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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 69. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-02-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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Kömgr. Eommissair v. Merk ach: Es kann eine Land brauerei über ihren Gerichtssprengel das Bierverlagsrecht im weitem Sinne, welches §. 4. sub a. bemerkt ist, durch Herkom men erworben haben, und können hierunter eben sowohl die in dem erwähnten Bezirke befindlichen Gasthöfe und Schankstätten begriffen sein, als sich dieses Herkommen auch nur auf die übri gen Einwohner und Consumenten des Distrikts beziehen kann, von derselben Landbrauerek bei Erbauung einer Schankstätte durch ausdrücklichen Vertrag dieses Bkerzwangsrecht derselben aufgelegt worden sein kann. Das erstere Bierverlagsrecht ist unter Ickt. ». und das zweite unter d. begriffen. Das letztere sollte nach der Absicht der Regierung der Entschädigung unter worfen sein, das erstere nicht. Nachdem nun aber von der Kammer angenommen worden ist, daß ohne Unterschied Ent schädigung stattsinden soll, so bleibt für den Fall d. nur das üb rig, daß die Aufhebung nur auf dem Wege der Provokation er folgen könne. Graf Hohenthalr Der einzelne Schankgutsbesitzer muß auf jeden Fall in einem oder dem andern Falle ablösen; er muß den Berechtigten entschädigen. Secr. Hartz: Wenn besondere Rechtstitel da sind, bloß in dem Falle sub b. Hier wird die Sitzung, da bereits 2^ Uhr eingetreten war, geschlossen und für morgen die Fortsetzung der heutigen Bera- thung, und falls die Zeit es gestatte, die fernere Berathung über das Criminalgesetzbuch festgesetzt. Zwei und dreißigste öffentliche Sitzung der II. Kammer, am I. Februar 1837. Vortrag aus der Registrande. — Berathung des Berichts der 3. De putation über das höchste Dekret vom 28. Decbr. 1836, die Landrentenbank betr. — Berathung des Berichts der 3. Depu tation über die Petition des Abg. Atenstadt, die Vorlegung eines Gesetzentwurfs über die Wahlen der Vertreter des Han dels und Fabrikwesens und deren Stellvertreter noch während des gegenwärtigen Landtags betreffend. — Die Sitzung, in welcher 57 Mitglieder anwesend, be ginnt nach 11 Uhr, und nachdem das Protokoll der vorigen Sitzung verlesen, genehmigt und von dem Abgeordne ten Nostitz u. Jänckendorf und Vicepräsident v. Haase unterzeichnet worden war, geht man zum Vortrag aus der 1) d. 30. Januar. Petition des Kaufmanns Ferdinand Pietzsch und Genossen zu Lengenfeld im Voigtlande um Ver wendung bei der hohen Staatsregierung, daß den Agenten der ersten Desterreichischen Brandversicherungs-Geseüschaft in Wien fernerhin gestattet werde, Mobilien im hiesigen Lande versichern und die bereits im Februar und März d. I. ablau fenden Policen verlängern zu können. Hierzu 3 Beilagen. (An die 4 Deputation). — 2) d. 31. Januar. Gesuch des Ab geordneten Herrn Mssig um Urlaub vom 1. bis 14. Februar d. I. (Wird bewilligt). — 3) d. 31. Januar. Anderweiter Be richt der 2. Deputation über das höchste Dekret, das Sraats- schuldenwcsen betr. .(Zum Druck und auf die Lagesord nung). — 4) Lvä. Vorbericht der 2. Deputation der ll. Kam mer zu dem höchsten Dekrete vom 14. November 1836, die Rechenschaft und das Budjet betr. (Zuvörderst zum Druck und dann auf die Tagesordnung). — 5) d. 1. Februar. Bericht der 3. Deputation über die von dem Abgeordneten Herrn Eisenstuck bevorwortete Petition des Advokat Hänel zu Radeburg, die Erlassung gesetzlicher Bestimmungen über den Auszug betr. (Zum Druck und auf eine Tagesordnung). — 6) Lock. Bericht der 2. Deputation der H. Kammer über das höchste Dekret, die Einrichtung eines neuen Militair-Hospi- tals für die Garnison Dresden betr. (Zum Druck und dann auf die Tagesordnung). — 7) Lvä. Protokoll-Extrakt der I. Kammer vom 28. Januar, Berathung über das höchste De kret, die Bewilligung zu einigen Baulichkeiten bei den Stras- und Versorganstalten betr. (An die 2. Deputation zurück), -r- 8) Lock. Desgl. von derselben Kammer und eben dem Lage, die Berathung über das Königl. Dekret, die Staatslotterie betr. (An die betreffende Deputation zurück). — 9)Loä. Desgleichen von derselben Kammer und demselben Tage, die mit dem Staatsguts vorgenommenen und ferner vorzuneh menden Veräußerungen und Veränderungen betr. Nebst 6 Beilagen. (An die 2. Deputation). Hierauf zeigt derPräsident an, daß die Abgeordneten v. Wiesand, Hottewitz sch/ Römer, v. Welck, Seidel, Aren- städt, v. Friesen, Puttrich, v. Thielau, Schüller und We- dag wegen der hier herrschenden epidemischen Krankheit heute persönlich zu erscheinen gehindert worden seien. Es wird nun zur Tagesordnung übergegangen, und zwar zum Vortrage des Berichts der 3. Deputation der H. Kammer, über das höchste Dekret vom 28. December 1836, die' Land rentenbank betreffend, und es ersucht der Präsident den Re ferent v. Schröder, den diesfallsigen Vortrag zu halten. Referent 0. Schröder: Bei Errichtung der Landren tenbank wurde die Einrichtung getroffen, daß alle Renten, die in dem Betrage von 12 Groschen aufgingen, also ein Ka pital von 12 Thlr. 12 Gr. voraussetzten, zur Landrentenbank überwiesen werden könnten; kleinere Renten mußten an die Berechtigten abgeführt oder durch Kapital abgelöst werden. Die an die Landrentenbank überwiesenen Kapitalien konnten jedoch durch Abschlagszahlungen nach und nach getilgt wer den. sie mußten jedoch Jahr vorher gekündigt und den' 30. März oder den 30. September geleistet werden, und muß ten diese Zahlungen in 12 Thlr. 12 Gr. ausgehen, auch durften dieselben nicht an die Lokaleinnehmer, sondern nur an die Amtssteuereinnehmer und diesen gleichstehende Rezepturbehör den abgeführt werden. Diese Beschränkungen wurden jedoch für so störend gehalten, daß man glaubte, sie würden dem ganzen Institute nachtheilig sein, und es wurden deshalb schon am vorigen Landtage einige Petitionen eingegeben, bera- then und darauf Anträge bei der hohen Staatsregierung einge
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