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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 72. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-02-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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Mittheilrrttgen über die Verhandlung en des Landtags. 72. Dresden, am 18. Februar. 1837. Drei und dreißigste öffentliche Sitzung der II. Kammer, am 3. Februar 1837. (Beschluß.) Berathung des Berichts der 3. Deputation über die Petition des Abg. v. Friesen und 23 anderer Kammermitglieder, die Revision der allgemeinen Kreistagsordnung für die alten Erblande betr. — Berathung des Berichts der 4. Deputation, den Antrag mehrerer Grundbesitzer im Plauenschen Grunde bezüglich eines Expropriationsgesetzes behufs der zwischen Tharandt und Dres den anzulegenden Eisenbahn betr. — Präsident: Wir würden nun zur Tagsordnung über gehn können, und zwar zur Berathung des Berichts der 3. De putation über die Petition des Abg. v. Friesen und 23 anderer Kammermitglieder, die Revision der allgemeinen Kreistags ordnung für die alten Erblande betreffend. Ich ersuche den Hrn. Vicepräsidenten, da der Referent Römer krank ist, der Kammer den Bericht vorzutragen. Referent v. Haase begiebt sich auf die Nednerbühne und trägt der Kammer den Bericht vor, ^aus dem das Hauptsäch liche hier mitgetheilt wird, wie folgt: Der Antrag der hier in Frage stehenden Petenten geht da hin: „Die zweite Kammer wolle sich im Einverstandniß mit der ersten bei der hohen Staatsregierung dahin verwenden, daß die allgemeine Kreistags-Ordnung für die alten Erblande einer Revision unterworfen, und der Ständeversammlung noch bei gegenwärtigem Landtage der Entwurf einer neuen Kreistags- Ordnung zur Berathung vorgelegt werden möge." Die 3. Deputation nimmt bei der Begutachtung dieses Gegenstandes im Wesentlichen folgenden Gang. Sie sagt zuvörderst: Die Bestimmung des Sächsischen Staatsrechtes, auf welcher das Verhältniß der Kreis- und Provinzial-Stände in der jetzigen Landesverfassung beruht, ist die von den Herren Antragstellern schon angeführte 61ste tz. der Constitution. In derselben heißt es: „Für das ganze Königreich Sachsen besteht eine allgemeine in zweiKammern getheilteStandeversammlung. Neben selbiger wird die besondere Provinzial-Landtagsverfas sung in der Oberlausitz und die Kreistagsverfaffung in den alten Erblanden, vorbehältlich der in Rücksicht beider nothig werden den Modifikationen, noch ferner fortbestchen." In Folge die ser Bestimmung glaubt sich die Deputation jeder Erörterung der Frage, ob das Dasein solcher Institute neben der Natio nalvertretung überhaupt zweckmäßig erscheine, für überhoben erachtet, da das Fortbestehen derselbengrundgesetzlich aus gesprochen ist. Erklärt sich jene Paragraphe auch bereits über die er'ngetretene Nothwendigkeit der Modifikation der dermali- gen Kreistags-Ordnung, so kann über ihre Zulässigkeit eben falls ein Zweifel nicht obwalten; man wird sich daher nur über deren Dringlichkeit und Modalität zu fassen haben. Zuvörderst giebt die Deputation die Gründe an,' warum ihr die abgeänderte Kreistags-Ordnung als ebenso unaufschieb- stich, wie es die Stadt- und Landgemeinde-Ordnung und die Landtagsverfassung war und ist, erscheine, und fährt.dann weiter fort: Daß aber daß Institut der Kreisstände für die Be wohner der einzelnen Landesther'le von hoher Bedeutung ist, geht hinlänglich aus dem ihnen in der Kreistags-Ordnung an gewiesenen Wirkungskreis hervor. Als solchen giebt die 5te §. an: ^l) die Berathung und Bevorwortung Desjenigen, was die Kreisstände zur Beförderung der Wohlfahrt des Kreises oder Abwendung der selbiger drohenden Nachtyeile nothwen- dig finden; 2) die Besorgung der ständischen Kassen- und Rech nungs-Angelegenheiten des Kreises; 3) die kreisständischen Wahlen; 4) die Besorgung derjenigen Kreisangelegenheiten, welche ihnen von Sr. Königl. Majestät aufgetragen und über lassen werden. Der hier bezeichnete Geschaftskreis der Kreis stände ist auch als der künftig beizubehaltende zu betrachten, da die Verfassungsurkunde in der gedachten Paragraphe von dem Fortbestehen der Kreis-und Provinzialstynde-Verfassung, nicht einer solchen spricht, die dort ebenfalls erwähnten Modi fikationen sich also nur aus die Formen, nicht auf den Wirkungs kreis beziehen, in welchem letzter» doch das Wesentliche jeder Staatsinstitütion zu suchen ist. Die Wichtigkeit einer Korpora tion, der die Bevorwortung der Wohlfahrt eines ganzen Krei ses und die Abwendung der ihr drohenden Nachtheile zur Pflicht gemacht ist, kann aber durchaus nicht zweifelhaft erscheinen, wenn man erwägt, wie vieleAUfgaben des Grund- undGewerb- steuer-Wesens, der Wohlfahrts-Kultur- und der Armen- Po lizei nur durch die sorgfältigste und allseitigste Erörterung der Lokalverhältnisse genügend gelöst werden können, deren große Abweichungen durch Landesart, Communikationsmittel, Wirthschaftsmethode, Gewerbe, Abfatzgelegenhekten für die Produkte und Fabrikate, Vertheilung der Bevölkerung und der Grundbesitzes, Grenznachbarschaft und so weiter bedingt sind. Schon während der kurzen Dauer der dermaligen Stän- deversammlung hat sich diese Erfahrung herausgestellt. So wohl die Berathung der Petition in Betreff mehrerer dm Ak- kerbau belästigenden Uebelstände, gls die vorläussgm Bespre chungen des Antrags wegen einzurichtender Holzverkaufsan stalten zeigten, wie verschieden sich die Zustände und somit die Bedürfnisse in den verschiedenen Bezirken gestalten, Diesen Beispielen ließe sich eine Menge ähnlicher aus dem Verlaufe des vorigen Landtags beifügen. Nun sucht die Deputation darzulegen, daß die Zweck mäßigkeit der für mannichfache Fälle zur Berathung geeigneten Kreisconvente durch die Thatigkeit der Orts- und Mlttelbe- hörden nicht verüberflüssigt erscheine. — Ferner beweist die De putation, daß aus der consultatiyen und bevorwortenden Stel lung der Kreisstände auch eben so wenig ein Eingriff in das un umgänglich nothwendige Recht der Verwaltungsbehörden, ihre' Verordnungen rasch und kräftig zu vollziehen, als eine Collision 'mit dem landständischen Geschäftskreise hervorgehe. Die Ver fassungsurkunde selbst bestimme die Befugnissein beiden Bezie hungen in den 79. 87 und 88. ausdrücklich und schließe
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