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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 72. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-02-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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jede Befürchtung deshalb aus. Aus der Wiederbelebung der Kreistags-Verfassung könne endlich, sagt die Deputation, auch kein neuer Aufwand für die steuerpflichtigen Staatsbürger er wachsen, da die Einkünfte der allgemeinen Kreiskassen, wie frü her,so auch ferner die Regiekosten völlig zu decken im Stande sein würden. — Lasse sich von einer zweckmäßigen Organisation der Kreisstände im gewöhnlichen friedlichen Gange der Dinge nur das Ersprießlichste erwarten, so habe unser Vaterland leider nur zu anhaltend die Erfahrung machen müssen, daß dieselben zur Zeit des Krieges ganz unentbehrlich seien. Erschien nun der Deputation aus den angeführten Grün den die Wichtigkeit des provinzialständischen Wirkungskreises völlig gerechtfertigt, so mußte sie sich aber auch dahin einver stehen, daß bei der dermaligenBildung der Kreistage die Mit tel, jenen Beruf auszufüllen, größtentheils fehlen. Ihre Zu sammensetzung und ihre Geschäftsform sind, erinnert die De putation, wie dies die Bestimmungen der allgemeinen Kreis tags-Ordnung vom IO. August 1821 erkennen lassen, ganz auf die Analogie der frühem Landtagsverfassung begründet. So sehr dies ehedem zu billigen gewesen sein mag, so nothwendig macht die völlige Umgestaltung der Nationalvertretung auch hier eine consequente Abänderung. Wirfindennach der jetzigen Kreis tagsordnung nur zwei Korporationen kreisständisch vertreten, die Ritterschaft und die Städte. Jetzt wird, wie dies auch die vorliegende Petition besonders hervorhebt, die Aufnahme der Abgeordneten des Bauernstandes auf den Kreistagen Erforder niß der Gerechtigkeit und der Zweckmäßigkeit. Sollen sich die Kreksstande über die Verhältnisse des Kreises, über dessen Wün sche und Bedürfnisse allseitig unterrichten und berathen, und nicht nur im muthmaßlichen Interesse, sondern auch im Sinne sammtlicher Bewohner des Kreises ihr Gutachten geben können, so muß auch die Zusammensetzung des Kreistags durch eine Re präsentation aller Einwohnerklassen vervollständigt sein. Durch eine spezielle Ausführung, wie das gegenseitige Zahlenverhält- niß der Vertreter der drei Stände-, die Wahl derselben und der anzunehmende Wahl-Census festzustellen sein dürste, hat man jedoch hier nicht in das Gebiet der Initiative streifen wollen, da die Deputation der Ansicht war, daß die der Verfassung zu Grunde liegenden Prinzipien auch hier mit sachgemäßer Berück sichtigung anzuwenden sein würden. Als eines wesentlichen Punctes der neuen Geschäftsform will man daher nur noch der Anordnung mindestens einer regelmäßigen Kreistagsver sammlung in jedem Jahre erwähnen. Die Deputation geht nun auf die frühem Kammerverhand lungen über diesen Gegenstand zurück und gedenkt, daß die ständische Schrift vom 31. Mai 1834 darüber gesagt habe: „Die zeitherige Kreistagsverfaffung in den Erblanden soll nach §. 61. der Verfassungsurkunde vorbehältlich der darin nöthig werdenden Modifikationen fortbestehen; diese Modifikationen aber erscheinen uns nicht so dringend, als daß nicht das jetzige Verhältniß der Kreisstände ganz in der zeitherigen Maße bis zum nächsten Landtage sollte fortdauern können"; womit sich das allerhöchste Dekret vom t6. und 19. Juni 1834 einverstan den habe. Daß jetzt der Augenblick zur Wiederholung des frü heren Kammerantrags gekommen sei, darüber war die Depu tation in keinem Zweifel, und sie schließt ihren Bericht folgen dermaßen: Darf man