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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 69. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-02-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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andern Verfassungs - Urkunden nicht, daß Vertreter einzelner Gegenstände besonders unter dieser Qualität in die Kammern berufen werden, und wenn es nicht in der Verfassungs-Ur kundestände und es würde der Kammer die Frage vorgelegt, ob die Verfassungs-Urkunde dahin gestellt werden sollte, würde ich Mehr über diesen Gegenstand sprechen. Wie jetzt die Sache liegt, da es in der Verfassungs-Urkunde feststeht und wir dar auf halten müssen, daß ihr nachgegangen werde, daß alle Mit glieder der II. Kammer durch Wahl dahin berufen werden, glaube ich auch, daß wir von dem Antrag in der Allgemeinheit nicht abgehen können und es der Staatsregierung anheim ge ben müssen, in welcher Maße sie die Schwierigkeiten beseiti gen werde, Staatsminister Nostitz und Jänckendorf: Es hat bei der Staatsregierung, wie bei den Ständen, die Ansicht vor gewaltet, daß das fragliche Gesetz auf die Gewerbordnung zu gründen sei, die Gewerbordnung sonach demselben vorangehen müsse. Jndeß wird, wenn ein Antrag an die Staatsregie- rung gelangen sollte, die im Deputations-Bericht angeregte Frage: ob die Gewerbsteuer ein Anhalten gewähre, um einen angemessenen Wahlcensus aufzustellen, einer sorgfältigen Er wägung unterworfen werden, und vielleicht dürfte sich ein an gemessener Weg finden, die unverkennbaren Schwierigkeiten, welche sich bei Entwerfung des hier fraglichen Gesetzes aller dings Herausstellen, zu lösen. Bei der hierauf folgenden Abstimmung durch Namens aufruf erklärten sich alle anwesenden Mitglieder einstimmig für den Antrag der Deputation. Hierprit endigte die heutige Sitzung um II Uhr, die nächste Sitzung wurde auf Freitag um 10 Uhr anberaumt und zur Tagesordnung bestimmt: die Berathung über den Bericht der 3. Deputation der II. Kammer über die Petition des Abg. v. Friesen und 23 anderer Kammermitglreder, die Revision der allgemeinen Kreistags-Ordnung für die alten Erblande betreffend. Neun und dreißigste öffentliche Sitzung der I. Kammer, am 1. Februar 1837 Vortrag der ständischen Schrift über das Dekret die Protokvllfüh- rung und den Druck der Landragsakten betr. — Fortsetzung und Schluß der Berathung über den Vorbericht wegen Aufhe bung der Bannrechte. Die Sitzung beginnt nach ^11 Uhr. Anwesend sind 38 Mitglieder. Das Protokoll der letzten Sitzung wird ver lesen und nach erfolgter Berichtigung durch Bürgermeister Wehner und v. Hartitzsch mit vollzogen. Zur Registrande ist Etwas nicht eingegangen Bürgermeister Ritterstädt: Von der 1. Deputation bin ich beauftragt, der geehrten Kammer die Schrift vorzu tragen, welche in Betreff des Königl. Dekrets, die Proto kollführung und den Druck der Landtagsaktcn bei den Kam merverhandlungen betreffend, abgefaßt worden ist. Ich wollte mir also die Anfrage erlauben, ob dieser Gegenstand, welcher ganz kurz ist, gleich jetzt vorzunehmen sein dürfte. Die Kammer erklärt sich hiermit einverstanden. Bürgermeister Ritterstädt: Zch habe zuvor zu erwäh nen, daß über diesen Gegenstand eine kleine Differenz zwischen der I. und H. Kammer obgewaltet hat; sie ist aber nunmehr beseitigt worden und bestand darin, daß die ll. Kammer beschlossen hatte, darauf bei der hohen Staatsregierung anzu tragen, daß der Redakteur der Landtagsblätter nicht'in unmit telbarer Dependenz von dm Ministerien °stehe. Die Deputa tion unserer Kammer rketh zwar den Beitritt hierzu an, fand aber um mehrer Deutlichkeit willen für nöthig, folgende Fas sung vorzuschlagen: „Der Redakteur soll nicht in einem der Departementsministerien oder im Gesammtministerium ange stellt sein."— Dieser Vorschlag ist von unserer Kammer und nunmehr auch von der H. Kammer genehmigt worden. So nach ist die Sache beseitigt und die Schrift entworfen worden. Der Referent trägt nunmehr diese Schrift vor, und es fragt der Präsident: Ob die Kammer diese Schrift geneh mige? Wird einstimmig bejaht. Es würde nun die Schrift an die U. Kammer zu geben sein. Hierauf wird zur Tagesordnung übergegangen, und zwar zur Fortsetzung der Berathung des Vorberichts über die Auf hebung der Bannrcchte. — Referent v. Carlowitz: Wir sind gestern bei dem sech sten Fragepuncte des Deputations-Gutachten stehen geblieben, bei der Frage: soll der Satz von 8 Gr. für den Kopf alsAver- sionalsumme angenommen werden? Nachdem das Amende ment des Hrn. Secr. Hartz zum 15. Fragepuncte nebst diesem selbst Genehmigung gefunden hat, so sollte ich meinen, daß nunmehr die Bedenken, die gegen den Satz von 8 Gr. erho ben worden sind, mehr in den Hintergrund treten würden, und zwar aus dem Grunde, weil es jetzt der Regierung unbe nommen bleibt, auch auf einen andern Satz zu kommen, wenn sie sich auf den Grund angestellter Erörterungen dazu veran laßt finden sollte. Präsident: Bei dem sechsten Puncte ist gestern vom Hrn. Bürgermeister Gottschald ein Amendement gestellt wor den (vergl. oben S. 1013). Bürgermeister Gottschald: Mein Antrag zu diesem ß. Puncte ging aus dem Wunsche hervor, daß die Verhand lungen über diesen Punct endlich zum Ziele gebracht werden möchten, und daß namentlich diejenigen geehrten Mitglieder, die an der Quantisizirung der Entschädigung Anstoß fanden, einige Beruhigung finden möchten. Insofern nun aber die- 'er Anstoß durch das Amendement des Secretair Hartz 'zum 15. Puncte Erledigung gefunden hat, und insofern nun eben diese Mitglieder durch dieses Amendement zufrieden gestellt sein möchten, insofern erkläre ich, daß ich meinen Antrag allen lasse, indem ich auch meinerseits mich nunmehr be ruhigt erachte. Von Seiten des Präsidium wird nunmehr die Frage
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