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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 70. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-02-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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lähmend sich äußern werde. Abgesehen davon, daß nach der §. 7. des Gesetzentwurfes das Braugewerbe unsers Vaterlandes auch nach Aufhebung der Bannrechte keinesweges in die Kate gorie der ganz freien Gewerbe zurückfallen, sondern immer an Conzessionen gebunden sein soll, so ist es in den großem Städ ten des Landes, ich spreche hier namentlich von der Residenz, schon langst dahin gekommen, daß Niemand von der Braube- rechtigung persönlich mehr Gebrauch macht, indem der Brauur bar in einigen großem Brauereien ausgeübt und dadurch die Erzeugung eines bessern Produkts ermöglicht wird. Ich glaube, daß diesem Beispiele der großem Städte mit der Zeit nothge- drungen auch die kleineren folgen werden, und bin überzeugt, daß dann die Lösung der Entschädigunsfrage sich unendlich er leichtern wird. Ich theile daher ganz die Ansicht der Staatsre gierung, daß man den Gang dieser Sache dem Laufe der Zeit und dem wohlverstandnen Interesse der Betheiligten überlassen möge. Endlich aber halte ich auch den Vorschlag unserer De putation noch aus politischen Gründen nichtfür empfehlenswerth. Es ist gestern schon von Seiten der Königl. Commissarien viel fältig an die großen Schwierigkeiten erinnert worden, die sich der Ausführung der Entschädigung bei Aufhebung der Bannrechte, die jetzt noch auf dem vaterländischen Brauurbar haften, entge genstellen, und daß es eben deshalb zweifelhaft sei, ob die von der Kammer gewünschte anderweite Vorlegung des Gesetzes aufdie- semLandtage noch möglich sein werde. Ein Lheil dieserSchwie- rigkeiten, ja vielleicht der größere Theil derselben wird schwinden, wenn wir vor der Hand die Entschadigungsfrage bei §. 2. unter ». auf sich beruhen und Ls bei der einstweiligen Bestimmung des Gesetzes bewenden lassen. Wer daher die Wohlthaten, die wir durch das vorliegende Gesetz unserm Vaterlande zu verschaffen hoffen, nicht noch auf längere Zeit verschoben und den vorliegen den hochwichtigen Gegenstand noch im Laufe dieses Landtags zur Endschaftgebracht zu sehen wünscht, und das, meine Herren, wünschen wir wohl Alle, der muß schon aus diesem Grunde für den Gesetzentwurf und gegen das Gutachten unsererDeputation sicherklaren, wie ich dies meinerseits hiermit feierlichstgethan haben will. Königl. Commissair v. Merb ach: Ich hatte zwar um das Wort gebeten, aber Herr Bürgermeister Hübler hat Alles das schon erschöpft, was ich der verehrten Kammer vorlegen wollte. . Seer. Hartz: Unter denjenigen Stimmen, die sich bereits gegen den Antrag der Deputation, nach welchem das in der tz. 2. unter». erwähnte Recht abgelöset werden solle, erklärten, habe auch ich mich befunden. Ich glaube in der That, daß die gegen diesen Antrag der Deputation sprechenden Gründe so wich tig sind, daß es mindestens eine Härte, wohl eine Ungerechtig keit genannt werden könnte, wenn die Kammer dieser Ansicht beitreten wollte. Der Gründe, welche die Deputation für ihre Ansicht aufstellt, sind drei. Sie sagt, es vereinige zuerst das hier in Frage stehende Recht sich nicht mit dem Geiste der Städteordnung. Ich muß aber gestehen, daß ich, obwohl ich die Städteordnung ziemlich genau kenne, nicht weiß, durch welche Paragraphen und Vorschriften dieses Gesetzes ein solches Argument gerechtfertigt werden soll. Sollte der Geist der Städteordnung wirklich dahin gehen, wohlerworbene Rechte gegen eine mit dem Werthe in keinem Verhältniß stehende Entschädigung aufzuheben, dann würde ich in der Lhat einen solchen Geist sehr bedauern. Der zweite Grund der Deputa tion ist der, es werde nach den jetzigen Verhältnissen bei Be treibung des städtischen Brauurbars weder Einheit noch Be triebsamkeit möglich werden. Da hoffe ich, daß die Erfahrung dem widerspricht, und daß viele Städte das Gegentheil bewei sen. Wie schwer es auch häufig sein möge, die verschiedenen Besitzer brauberechtigter Häuser zu gemeinsamen Maßregeln zu bewegen, so haben-doch dieBraucommunen in der Mehrzahl der Städte bereits eingesehen, daß die Erhaltung ihrer Gerecht same nur möglich werde, wenn sie zu gemeinsamen Einrich tungen sich vereinigen. Zn vielen Städten und auch in der, welcher ich angehöre, bestehen bereits dergleichen Einrichtungen; es sind hier Communbrauhäuser und Communmalzhäuser zu finden; es darf Niemand Getreide, Malz und Hopfen allein einkaufen, es wird vielmehr dieses Alles im Ganzen angeschafft, und dergleichen mehr. Ob man nun bei solchen Einrichtungen sagen könne, daß Einheit und Betriebsamkeit nicht da, ja unmöglich sei, das muß ich freilich bezweifeln. Der 3. Grund der Deputation besteht endlich darin, daß die Fortdauer der jetzigen Einrichtung eine Unbilligkeit gegen die zum Bierbrauen nicht berechtigten Bürger involvire. Wenn wir Unbilligkeit gegen Unbilligkeit halten, so würde die eine, welche die Depu tation vorschlägt, noch weit größer sein, als die, welche man in der Fortdauer des jetzigen Verhältnisses sucht. Allein eine solche ist gar nicht da; die Berechtigten haben alle zu Betrei bung ihres Gewerbes nöthigen Einrichtungen machen müssen, ihnen würde also nicht nur der Gewinn verloren, sondern sie würden auch das, was sie auf die Einrichtung ihres Gewerbes mit so großen Kosten haben verwenden müssen, einbüßen. Die sen Aufwand hat bisher kein anderer Stadtbewohner gehabt, eben so wenig geht ihm ein Gewinn verloren, auf den er jemals rechnen konnte, und so sehe ich hier keine Unbilligkeit. Wollten wir aber auf den Deputations-Vorschlag eingehn, so unterliegt es keinem Zweifel, daß wir einen großen Lheil Derjenigen, die jetzt das Braugewerbe in den Städten exerziren, rein ruiniren würden. In der Stadt wenigstens, welcher ich angehöre, ist das Braugewerbe noch eines von denjenigen, welche in Auf nahme sind. Es giebt Familien, die davon fast ausschließlich leben. Nimmt man ihnen ihr Recht, so nimmt man ihnen die Mittel, sich redlich zu nähren. Wollten wir ferner die gegen wärtigen Braugerechtsame aufheben, so würde das städtische Abgabenverhältniß gänzlich verrückt werden, und wie das aus geglichen werden sollte, ist mir wenigstens ein Räthsel. Was würde demnächst der Erfolg sein, wenn wir dem Deputations- Vorschlag folgten? Er würde der sein, den ich schon früher be zeichnete. Während jetzt in Sachsen Lausende von Familien von dem Braugewerbe einen mäßigen Gewinn haben, wird es in wenigen Iahrzehnden in die Hande einiger Wenigen kom- *
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