nun auch beider hohen Staatsregierung vöraussetzen, daß sie sich nicht länger der berathenden Mitwir kung eines Instituts wird berauben wollen, das jederzeit, be sonders aber im Falle des Kriegs, zur Wohlfahrt derKreise und mithin des gejammten Landes wesentlich beitragen soll und kann, so sieht sich nach erfolgter Berathung mit der ersten Deputation die dritte Deputation veranlaßt, einstimmig den Antrag der vorliegenden Petition: „Die zweite Kammer wolle sich im Ein- * 1066 verständniß mit der ersten bei der hohen Staatsregierung dahin verwenden, daß die allgemeine Kreistags - Ordnung für die al ten Erblande einer Revision unterworfen und der Ständever sammlung bei gegenwärtigem Landtage der Entwurf zu einer neuen Kreistags-Ordnung zur Berathung vorgelegt werden möge"zur Annahme zu empfehlen. Referent v. Haase: Meine Herren, Sie haben so eben vernommen, daß die Deputation nicht umhin gekonnt hat, aus den in dem Berichte angegebenen Gründen den Antrag der Petenten zu bevorworten und der Kammer anzuempfehlen, den Antrag zu dem ihrigen zu machen. Die Nothwendigkekt der beantragten Revision einer Kreistagsordnung stellt sich schon aus dem Grundgesetz, so wie aus den inzwischen gemachten Er fahrungen hervor. Nach der gegenwärtigen Verfassung muß beiden Kreistagen der Bauernstand durch Glieder aus seiner Mitte repräsentier werden, bei der jetzigen Einrichtung der Kreistage findet aber eine solche Vertretung auf selbigen noch zur Zeit nicht statt, und die imBerichte erwähnte Verordnung giebt einen Beleg für die Behauptung ab, daß die Aenderung der Kreistagsordnung nach den zeitherigen neusten Erfah rungen nicht zu umgehen oder zu verzögern. Die Deputa tion konnte sich nur darauf beschränken, auf die Nvthwendig- keit einer solchen Revision hinzuweisen; sie hat aber auch nicht umhin gekonnt, einige Andeutungen in Beziehung auf das künftighin nützliche Wirken der Kreistage hinzuzufügen. Jn- deß konnte sie sich nur darauf beschränken und nicht weiter gehn; denn was die Modalität selbst anlangt, so steht die Initia tive der Kammer nicht zu, und auf jeden Fall würde über die Modalität erst dann zu sprechen sein, wenn der Antrag von beiden Kammern genehmigt und in der Folge ein Entwurf einer Kreistagsordnung von der Staatsregierung den Kammem vorgelegt sein wird. Abg. v. Egidy: Ich glaube wohl, daß die Petenten, un ter die ich selbst gehöre, vollkommen einverstanden sein kön nen mit der Ansicht der geehrten Deputation, und eben so die Behandlung anerkennen dürsten, die von der Deputation der Petition gewidmet worden ist. Wir haben gewiß der geehr ten Deputation nur den herzlichsten Dank für diese umsichtige Behandlung der Materie zu sagen, und in der That, so warm ich mich für die Petition interessire, so wüßte ich doch nicht, auf welche zweckmäßigere und treffendere Weise, als im Deputa- tionsbsrichte zu befinden ist, sie mit guten Gründen hätte aus gekleidet werden können. Ich kann nur wünschen, daß der Antrag im Allgemeinen von gewierigem Erfolge sein möchte, und zweifle nicht, daß die ganze geehrte Kammerversammlung dem Vorschläge der Deputation beitreten werde. Abg. Sa chße: Die Petition der Herren Abgg. v. Frie sen und Consorten sowohl, als der Antrag der Deputation ist in der Verfassungs-Urkunde und in den frühern Anträgen der Ständeversammlung begründet, so daß an sich dagegen Etwas sich nicht einwenden läßt. Ich theile auch die Ansicht, daß die Modifikationen, welche Vorbehalten worden sind, bei derKreis- verfaffung eintreten mögen, und daß dies bald geschehe. Al lein hinsichtlich der Mittel zum Zweck und der Erwartung über-
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