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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 9. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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würde, dann derjenige, welcher in das Lotto gesetzt Hai, und bei der Vernehmung den Collecteur angezeigt hat, ganz ohne Ahndung bliebe.- Das ist nicht der Fall; denn ein solcher Be scheid würde jedenfalls so lauten, „daß N., weil er den Lot terie- Collecteur angezeigt hat, in Folge des tz. dieses Gesetzes, zwar straflos zu lassen sei, aber die Kosten zu bezahlen habe." Also die Kosten hätte er immer zu bezahlen und es würde dem nach immer eine Art von Strafe bleiben. Wir haben freilich dieses Gesetz von einer ganz andern Seite betrachtet , als an dere Gesetze. Vorliegendes Gesetz geht mehr von dem Gesichts punkte der Bevormundung aus. Es ist nicht ein Gesetz, wo Won großem Verbrechen die Rede ist, sondern ein solches, wo man verhüten will, daß sich Jemand selbst benachtheilige, und da hat man geglaubt, daß man so mild als nur möglich ver fahren soll. Ich glaube, daß es etwas anders ist, wenn von Unternehmern des Lotto's die Rede ist, hier ist aber nur von den Einlegern die Rede. - , . . Referentv. Günther: Ich«erlaube mir, hinzuzusetzen, daß durch die Bestimmung, wie die Deputation sie vorgeschla gen hat, die Wirkung des Gesetzes nicht bloß nicht aufgehoben, sondern vielmehr gesichert wird. Nicht darauf scheint es anzu kommen, daß man einzelne Einleger straft; ihre mindere Strafbarkeit ist von der Staatsregierung selbst durch die gelinde Strafe, die im h. 7. festgesetzt worden ist, anerkannt/ Dar auf vielmehr scheint es anzukommen, daß.man jedes gesetzmä ßige Mittel anwendet, die Boten und Zwischenhändler in ih rem Geschäfte zu hindern, und das wird sicherer erreicht, wenn jedem Lottoeinsetzer dafür, daß er einen Collecteur u.s.w. denun- cirt, die Straflosigkeit zugesichert wird, als wenn die Einrichtung so getroffen wird, daß die Anzeige gegen den Collecteur unter bleibt. Alles muß daran liegen, daß man auf jede Weise er fahre, wer Collecteur ist, und wen die Collecteurs als Lotto boten halte. Gelingt es, solche Menschen unschädlich zu ma chen, so wird das Einsetzen ohnedies wegfallen. Somit glaube ich, daß die von der Deputation beantragte Abänderung dem Gesetze nicht nachtheilig sondern vortheilhaft sei. Prinz Johann: Zu den Gründen, welche Referent für das Gutachten angeführt hat, füge ich noch hinzu: Ich glau be nicht einmal, daß die Straflosigkeit für den Einsetzer in das Lotto durch die Deputation wirklich gefördert worben sei. Denkt man sich den Fall, .daß einige Lotterieeinsetzer in Unter suchung kommen, in deren Folge der Collecteur zur Untersu chung gebracht wird, so läßt sich annehmen, daß noch mehrere andere Einsetzer zur Untersuchung kommen, und. diese werden bestraft. Uehrigms muß man das Nebel, bei der Wurzel fas sen und dies ist das Colligiren für das Lotto, und diesem kann man nicht besser steuern, als wenn man Zwietracht in das eigne Lager streut, und den Collecteur ungewiß macht, ob. ihn seine Einsetzer nicht selbst anzeigen. Der Präsident richtet die Frage nun zunächst auf den Antrag des Regierungs-Commissars, welcher dahin geht, den Satz: „gleichgültig dagegen — bis oder nicht" wegzulassen. Die Kammer erklärt sich mit 26 gegen 5 Stimmen da gegen. Nun stellt der Präsident dis weitere Frage, ob die Kammer den tz. II. in der von der Deputation vorgeschlagenen Fassung an« nehme? Sie wird einstimmig bejaht. Hier wurde, nach 2 Uhr, die Berathung für heute abge brochen, und die nächste Sitzung auf den morgenden Tag um 10 Uhr angesetzt. Achte öffentliche Satzung der H. Kammer, am I. December 1836. Eingänge zur Registrande. — Fortgesetzte Berathung über bett Be richt der 2. Deputation über das Decret, das Staatsschul denwesen betr.— Die Sitzung beginnt halb II Uhr, und nachdem das Protokoll verlesen, wird zur Berichtigung desselben von Sei ten des Präsidenten bemerkt: Daß er(vergl. Nr.7. d.Bl. S.74.) gesagt habe, es liege außer dem Ressort der Stände, der Regierung darüber, welche Wege sie in diplomatischer Be ziehung einzuschlagen, für zweckmäßig erachte, Vorschriften zu machen. So sehr er es für seine Pflicht halte, die Rechte der Kammer zu wahren, so halte er es eben so auch für seine Pflicht, die Wahrnehmung der Rechte der Regierung in Obacht zu nehmen. — Eben so wurde von dem Abg. Eisenstuck be merkt, „daß er nicht gesagt habe (vergl. die Aeußerung des geehrten Abgeordneten in Nr. 7. d. Bl. S. 79.), daß die Com- mun Dresden sich der Rechte auf die 960 Thlr., die ihr wegen Aufhebung der Lotterie in Dresden als Entschädigung von der Regierung zugesichert worden sind, entschlagen habe, sondern daß er geäußert, daß es auf dem Wege des Vergleichs ge schehen sei; er halte die Berichtigung im Protocoll deshalb nö- thig, damit man nicht annehmen könne, als wäre es ein Akt der Generosität gewesen." (Vergleiche auch den Zusatz am Ende dieser Nummer.) Gleichergestalt ersucht der Abg. PuNrich, im Protocoll nur eine einzige Zahl abzuandern: nämlich in Bezug auf die Magazinlieferung (vergl. Nr. 7. d.Bl. S.71.) sei nicht sein-Wille gewesen, daß die Beendi gung derselben im Jahre 1838 erfolgen wöge, sondern im Jahre 1837. Er habe sich wahrscheinlich versprochen. Desgk. erwähnt der Abg. Junghanns, „daß er (vergl. Nr. 7. d. Bl. S. 79.) nicht gesagt habe, es wäre zu wünschen gewesen, daß der gegenwärtige Referent wegen den Regiekosten sich an den geeigneten Ort hätte wenden mögen, sondern der Referent am vorigen Landtage."— Hierauf wird das Protocoll von den Abgg. Dam m a n n und v. Runde mit unterschrieben; und es trägt nun der Abg: v. Thiel au vor, daß es zweck mäßig sein würde, zwei vollständige Exemplare der vorigen Landtagsakten im Sitzungssaals der U. Kammer aufzustellen, damit die Mitglieder derselben die nöthige Einsicht nehmen könnten. Der Prasident erwiedert, daß das Direktorium besorgt-sein würde, diesem Wunsche zu genügen. Man geht nun zum Vortrage aus der Registrande über, wie folgt: 1) Den 30. Novbr. Antrag des Abg. Scholze um
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