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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 9. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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gewählt wurde, mit einer andern ständischen Deputation, z.B. mit der wegen des Criminalgesetzbuchs, und glaubt, daß ich vom vorigen Landtage bis jetzigen bei dieser Deputation Mit glied gewesen bin. So ist der Geschäftsgang keinesweges ge wesen. Was der Herr Staatsminister anführt, überzeugt schon, daß es nicht so sein kann. Wie wir zusammengetreten waren, vermißten wir die Documente, und der dam. Landesälteste v. Gersdorfschickte deshalb einen Expressen nach Bautzen, um sie herbeizuholen. Wir haben diese Documente sorgfältig geprüft. Die Unterhandlungen wurden von der Staatsregierung selbst geleitet, und es war auch noch gegenwärtig der Steuerrath Sachße und der Buchhalter der Staatsschuldenkaffe, der eben falls genau mit der Sache bekannt war. Auf der andern Seite waren die OberlausitzerDeputirten da, und so wurde Punct für Punct nach Anleitung der Regierung durchgegangen, die einzelnen verglichen und einzelne zur Entscheidung vorgetragen. Die Deputation hat sich nicht für verbunden erachtet, eine voll ständige Auskunft den Kammern mitzutheilen, sondern einen Antrag an die Regierung gestellt, sie möge das Nöthige der Ständeversammlung mittheilen. Die Akten und Protocolle liegen aus, und können geprüft werden. Ich bin überzeugt, daß sie beweisen werden, daß den Erblanden keineswegs Scha den geschehen ist, wäre aber in der That etwas heraus zu grü beln, so ist dies ein Auftrag, wofür die Deputation durchaus nicht verantwortlich gemacht werden kann. Es mußte alles auf der Stelle abgemacht werden, es durfte kein Verzug ein treten. Die Pflicht der Deputation war es allein, die uns lei ten konnte, einer Verantwortung konnten wir nicht ausgesetzt sein. Abg. AtenstädtrJch kann den Abgeordneten mit weni gen Worten beruhigen und ihn auf das zurückweiscn, was ich nur vor wenigen Tagen über ihn ausgesprochen habe: ich wäre nach dem, wie ich den Abgeordneten bei der Deputation über den Particularvertrag kennen gelernt, fest überzeugt, daß er den Erblanden nichts vergeben habe. Ich habe meine Worte nicht gegen ihn gerichtet, ich habe eine Verfassungsfrage berührt, auf die Aeußerung eines Deputirten habe ich geantwortet, es sei eine Deputation niedergesetzt worden und wir müßten Antwort von dieser haben. Die Staatsregierung hat sie zwar auch ertheilt, da sie jedoch nicht ganz vollständig befunden worden ist, hat man sich die Akten vorlegen lassen und dadurch ist erledigt, was von der Deputation verlangt wurde. Abg. Eisenstuck: Ich bin die unschuldige Veranlassung zu dieser Discusston. Ich habe sehr deutlich meinen Antrag motivirt; ich habe gesagt, es gilt mir darum, mich zu überzeu gen ; diesem Wunsche ist entsprochen worden, und die Staats regierung hat die Protocolle vorgelegt; die Deputation hat uns in Kenntniß gesetzt. Ich für meinen Theil habe keine Besorgniß mehr, ich halte diesen Punct für erledigt. Präsident: Sonach würde die Diskussion über diese Vorfrage zu schließen sein, weil der Eisenstuck'sche Antrag erle digtist. Die Kammer scheint damit einverstanden, und wir könn ten nun zur weitern Berathung des §. 3. übergehen. Es kommt nur darauf an', ob jemand noch zu sprechen hat. — Ich glaube, es wird zweckmäßig sein, eineScheidung derFragstellung zu bewir ken und es dürfte zuvörderst bloß die Frage zu stellen sein, ob- die Kammer geneigt sei, zu genehmigen, daß diese von Nostitz'schen Nachlaßcapitalien von der Hauptstaatskasse zur Verzinsung von 5 vom Hundert übernommen werden, und dann würde ich auf den 2. Antrag der Deputation die 2. Frage stellen. Abg. Atenstädt: Ich glaube, wenn man dem Anträge der Deputation beifügt: „für jetzt oder zur Zeit" um hinzuwei sen, daß es einst anders werden könnte, und die Staatsregie rung dazu geneigt wäre, so würde nicht nöthig fein, eine ge heime Sitzung zu veranstalten. Präsident: Der Antragsteller wünscht, daß nach den Worten: „von Nostitz'schenNachlaßcapitalien" „zur Zeit" ein geschaltet werden möchte. Ich muß bemerklich machen, daß dieser Antrag schon unter 4. enthalten ist. Abg. Atenstädt: Ich weiß nicht, ob dies durch den Aus druck der Deputation hinreichend bezeichnet wird ; ich will es der Kammer überlassen, aber ich glaubte, die Discussion abzu schneiden. Präsident: Sonach frage ich die Kammer, ob sie ge meint sei, diese von Nostitz'schen Nachlaßcapitalien auf die Staatskasse zur Verzinsung mit 5 p. v. zu übernehmen? Ein stimmig ja! Präsident: Dann, ob die Kammer einverstanden ist mit dem Anträge der Deputation, daß die nach testamentarischer Disposition des Hauptmanns von Nostitz zu successiver Vergrö ßerung des Stiftungsvermögens von dessen Zinsenertrage all jährlich zurückzuhaltende und aufs Neue zu Capital zu machende Summe davon auszunehmen, welches neu zu gründende Capi tal dem Staate für immer fremd bleiben würde? Einsti kri ttlig ja! , Referent Jung Hanns verliest nun nochmals den 2. Punct im 3. tz. des Deputations-Gutachtens, welcher bereits oben (f. S. 103. „diese unter Nr. 117. aufgeführten 52,600 Thlr. — — auf das Budjet zu bringen") mitgetheilt worden ist. Abg. v. Thielau: Ich wollte nur darauf antragen, daß dieser Punct zugleich mit dem unter Nr. 4. berathen werde. Es scheint mir keiner besondern Berathung darüber zu bedürfen, denn wenn diese Posten als unablösbare Capitalien betrachtet werden sollen, so scheint es besser, daß bei denen unter 4. an gegebenen erbländischen unablösbaren Capitalien mit darüber abgestimmt wird. Ich glaube daher, daß es zweckmäßiger sein dürfte, wenn dieser 2. Satz jetzt übergangen und dagegen beim 4. Satz unter 1. mit berathen werde. Referent Junghanns: Ich bin damit einverstanden; nur wollte die Deputation dem Decrete Punct für Punct folgen. Abg. 0. Schröder: Es möchte hier doch ein Unterschied zwischen den, Seiten der Erblande von der Oberlausitz zu über nehmenden Schulden zu machen sein. Ich berufe mich auf das von mir deshalb bereits Gesagte, und überlasse der Kammer, ob genehmigt werde, daß, so viel die Oberlausitzer Schulden be trifft, der Antrag in der von mir angczeigten Maße an die hohe Staatsregierung gestellt werde. Abg. v. Thielau: Ich vermag nicht einzusehen, was 2
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