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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 9. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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für ein Unterschied zwischen den erbländischen und Oberlausitzi- schen unablösbaren Schulden gemacht werden soll; beide wer den auf die Hauptstaatskasse übernommen, beide werden ver zinst, je nachdem es in den testamentarischen Dispositionen festgesetzt, und wenn in den Erblanden die Unablösbarkeit be stimmt ist, so ist es auch bei den Dberlausitzer unablösbaren Kapitalien der Fall, und es findet daher ein Unterschied nicht statt. Abg. v. Schröder: Ich habe dies bloß aus dem einzigen Grunde bemerkt, weil, wie nun zwar nicht zu 'er warten steht, doch der Fall eintreten könne, daß bei einer der- einstigen Theilung andere Verhältnisse vorkommen könnten. Präsident: Ich habe bloß zu bemerken, daß wenn der Antragsteller bei seinem Anträge bleibt, er diesen redigire und an das Präsidium übergebe, welches dann weitere Entschlie ßung fassen wird, ob er jetzt oder später berathen werden soll. Abg 0. Schröder: Es war kein besonderer Antrag. Staatsminister v. Zeschau: Ich habe der geehrten Kam mer anheim zu stellen, ob sie nicht diesen zweiten Satz ausge setzt sein lassen wolle, bis die Discussion über den vierten Punct stattgefunden. Ich glaube, es wird damit dem frühern Anträge entsprochen, welcher von dem Abg. Atenstädt ausge gangen ist. Zugleich bringe ich in Vorschlag, statt der Worte: „aus der Reihe der Schulden zu streichen" zu setzen: „aus der Reihe der Schulden zur Zeit zu entnehmen." Bei dem ersten Satze würde dieser Zusatz einige Zweifel herbeigeführt haben, hier scheint mir aber der Zweck damit erreicht zu sein. Abg. v. Schröder: Ich bin dann vollkommen beruhigt, wenn dieser Zusatz genehmigt wird. Abg. Atenstädt: Es geht sonach in diesem Gange fort und es würde Punct 4. und 5. zu erörtern sein. Ich würde alsdann bitten, mir zu erlauben, über 4. und 5. eine allge meine Debatte zu eröffnen. — Auf die Frage des Präsidenten, ob Jemand noch et was besonderes zu erinnern habe? äußerte hierauf Abg. v. Thielau: Ich habe nur zu bemerken, daß ich mich bei der Erklärung des Hrn. Staatsministws vollkommen beruhigt finden kann, jedoch voraussetze, daß dasselbe Ver- hältniß bei den erbländischen unablösbaren Capitalien beobach tet werde. Abg. Hartenstein: Es würde dem geäußerten Beden ken vollkommen dadurch zu begegnen sein, wenn die unablös baren Capitalien im Staats-Budjet unter einer besonder« Rubrik ausgeführt und bei der Hauptsumme wieder in Abzug gebracht würden, dann ständen sie fest als unablösbare Capi- talien und ihr Ursprung würde nicht vergessen werden. — Der Präsident fordert den Abgeordneten auf, diesen Antrag schriftlich zu übergeben, und nachdem dies geschehen, lautet derselbe also: „ob es nicht angemessen sei, diese unab- „lösbaren Capitalien im Budjet unter einer besonder« Rubrik „aufzusühren, und solche von der Hauptsumme dann wiederum ,m Abzug zu bringen?" — Auf die Bemerkungen des Vicepräsidenten 0. Haaseund des Abg. v. Dieskau, sowie auf die deshalb gestellte Frage des Präsidenten, stimmt der Abg. Hartenstein bei, daß sein Antrag bis zurBera- thung des Punctes unter 4. zmückgelegt werde. — Präsident: Ich komme nun auf die Frage über Punct 2. zurück, wo nach dem Anträge des Hrn. Staatsministers nach den Worten: „aus der Reihe der Schulden zu streichen," gesetzt werden soll: „aus der Reihe der Schulden zur Zeit zu ent nehmen," u.frage die Kammer: ob sie zuvörderst gemeint ist, die- ses Sousamendement anzunehmen ?-— Diese Frage wird ein stimmig bejaht. Die 2. Frage würde nun auf Annahme des Deputations-Gutachtens mit der eben angenommenen Abänderung zu richten sein. Ich frage daher die Kammer: Ist sie mit diesem Vorschläge der Deputation, insoweit es nicht durch das angenommene Sousamendement modisicirt ist, ein-, verstanden? Dies wurde einstimmig b ejaht. Referent Junghanns verliest nun §. 4. des Depu tations-Berichts, wie folgt: Unter 4. des höchsten Decrets wird zu erkennen gegeben, daß auch anderebereitsseitlangererZeitunterdenHaupt-Staats- kassenschulden aufgeführte unablösliche, keiner Veränderung des Zinsfußes unterworfene Capitalien zu streichen und ihr Zin senbettag, wie bei obigen 52,000 Thlrn. und 86,438 LHlr. 6 Pf., in eine jährliche Rente zu verwandeln wären. In Er wägung , daß dergleichen mit einer speciellen Hypothek nicht ver sehene Capitalien durch Anerkennung ihrer Unablöslichkeit den Character von Darlehnen verlieren, und daß durch eine solche Maßregel das Rechnungswerk bedeutend abgekürzt und verein facht wird, so dürfte der Grundsatz festzustellen sein: I) daß den im höchsten Decrete angezogenen Schulden, bei denen we der Capitalsrückzahlung noch Veränderung des Zinsfußes statt- sinden kann, die Eigenschaft einer Schuld genommen, und dagegen der jährliche Zinsenbetrag derselben in eine Rente ver wandelt und als solche auf das Budjet gebracht werde, jedoch 2) dafür zu sorgen sei, daß der Ursprung dieser Renten nicht der Vergessenheit anheim falle. Des Verständnisses der nun folgenden Discussion wegen, wird aber hier zugleich der erst später verlesene Deputations bericht unter 5. mitgetheilt: Obgleich bei den unter 5. angeführten Capitalien der Uni versität Leipzig, der Landesschule und Procuratur Meißen und des Josephinenstifts zu Dresden die Unableglichkeit derselben zum Lheil noch nicht ganz vollständig nachgewiesen ist, so dürste doch auch bei ihnen nach dem unter 4. aufgestellten Grundsätze zu verfahren sein, da die Dotirung der beiden erstern Anstalten von der Art ist, daß der durch einen niedrigen Zinsfuß entstehende Ausfall dann als ein zu ihrem Fortbestehen unentbehrlicher Zu schuß aus der Staatskasse wieder bewilligt werden müßte, und da die Rente der letzter» Stiftung nur nach dem Zinsfüße von 3 vom hundert berechnet ist. — Es dürste daher der hohen Staats regierung zu erkennen zu geben sein, daß, außer den unter 3. bereits angeführten Capitalien, auch mit den unter Nr. 33.35. 37.39. und 62. angegebenen Hauptstaatskassen-Capitalien nach dem unter 4. ausgestellten Grundsätze unverweilt zu verfahren, den Standen unbedenklich falle. Abg. Atenstädt: Würde nicht tz. 5. gleich mit zu ver lesen fein, da mir beide Puncte zusammen zu gehören scheinen? Präsident: Die Deputation hat allerdings einen an-
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