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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 70. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-02-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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Mitthekkunge« über die Verhandlungen des Landtags. ^0, Dresden, am 16. Februar. 1837. Neun und dreißigste öffentliche Sitzung der I. Kammer, am 1. Februar 1837. (Beschluß.) Fortsetzung und Schluß der Berathung über den Dorbericht der 1. Deputation über den Gesetzentwurf, die Aufhebung der Bannrechte betreffend. Prinz Johann: Mir kann der Antrag des Hm. Stell vertreters nicht nothwendig erscheinen, da hier der 8. Fra- gepunct durchaus nicht präkludirt ist. Wir haben Be stimmungen über die besondern Verhältnisse aller einzelnen Städte durchaus nicht ausschlicßen wollen. Aber sich hier dar über bestimmt auszusprechen, was für Entschädigung zu. ge ben sein wird, das scheint mir höchst bedenklich zu sein; denn ich glaube, dann könnten die Entschädigungen Millionen betragen, welche wir den Staatskassen aufbürden würden. Bürgermeister Wehner: Ich habe den Antrag nicht un terstützt, weil ich ihn bedenklich finde. Eine solche Abgabe, die für Erlassung des Bierzwangs bezahlt wird, beruht auf Ver gleich, und ein Vergleich kann unmöglich als Basis angenommen werden, eine Entschädigung auszumitteln, da er gewissermaßen nicht auf den Schaden berechnet ist. Ich glaube, unter diesen Umstanden würden die Andern, die eine Entschädigung erhalten sollen, sehr in den Hintergrund kommen; denn der Beweis, daß ich mit Dem oder Jenem mich verglichen und diese oder jene Summe erhalten habe, ist leicht zu führen, aber ob diese Ver gleichssumme mit der Entschädigung, die wir jetzt geben wollen, in Verhältniß stehe? — das ist eine andere Frage. Vicepräsidrnt v. Deutrich: Ich habebemerkt, daß indem von mir angezogenen Falle eine Debitsberechnung nicht eintre- tcn könne; es giebt kein Mittel, diese anzustellen. In solchem Falle muß doch Etwas bestimmt werden. Die Deputation hat wohl darauf Rücksicht genommen, aber ich glaube, daß sie etwas Bestimmtes darüber nicht ausgesprochen habe. Ziegler und Klipphausen: Wenn der Grundsatz festgestellt worden ist, daß Entschädigung gegeben werden soll, so kann wohl nicht mehr die Frage sein, wer sie geben, und wie sie gegeben werden soll. Sie muß Demjenigen gegeben werden, welcher nachweist, daß er durch diese neue Einrichtun gen in Verlust kommt. Wer diesen Verlust nachweist, soll ent schädigt werden. Es ist nicht zu verkennen, daß, wenn man diese ganze Abgabe auf die Staatskasse walzt, allerdings da durch ein großer Aufwand verursacht wird. Ich gestehe, daß ich vom Anfänge an mich selbst sehr bedacht habe, ehe ich mich über zeugte, daß diese Entschädigung der Staatskasse zuzuweisen sei. Ich habe mich der Mehrheit angeschlossen, weil ich voraus sehen mußte, daß auf meine Ansicht nicht Rücksicht genommen werden würde. Aber das erlaube ich mir zu sagen, was auch die Staatskasse für Verluste habe, so kann dann nicht mehr da von die Rede sein, daß man sage, es werde ein großer Ver lust auf die Staatskassen gebracht; hat sie die Entschädigung einmal übernommen, so muß sie Demjenigen gewährt werden, welcher nun in Verlust kommt. Das Einfachste und Gerechteste ist allerdings, daß sie der zu Entlastende übernehme; will er nicht entlastet sein, so bleibts bei dem Alten, und dabei ist auch kein Verlust. Es muß doch auf jeden Fall auch dem Berech tigten eine gleiche Gerechtigkeit werden, wie Denen, die eine Last verlieren sollen. Allerdings wäre es viel einfacher gewe sen, wenn nur Derjenige, der die Last verliert, dafür entschädigte. Das ist es, was ich mir habe erlauben wollen hier auszusprechen. Graf Einsiedel: Da nämlich hier von Fällen gesprochen wird,-die den außerordentlichen beizuzählen sind, so wollte ich mir erlauben, auch so einen anzuführen, wo eine Stadt ihr Recht transigirt hat und die Transaktion consirmirt worden ist; in diesem Falle würde die Entschädigung den jetzigen Berechtigten zukommen. Wenn also eine Stadt ihr Bierzwangsrecht durch Transaktion überlassen hat, so treten diese Berechtigten auch an die Stelle der Stadt, welche die Entschädigung verlangen könnte. , Bürgermeister Hübler: Nach dem 8. Fragepunct soll allerdings in der Hauptsache die durchschnittliche Debitsberech nung die Grundlage der Entschädigung abgeben. Der Frag- punct stehtindeß im genausten Zusammenhänge mit dem, was die Deputat, unter ä. (S. Nr. 6.4. d. Bl. S. 934.) über das Entschädi gungsverfahren angegeben hat. Dort bemerkt die Deputation ausdrücklich, daß auch der Ersatz des etwa sonst sich ergeben den erweislichen Schadens bei der Entschädigungs-Berech nung in Anschlag zu bringen sei. Sollte dieser Zusammen hang dem Hm. Antrags^ller nicht genügen? Ich meinerseits glaube, daß nach der Fassueg s., wenn auch im Allgemeinen die vorgeschlagene Durchschnivsberechnung die Regel bleiben wird, der Erweis anderer Schadvransprüche nicht ausgeschlos sen bleiben dürfte. Referent v. Carlowitz: Ich kau, in der Hauptsache nur das bestätigen, was vom Hrn. Bürgerme^x Hübler angeführt worden ist. Ich komme in tormülibus ab., noch einmal auf die Bemerkung zurück, daß alle diese von der Dotation ausge stellten Fragpuncte nicht als solche zu Letrachte>.sein werden, auf die einzig und allein ausschließlich Frage
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