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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 70. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-02-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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dieses Gesetzes sollen keine Osnones von Gewerben mehr erho ben werden, die nur wegen Betreibung des Gewerbes, nicht wegen eines besonder» Vorzugs, eines Realrechtes, Verbie- tungsrechtes und dergleichen Vorrechten, die befondern Titel haben. Hier würde aber eine solche Conzcssionsabgabe nur für Betreibung des Gewerbes zu entrichten sein und daher mit der Bestimmung jenes Gesetzes collidiren. Mit der Publi kation des Gewerb- und Personalsteuergesetzes sind nicht nur bereits alle bisher bestandenen Osnonos und Conzessionsabga- bcn, welche nach ihrer Beschaffenheit bloß als Entrichtung für Betreibung des Gewerbes anzusehcn sind, aufgehoben worden, sondern es ist auch die Verfügung getroffen worden, daß nicht neue Lansnes der Art aufgelegt werden dürfen. Ich glaubte dies der hohen Kammer zrlr Erwägung anheim geben zu müs sen, wenn vorher der geehrte Referent eine Erklärung darüber gegeben haben würde, unter welche Kategorie von Conzessions- geldern das von der Deputation vorgeschlagene zu rechnen sein solle. Referent v. Carlowitz: Mir für meine Person ist dies gleichgültig; ich glaube auch, daß die andern Mitglieder der Deputation der gleichen Ansicht sein werden. Die Hauptsache ist, daß der Zweck erreicht werde, und dieser besteht darin, daß die Conzessionsertheilung an erschwerende Bedingungen ge knüpft werde. Ob die Staatsregierung dies durch diese oder jene Abgabenart erreiche, das ist zunächst ihre Sache und ge hört der Ausführung an, in die die Deputation nicht eingehen mochte. Prinz Johann: In der Deputation ist diese doppelte Art desConzessionsgeldes zur Sprache gekommen, ob es durch einBezeigungsquantum oder durch einen Kanon geschehen soll; man glaubte aber, das sei Sache des Details; man glaubte übrigens auch, die Brauerei würde auch künftig eine Realge- rechtigkeit bleiben, und also scheint nach der Aeußerung des Königl. Cömmissair Nichts entgegenzustehen, daß auch künf tig Oanones erhoben werden. Präsident: Es ist zu der 12. Frage ein Amendement vom Secr. Hartz gestellt worden, welches lautet: „Man möge eine Bestimmung des Inhalts in das Gesetz aufnehmen, daß neue Conzessionen zur Betreibung des Braugewerbes nur bei nachgewiesenem dringenden Bedürfnisse ertheiltwerdenmöch- ten, und auch dann nur, wenn vorher Diejenigen gehört wor den, welche früher zur Ausübung des Bierzwangs an dem be treffenden Orte berechtigt waren." Secr. Hartz: Es ist von der Deputation im Laufe ihres 'Berichtes herausgehoben worden, d«ß die Beschränkung, wel che sie hinsichtlich der Conzessionsertheilung wünscht, weiter gehe, und bedeutend weiter, als sich so-che die Negierung nach den Motiven selbst auflegen will. Die Deputation sagt in ihrem Berichte, sie sei der Ansicht, t>aß Conzessionen nicht ohne drin gendes Bedürfniß ertheilt werden sollten in den Motiven aber findet sich der Satz, daß wenig stens für j etzt nur bei drin gendem Bedürfniß Conzessionen ertheiltwerden sollen. DreDe- putation scheint Sei dem zuerst angeführten, in dem Deputa tions-Berichte herausgehobenen Satze auch stehen bleiben zu wollen, wenigstens hat sich im Laufe der heutigen Debatte Re ferent darauf bezogen, daß die Deputation weiter gehe, als die Motiven. Nach der Fassung der 12. Frage scheint aber das nicht der Fall zu sein, denn nicht auf den in dem Deputa tions-Berichte gebrauchten Ausdruck, sondern auf die in dm Motiven angegebene minder beschrankende Bestimmung ist in der Frage selbst Bezug genommen, und diese Fassung ist es, welche mich gegen die Frage bedenklich gemacht hat. Ich glaube den Sinn der Deputation am besten zu treffen, wenn man das, was sie im Berichte selbst sagt, in bestimmte Worte faßt, und es würde dann die Frage so heißen können: „Soll eine neue Conzession zu Betreibung des Braugewerbes nur bei nachgewiesenem dringenden Bedürfniß ertheilt werden, und auch dann nur, wenn vorher Diejenigen gehört wor den, welche früher zur Ausübung des Bierzwangs an dem betreffenden Orte berechtigt waren?" Ich habe „nach gewiesen" hineingesetzt, da es sich wohl von selbst ver steht, daß, wenn ein Bedürfniß behauptet wird, auch un tersucht und nachgewiesen werden müsse, ob es wirklich vor handen sei. Das Zweite, was ich meiner Fassung beifügte, scheint mir noch unbedenklicher. Ich habe nämlich geglaubt, es sei angemessen, daß die Negierung, bevor sie eine Conzession ertheilt, den, der dabei vorzüglich betheiligt ist, vor allen Din gen höre; sie ist an das, was er einwendet, nicht gebunden, aber daß sie seine Bemerkungen gegen das, was der Bittsteller anbringt, höre, scheint mir in der Billigkeit zu liegen. Des halb habe ich hinzugesetzt, daß nur dann die Conzession ertheilt werden solle, wenn vorher die gehört wurden, welche früher zur Ausübung des Bierzwanges an dem betreffenden Orte berechtigt waren. Wie bald könnte es geschehen, daß Schank- stättebesitzcr in der Nähe der Städte oder auch außerhalb derselben auf die Idee kämen, nicht nur ihr Bier selbst zu brauen, sondern es auch weiter an Andere abzulassen. Da müssen doch die, welche zunächst Interesse dabei haben, Gele genheit finden, sagen zu können, inwieweit die ihnen muthmaß- lich gemachte Beschuldigung, daß ihr Produkt zu theuer oder ungenießbar sei, wahr sei. Indem ich den ersten Theil mei nes Antrags stelle, glaube ich im Sinne der Deputation, und was den zweiten Theil betrifft, mindestens nicht wider dm Sinn der Deputation gehandelt zu haben. Präsident: Die Kammer hat das Amendement ver nommen, und ich habe zuvörderst zu fragen, ob sie dasselbe un terstütze ? Dieses findet zahlreich statt. Referentv. Carlowitz: Ich habe das Amendement un terstützt und habe allerdings zu bestätigen, daß der 1. Theil mit dem Vorschläge der Deputation - zusammensällt. Was den 2. betrifft, so dürfte meiner individuellen Ansicht nach die ser sich von selbst verstehen. Indessen um jeden Zweifel zu be seitigen, bin ich geneigt, dem Amendement beizutreten; ich könnte es sogar der Kammer empfehlen, zwar nicht als Refe rent, aber als Mitglied der Kammer. Staatsminister Nostitz und Jänckendorf: Da es
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