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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 9. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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AbZ. Atenstadt: Ich wollte mir eine Bemerkung über den Gang derVerhandlungen erlauben; es waren Erläuterun gen über die Abwickelung des Schuldenwesens Wischen der Oberlausitz und den Erblanden beantragt worden, diese sind ertheilt worden; ich weiß nicht, ob es erlaubt ist, nun auf die sen Gegenstand einzugehn, ich selbst habe die Absicht gehabt, den von einem Abgeordneten angedeuteten Fall zu berühren, jedoch so, daß es einer geheimen Sitzung nicht bedürfe, denn ich wollte nur Einschaltung eines einzigen Wvrt's beantragen. Wenn ich den jetzigen Gegenstand der Berathung ins Auge fasse- so gestehe ich, daß ich mich in Verlegenheit befinde, was ich über die Sache sagen soll. Ein Gegenstand ist gar nicht be rührt worden; ich lasse es dahin gestellt sein, ob er noch in An trag zu bringen sei. Ich gehe noch einmal zurück auf den Be richt der I. Kammer am vorigen Landtage. Diesem ist eine Ueb erficht der sämmtlichen. Lausitzer Schulden beigefügt gewe sen. Darf ich voraussetzen, daß, da dreimal jährlich in der Ober lausitz Landtag gehalten, die Stande den-Vorzug haben, mit allen Verfassungsgegenständen in Bezug auf ihr Schuldenwe sen vollkommen vertraut zu sein, so muss ich annehmen, daß man hat auf jene Uebersicht bauen können. In. dieser sind die Schulden zu 5 x. 6. auf 72,241 Thlr. 2 Gr. 3 Pf. angegeben. Jetzt betragen sie schon 85,238 Thlr., ich rechne nämlich die neuerlichen Nostitzischen Stistungscapitale an 52000. Thlr. Nicht hinzu, also um 13000 Thlr. höher. Ich habe ferner bei einer Verlesung, die schnell ging, doch soviel verstehen können, daß die Deputation sich dafür erklärt habe, 42000 Thlr. könnten durch aus nicht übernommen werden, zu 5p,6. Zinsen, weil sie eine Unablösbarkeit nicht für sich hätten. Ziehe ich nun die 42,000 Thlr. von 72000 Thlr. ab, die damals in dem Deputations- Bericht aufgeführt waren, so blieben nur 30,000 Thlr. und jetzt erscheinen 137,000 Thlr., nämlich: die 85,000 Thlr. und die 52,000 Thlr. Ich kann mir nicht erklären, wie damals eine so geringe Summe aufgeführt worden, und wie diese auf ein mal so hoch sich darstellt. Staatsminister v>- Ze sch au: Es sind überhaupt über nommen worden von der Oberlausitz 86,438 Thlr. unablösliche Capitalien, sie würden 48,100 Thlr. weniger betragen haben, wenn nicht inmittelst während der Verhandlung über den Ober lausitzer Vertrag und späterhin Einzahlungen auf die Nostitzi schen Stiftungsgelder stattgefunden hätten; es reducirt sich also dadurch das ursprüngliche übernommene Capital aufohngefähr 40,000 Thlr., dazu sind die schon erwähnten 48,100 Thlr. hinzugekommen, in Folge des Vertrags als solche Capitale, zu deren Uebernahme die Oberlausitzer Stände sich verpflichtet ha ben. Die hier bezeichneten 52,000 Thlr. sind solche, welche spa ter aus dem NostitzischenFonds und einstweilen an die Staats kasse bezahlt worden sind; ob sie als unablösliche Capitale an zusehen und ferner mit 5x. 6. zu verzinsen sind, das würde zu vörderst der ständischen Zustimmung bedürfen. Abg.Sahrer v. Saht: Ich wollte mir nur eine Frage erlauben. Die Kammer hat auf historische Nachweisung über diesen Gegenstand durch eines ihrer geehrten' Mitglieder ange tragen. Diese ist ihr geworden und zwar so, daß man die Be ¬ ruhigung fassen kann, den Gegenstand mit Gründlichkeit be- rathen zu können.' Welchen Zweck kann es nun haben, die Discussion noch fortzusetzen. Es ist eine abgemachte Sache, der Vertrag ist als ein Factum anzusehen. Abg. Hartenstein: In dieser Hinsicht muß ich dem ge ehrten Abgeordneten beistimmen, denn wenn wir' den Neben vertrag nicht halten wollen, so würde der Hauptvertrag auch darunter leiden, oder wenn wir die Bedingungen nicht eingin gen, so waren nach meiner Meinung die Oberlausitzer Stände zu andern Maßregeln berechtigt. Ich sehe also nicht ein, wel chen Vortheil die Discussion haben kann. Abg. Atenstä dt: Es ist auf Antrag der vorigen Stän deversammlung eine Deputation niedergesetzt worden; sie ar beitete in der Zwischenzeit von einem Landtage zum andern. Der jetzige Landtag ist eröffnet worden, man hat es nicht für nöthig gehalten, darüber, was in dieser Zeit von ihr geschehen, Auskunft zu'geben. Ich sollte meinen, jede Deputation hatte die Pflicht, Rechenschaft zu geben, was in der Zwischenzeit von ihr verhandelt worden ist. Es ist Pflicht jedes Deputaten sich darüber Auskunft zu erbitten. Abg.Sahrer v. Sahr: Ich habe bloß zu erwiedern, daß hier nicht von einer Deputation die Rede sein kann, son dern von einzelnen Mitgliedern, die damals unbedingt mit Vollmacht versehen waren. Ich war damals nicht in derKam- merj so viel ich aber in der damaligen Discussion gelesen habe, war das Verhältniß so. < Staatsminister vonZeschau: Es könnte allerdings die Frage aufgeworfen werden, ob die Deputation über das Er- gebniß der, unter Zuziehung der Staatsregierung ausgeführ ten Regulirung des Schuldenwesens Mittheilung zu machen haben dürste: indeß ging der Regierung darüber kein Zweifel bei, daß dies nicht erforderlich sei, und es ist deshalb in der Beilage das Ergebniß von Seiten der Negierung mitge- theilt worden. Mit Hinweisung auf die Beilage tl. habe ich bereits geantwortet und werde dies auch fernerhin gern thun. Ich glaube die Ueberzeugung aüssprechen zu können, daß die Sache vollständig und sachgemäß regulirt ist, daß ein wesent licher Einwand sich nicht würde erheben lassen, indeß verweise ich doch noch auf dasjenige, was in der 1. Abth. Bd. 4, der Landtagsakten S. 224. enthalten ist. Es ist dies der'Antrag, welchen die Stände wegen Niedersetzung dieser Deputation an die Staatsregierung gerichtet haben. Die Deputation wurde beauftragt, die Sache vollständig und definitiv zu reguliren, und es kann deshalb ein Zweifel um so weniger stattsinden, als selbst der Regierung das Befugniß eingeraumt wurde, in zweifel haften Fällen zu entscheiden. Es war dies auch nothwendig, weil vom Jahre 1835 ab die Schulden der Dberlausitz über nommen werden sollten. Der Fall übrigens, wo die Regie rung zu entscheiden hatte, istnur bei einem kleinen Capitaleein getreten, sonst hat eine vollständige Uebereinstimmung bei der Verhandlungstattgefunden. Abg. Sachße: Der Abgeordnete, welcher behauptet, es sei eine Deputation von einem Landtage , zum andern nieder gesetzt gewesen, vergleicht vielleicht dieseDeputation, wozu ich
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