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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 68. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-02-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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rung ist niemals verbunden, den Ansichten der Kammer beizu pflichten. Gesetzt, sie findet in den von der Deputation be zeichneten Vorschlägen keinen passenden Ausweg, so bleibt ihr ja immer unbenommen, andere Mittel und Wege einzuschlagen, und die Kammern könnten hierin eine Verletzung ihrer Rechte nicht erkennen. Ich glaube daher, eines solchen Vermittelungs antrags, wie er vom Herrn Seer. v. Zedtwitz ausgegangen, bedarf es nicht. Secr. v..Zedtwitz: Damit bin ich vollkommen einver standen; ich wünschte nur, daß der Regierung und uns selbst noch hierin freie Hand Vorbehalten bliebe, und daß also nicht unbedingt nach dem Vorschläge der Deputation die Entschädi- ' gung nach der Kopfzahl eintreten müßte. Haben wir uns dar- über'gefaßt, so wird der Regierung das Recht verbleiben, ihre Erklärung mach den Umständen zu ertheilen; wir haben ihr dann eventuell auch andere Wege eröffnet. , Vicepräsivent v. Deutlich: Ich muß bemerken, daß, wenn die geehrte Kammer auf meinen Antrag nicht eingeht und bei dem Gutachten der Deputation stehen bleibt, so wurde sich freilich die Sache so Herausstellen, als wenn man auf diese Vor schläge einen Gesetzentwurf wünschte. Aus dem Deputations- Gutachten geht hervor, daß dies nicht so unbedingt der Fall sei. Ich wünschte nur, daß man sich nicht so fest an diese Vorschläge binde, und daß man noch die Resultate der Erörterung abwar ten möchte, welche die Staatsregierung den Standen vorlegen wird. Es würde dadurch nicht ausgeschlossen, daß man auf die Vorschläge der Deputation da,nn immer noch zurückkommen könne. . Secretair Hartz: Ich muß in der Hauptsache immer noch für den Antrag des Hrn. 0. Deutlich sein; denn eben die heu tige Diskussion zeigt uns, wie sehr sich Stande und Regierung auf einem ihnen fremden Felde befinden.- Es ist versichert worden, daß die von uns gewünschten Notizen selbst in meh rer« Monaten nicht anzuschaffen sind; aber demohngeachtet würde ich immer für den Vorschlag sein, der allein uns kicher zum Ziele führt. Allein ich verkenne auf der andern Seite die Bedenken nicht, welche dawider erhoben worden sind. Für den sonach denkbaren Fall also, daß der Antrag des Hrn. V. Deut lich nicht angenommen werden sollte, würde ich mir eine Ein schaltung bei der unter 15. gestellten Frage erlauben. Es heißt dort: „Soll die Staatsregierung ersucht werden, den dem Bierzwangsrechte angehörigen Theil des Gesetzentwurfs nach diesen Vorschlägen rc.; hier würde ich eventuell beantragen, die Worte einzuschalten: „oder wenn ihr eine andere angemessenere Modalität der Entschädigung beiginge, in deren Gemäßheit um zuarbeiten." BürgermeisterHübler: Zch bin überzeugt, daß durch den Vorschlag des Vicepräsidenten v. Deutlich Dasselbe erreicht wer den wird, was Secretair Hartz durch sein Amendent erreicht wünscht. Der Deutrichsche Antrag ist dahin gerichtet, die Regierung in den Stand zu setzen, die Entschädigungs-Vor schläge der Deputation und der Kammer zu prüfen, und nach Befinden auf den Grund der von ihr anzustellenden Erörterun ¬ gen und einzuholenden Materialien ändere, den speziellen Verhält nissen der Landestheile noch angemessenere Vorschläge zu ermit teln und in den abzuändernden Lheil des Gesetzentwurfs aufzu nehmen; der Antrag des Secretair Hartz geht dahin, der Re gierung zu überlassen, inwiefern ihr die von der Deputation ge schehenen Vorschläge angemessen erscheinen, und in wie fern sie geeignetere Vorschläge der Kammer zu machen im Stande sei. Das scheint mir genau Dasselbe. Wenn übrigens nach dem Anträge des v. Deutlich die Regierung ersucht werden soll, zum Behufs der Ermittelung anderweiter geeigneter Vorschläge Recherchen über die hier einschlagenden speziellen faktischen Ver hältnisse der einzelnen Lheile des Landes anzustellen, so versteht es sich doch von selbst, daß, wenn die Regierung auf den Grund der ihr bereits zu Gebote stehenden Materialien dergleichen Vorschläge der Kammer zu eröffnen im Stande ist, dem Nichts entgegensteht, und insofern könnte ich die Besorgniß nicht thei- len, daß durch den Antrag des v. Deutlich die Sache bis zum nächsten Landtage verzögert werden würde. Viceprasident 0. Deutlich: Mein Antrag ist so gefaßt: „insofern dieses noch nicht geschehen." Es dürften gewiß schon Unterlagen in den Händen der Regierung sich befinden, das sehen wir aus einer Erklärung, die am vorigen Landtage erfolgte. v. Polenz: Der Antrag des Hrn. 0. Deutlich ist Ei- genthum der Kammer geworden; ich glaube daher, daß es nothwcndig sei, nunmehr darüber abzustimmen; es ist so viel darüber gesprochen worden, daß es wünschenswerth erscheinen dürfte, nunmehr einen Schritt weiter zu kommen. V. Großmann: Ich glaube, es sind zwei Grundsätze, an deren Festhaltung der Kammer gelegen sein muß, und das sind die unter 2. und 3. aufgestellten Entschädigungsfragen. Diese würden schwerlich einer Abänderung zu unterwerfen sein; alles Uebrige würde wohl unbedingt in die Hände der Regierung zu legen und zu erwarten sein, welche Vorschläge darüber ge- Lhan werden. Ich glaube, wenn abgestimmt wird, so darf das nur geschehn mit Vorbehalt des bei 2. und 3. gefaßten Be schlusses. Präsident: Hr. Secr. Hartz hat vorhin eventuell, wenn der Antrag des Hrn. 0. Deutlich nicht angenommen werden sollte, ein Amendement zum 15. Fragepuncte gestellt, wo er wünscht, daß nach dem Worte: „Vorschläge" eingeschaltet werden möchte: „oder wenn ihr eine angemessene Modalität der Entschädigung beigehen sollte." Ich frage die Kammer: Ob sie dieses Amendement unterstütze? Wird ausreichend unter- iützt. Nun würde ich die Frage auf das früher gestellte und unterstützte Amendement des Hrn. v. Deutlich (s. dasselbe in Nr. 64. d. Bl. S. S38. Splt. 1.) zu richten haben; ich bitte die Kammer sich zu erklären: Ob sie dasselbe annehme? Wird von 22 gegen 11 Stimmen abgeworfen. Das Bernhardische Sous-Ämendement würde nunmehr von selbst wegfallen. Referent trägt hierauf die 5. Frage vor. Sie lautet: Soll die Entschädigung nach der Kopfzahl der
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