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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 9. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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ständische Verwendung bei der hohen Staatsregierung, wegen Erlaß eines Gesetzes zu Abstellung mehrerer in diesem Anträge aufgeführten Gebrechen betr. (kommt an die 3. Deputation). 2) Lvä. Der Rentbeamte zu Großenhain, Carl P re usk er, überreicht der Kammer zwei Druckschriften, die erste unter dem Titel, „Bausteine, oder Andeutungen über Sonntags-, Real- und Gewerbschulen rc. 2 Bände;" die zweite „Förderungs mittel der Volkswohlfahrt rc. in Bezug auf Wissenschaft, Kunst und Leben rc." (zur Bibliothek und den Dank der Kam mer auszudrücken). 3) Den 30. Novbr. Bericht der 1. De putation der 2. Kammer, über das Decret vom 13. Novbr. 1836, die Landtagsordnung betr. (auf eine der nächsten Tagesordnungen). 4) Loä. Mittheilung des Gesammt- ministeriums zu dem Decrete vom 26. Nov. 1836 mehrere Ergänzungen und Abänderungen bei der Gewerbe- und Per sonalsteuer betr., und Eröffnung, daß der Geheime Finanz rath v. Ehrenstein beauftragt sei, der betreffenden Deputation die erforderliche Auskunft in dieser Sache zu ertheilen (an die 2, Deputation). Nachdem derPräsident angezeigt, daß der Abg. v. d. Pforte sich durch Krankheit habe entschuldigen lassen, wird zur Tagesordnung übergegangen: zur Fortsetzung der Bera- thung über den Bericht der 2. Deputation, das Staatsschul denwesen betr., und der Präsident ersucht den Referenten I u n g h a n n s die Rednerbühne zu besteigen. Referent bemerkt nun über denPunct3., daß nach dem Beschlüsse der geehrten Kammer (s. d. Bl. Nr. 6. S..68.) die auf diesen Punct sich beziehenden Protocolle über den Ober lausitzer Landtag Oculi1825 der Kammer und die anderweiten betreffenden Akten mitgetheilt worden wären, und er verliest nun daraus: 1) Antrag des Hauptmann v. Nostitz, 2) den Beschluß des Landtags darauf. 3) Protokoll über die Negu- lirung der erblandischen und oberlausitzer Schulden, vom 13. März 1835, und 4) Protokoll vom 16. Marz 1835, und fragt, die Kammer, ob sie sich mit der Vorlegung dieser Proto colle in Beziehung auf die hier in Frage stehenden unablösli chen Capitalien zufrieden gestellt sehen wolle. — Abg. v. Schröder:. Mir ist doch noch ein Bedenken bei gegangen, es heißt nämlich in der Beilage L. zum Decrete, eben in Beziehung auf diese Protocolle S.149.: „Es ist jedoch dabei bemerklich gemacht worden, daß unab- legliche Schulden zur Ueberweisung auf die Staatsschuldenkasse nicht wohl geeignet seien, am wenigsten dann, wenn, wie im vorliegenden Falle, spater noch einzelne Posten eingezahlt wür den, deren Betrag imVoraus nicht zu übersehen sei und zu deren Verzinsung dieStaatsschuldenkassefolglichnichtmitden erforder lichen Mitteln versehen werden könne. Es wurde daher weiterer Erwägung anheim gegeben, ob es nicht angemessener erscheine, die noch zu erwartenden Nostitzischen Nachlaßgelder bei deren Eingänge sofort zur Hauptstaatskasse zu nehmen, sie daselbst zur Abzahlung ableglicher Schulden zu verwenden, und den Zinsen betrag in der Qualität einer Rente auf bas Budjet zu bringen." In Folge dieser Bemerkung hat sich die 2.Deputatron tz.3. unter 2. so ausgesprochen, die Staatsregierung zu ermächtigen: „Diese unter Nr. 117. aufgeführten 52,000Thlr. — - und die aufdie Staatsschuldenkasse übergegangenen Oberlausitzer Stiftungskapitalien an 86,438 Thlr. — Gr. 6 Pf., bei denen weder Capitalsrückzahlung noch Veränderung des Zinsfußes stattffnden kann, aus der Reihe der Schulden zu streichen, und dagegen den jährlichen Ainsenbetrag derselben in der Eigenschaft einer Rente auf das Budjet zu bringen." Mir scheint, als ob das Verhältniß nicht so wäre, daß man diesem Anträge statt geben könne. Die Verhältnisse der Oberlau sitz beruhen auf Vertrag; allein in ß.60. des Oberlausitzer Par- ticularvertrags wird ausdrücklich des Falls gedacht, daß mög- licherweisesich beideLandestheilewieder trennen, undamSchlüsse des 61. §. wo es heißt: „daß in dem tz.60. erwähnten Falle alle Verhältnisse der Oberlausitz zu den alten Erblanden, mit alleiniger Ausnahme des von der Oberlausitz alsdann zu über nehmenden Antheils, der gemeinschaftlichen Staatsschulden, als aufgelöst zu betrachten wären." Wären also diese Capitalien nicht mehr Staatsschulden, sondern bloß Renten, so könnte leicht gefolgert werden, daß bei einer einstigen Trennung die Ober lausitz nichts zu geben hätte. Es ist ein Fall, der nicht zu erwar- ten.steht, aber doch möglich werden kann, und ich sollte meinen, daß diese Capitalien aus der Reihe der Schulden nicht zu strei chen waren, es könnte der Fall kommen, daß wir einmal keine Schulden mehr hätten, gleichwohl wenn sich beide Landestheile trennten, wir eine Schuldenlast hinaus zu zahlen hätten. Ich gebe das der Kammer anheim. Staatsminister v. Ze sch au: Die geehrte Kammer wird sich hierbei der Discussion über die Oberlausitzer Verträge erin nern, und daß man über diesen vielleicht als überflüssig anzuse- henden §. jede weitere Discussion damals vermieden hat. Was das Bedenken des Abg. v. Schröder betrifft, so glaube ich demselben vollständig zu begegnen; nämlich durch Bezug nahme auf den Antrag, welchen die geehrte Deputation selbst gestellt hat; es heißt nämlich, Punct 4.2.: „daß dafür zu sor gen sei, daß der Ursprung dieser Renten nicht der Vergessenheit anheimfalle." Diese Vorsicht ist allerdings nöthig, und es hat die Regierung auch bei der Vorlegung des Budjets darauf Be dacht genommen, da dieseRenten beimBudjet unter Beziehung auf frühere Capitalzahlungen aufgeführt werden. Wird diese Bezeichnung immer beibehalten, so wird eine vollständige Sicher heit dagegen gewährt, daß die Entstehung der Rente vergessen werde. Abg. v. Schröder: Ich habe allerdings diese Stelle im Deputations-Gutachten gesehen, doch glaube ich, daß wenn man ganz streng nach den Worten am Schlüsse des 61. §. sich richten wollte, diese Bemerkung über den Ursprung der Renten nicht hinreichend sei. Staatsminister v. Zeschau: Wenn die Absicht der Kammer dahin geht, auf diesen tz. einzugehey, so würde ich bit ten müssen, diesen Gegenstand in geheim er Sitzung zu ver handeln. Präsident bemerkt nun, daß auf den Antrag der hohen Staatsregierung dieser Gegenstand in geheimer Sitzung zu besprechen sein würde, worauf der Staatsminister v. Zeschau bemerkt: daß er dies bloß beantragt habe, im Fall eine weitere Discussion über diesen Punct stattsinden sollte.
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