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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 70. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-02-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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gar, sie abzulösen gegen vollständige Entschädigung. Man wende mir nicht ein, daß 2 Gr. auf den Kopf eine vollstän dige Entschädigung nicht gewähren könnten, denn inderHaupt- sache bin ich damit selbst einverstanden; allein der Satz von 2 Gr. ist jaNichts weiter, als ein Gebot, einVergleichsvvrschlag. Die Absicht der Deputation ist, wie aus ihrem Gutachten selbst hcrvorgcht, dahin gerichtet, daß, wenn diese 2 Gr. von einer brau berechtigten Bürgerschaft als ungenügend zurückgewiesen wer den, ihr dann der Nachweis des erlittenen Schadens freistehen soll. Von diesem nachgewiesenen Schaden soll Nichts gekürzt, er soll voll ersetzt werden. Und unter diesen Umstanden glaube ich also, die Behauptung wagen zu dürfen, daß die Deputation eine vollkommene Entschädigung gewährt habe. Wenn nun über haupt schon die Ablösung eines Rechts, das heißt, dessen Auf hebung gegen Entschädigung eine Ungerechtigkeit nicht enthält, so sollte ich meinen, könnte auch hier weder von Unbilligkeit und von Ungerechtigkeit, noch von Anlaß zu Banquerotten, noch we niger von Grund zu Provokation auf die Verfassungs-Urkunde und dergleichen mehr die Rede sein. Allein wenn mit diesem Vorschläge die Deputation gegen den Grundsatz der Gerechtig keit nicht anzustoßen glaubt, und zwar der Gerechtigkeit, die der brauberechtigten Bürgerschaft gegenüber von nöthen ist, so glaubte sie, es müsse hier noch ein anderer Gesichtspunkt in das Auge gefaßt werden. Auch die übrige Bürgerschaft verlangt ihre Gerechtigkeit. Man nehme dann auf diese übrigeBürger- gerschaft gleichfalls Rücksicht und (die Deputation glaubt das ge wiß) die Aufrechthaltung des Z. 2. s. ersichtlichen Befugnisses wird eine Ungerechtigkeit gegen die übrige Bürgerschaft sein. Die Gründe für das Deputations-Gutachten sind daher auch da rin zu finden,, daß die übrige Bürgerschaft berechtigt wird, ebenfalls zu brauen, daß sie auf dieses Gewerbe nicht langer ganz zu verzichten braucht. Wie dem indeß auch sei, so muß ich s.lLsl LrL.Ugl. Heineren, daß ich über diese Frage lange geschwankt habe und noch schwanke. Ihre Abstimmung wird sich nach Ihrer Ueberzeugung richten. Ihre ausgesprochene Ansicht, sie möge nun für oder gegen das Deputations-Gutachten ausfallen, soll und wird mir die Stimme der Wahrheit sein. Das nur wünsche ich, Sie möchten nicht ver kennen, daß auch das Deputations-Gutachten gewichtige Gründe für sich habe, und vor Allem, daß die Absicht der De putation mit der Absicht der Kammer-Mitglieder zusammenfallt, die gegen dasDeputations - Gutachten sich ausgesprochen haben, denn gemein ist uns der Wunsch, das Beste der brauenden Bür gerschaft nicht hintansetzen zu lassen. Präsident: Es haben sich noch zwei Sprecher gemeldet, und wenn etwas Neues nicht hecvorgehoben wird, würde ich sodann zur Fragstellung übergehen können. Viceprasident 0. Demtrich: Es haben die Mitglieder der Deputation ihre Meinung vertheidigt, und es ergiebt sich, daß sie mit der besten W sicht für die Städte hier aufgetreten sind. Die Sache ist aöer sehr bedenklich und nicht zu verkennen, daß die ausgeworfene Entschädigung viel zu gering ist, ein Verhältniß ausMleichen, wobei das Eigenthum so dringens Schutz im Besitz fordert. Ein Mitglied der Deputation hat aber einen sehr gewichtigen, ich möchte sagen politischen Grund angeführt. Es ist nämlich aufgestellt worden, daß es in der That Zeit sei, diesen Berechtigten, wie sie in der tz. 2. aufge führt sind, die Entschädigung jetzt zu sichern, denn es werde dahin kommen, daß der ganze Brauurbar nach Aufhebung der Bannrechte aus Nichts herabsinke, und wenn jetzt nicht eine Entschädigunggewährtwerde, dann diese Berechtigten später ganz ausfallen würden. Das ist allerdings eine sehr gewichtige Betrachtung und sie würde auch eine richtige sein, wenn man die Prämisse zugeben müßte. Allein ich kann mich davon nicht überzeugen, daß, wenn die Bannrechte gegen eine angemessene Entschädigung aufgehoben werden, daß dann der Brauurbar in den Städten herabgehen werde. Im Gegentheil, ich glaube, daß er in den Städten gegen bisher eher steigen könne. Der zweite Grund aber, der mir auch als ein politischer Grund er scheint, ist der, daß durch die ConzessioneN alle diese Rechte vernichtet werden könnten und der Brauurbar ebenfalls sehr leiden würde. — Nun hat aber die Regierung erklärt, daß sie nur dann Conzession ertheilen wollte, wenn Bedürfniß eintrete. Tritt nun ein solches Bedürfniß nicht ein, so werden diese Conzessionen auch nicht ertheilt werden. Werde» nun die Berechtigten in der Stadt dahin streben, daß sie durch ihr Pro dukt den Bedarf gehörig liefern, so wird die Negierung, die doch nicht den Untergang der Städte beabsichtigt, keineswegs eine solche Conzessson ertheilen, und also auch dadurch wird der Brauurbar der Berechtigten des Schutzes nicht entbehren. Es ist nun noch aufgestellt worden, die Brauberechtigten würden sich nicht bestreben, ein vorzügliches Bier zu liefern, weil sie nun einmal dieseZwangsberechtigung hätten. Mir scheint aber, daß, wenn die Bannrechte aufgehoben werden, sich die S-.che ganz anders gestalten wird, weil man dann mehr als aus reichende Gelegenheit hat, sich anderes Bier zu verschaffen, wenn die Berechtigten kein gutes liefern. Im Gegentheil, die Concurrenz wird sie antreiben, so gut als möglich zu brauen. Ich glaube also, auch in Betracht der übrigen Gründe, aus den ich mich bereits in der vorigen Sitzung gegen die Deputation erklärt habe, nur dafür stimmen zu müssen, daß die Paragra- phe im Gesetz beibehatten werde. Secr. Hartz: Ich bin der Zweite, welcher um das Wort gebeten hat, und werde nur wenige Worte nöthig haben. Daß eine Entschädigung von2Gr.p«rKopfeinehöchstunange messene sei, darüber scheinen alle Stimmen einig. Diejenigen, die nicht beistimmtrn, waren wenigstens zweifelhaft. Auch ich habe neben meinem Protokolle während der Zeit eine kleine Probeberechnung angestellt und habe gefunden, daß bei der Stadt, welcher ich angehöre, das ganze Kapital der Entschä digung ohngefahr den dritten Lheil des einjährigen Nutzens der Braugerechtigkeit ausmachen würde, und da muß ich doch fragen / ob man das nicht mehr für ein Almosen, als für eine Entschädigung ansehen soll. Man sucht uns damit zu trösten, daß man den Beweis des Verlustes nachläßt. Aber, meine Herren, wie soll denn dieser Nachweis geführt werden? Sollen
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