch die Frage übrig, ob sie aus Staatskassen erfolgen solle ? und auch diese ist nunmehr entschieden. Dagegen ist und bleibt aber noch zu erörtern, wie diese Entschädigung aus Staatskassen erfolgen soll: ob nach der Kopfzahl der Verpflichteten oder auf eine andere Weise? Das scheint mir jedoch jedenfalls der Staats regierung anheim zu stellen zu sein; denn es könnte auch recht füglich durch Abschreibung von Steuern geschehen, wie dies be reits in andern Ländern der Fall gewesen ist; es könnte auch vielleicht sonst irgend eine Compensation dafür eintreten. Wa rum soll das also nicht derStaatsregierung anheim gestellt wer den ? Ich glaube, wenn das Amendement des Herrn Viceprä sident v. Deutrich in der Art modisizirt würde, daß man bloß der Negierung anheim stellte, entweder auf den von der Depu tation geschehenen Vorschlag einzugehen, oder andere ihr gut scheinende zu ermitteln und den Kammern zu eröffnen, so wür den wir am besten zum Ziele gelangen. Referent v. Carlowitz: Das, was Secr. v. Zedtwitz wünscht,, scheint mir nicht nothwendig zu sein, denn die Regie-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder