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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 72. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-02-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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Haupt, die man von den Kreistagen hat. Heile ich nach den Er fahrungen, die ich gemacht habe, nicht ganz diese Ansicht. Meine Erwartungen sind etwas geringer, und es scheint mir, als ob das, was man sich versprochen, und wessen man von den Kreistagen sich zu versehen, mit dem, was sie geleistet, in einigem Widerspruch stehe. Es sind schöne Worte, welche in der vorigen Kreistagsordnung in dem ersten Satze über den Zweck ausgesprochen worden sind: „Die Wohlfahrt des Krei ses zu befördern und nach Möglichkeit abzuwenden, was selbi ger hinderlich sein könnte, Dasjenige aber, was hierzu gehört, zu berathen und zu bevorworten." Allein sie enthalten zu viel auf der einen Seite, und auf der andern Seite sind der Mittel, welche man hat, um das zu leisten, was als Ziel auf gestellt ist, so wenige, daß man schwerlich einen erklecklichen Ausgang absehen kann. Die Erfahrung hat nicht gezeigt, daß von den Kreisständen nach ihren Versammlungen etwas Erhebliches in Antrag gebracht oder ausgeführt worden ist. Die Erinnerungen, welche an die Kreisdeputationen aus der Zeit des Befreiungskrieges abstammen, sind keineswegs ange-' nehm. Man sagt, sie seien zu Besorgung der ständischen An gelegenheiten des Kreises nöthig. Nun sind aber solche Ange legenheiten der Art, daß Versammlungen stattsinden müssen. Diese machen aber Reisen nothwendig, deren Auslagen aus der Kasse zr! bestreiten. Ist die Kasse dazu ausreichend genug, was abep gewiß nicht in allen Kreisen der Fall ist, so wäre ge gen diese Verwendung Nichts einzuwenden. Man hat ferner gesagt, daß bei den kreisständischen Wahlen auch die Wahlen zum Landtage beachtet werden können; das Letztere kann aber nicht ein Geschäft des Kreises sein, sondern es werden, wenn ein Kreistag nothwendig ist, auch Wahlen dazu'vorgenom men werden müssen. Ein 4. als Zweck der Kreisstände in der Kreistagsordnung aufgestellter Punct ist der auch im Deput.- Gutachten angegebene, nämlich: die Besorgung der Kreisange- legenheiten, welche ihnen von der Staatsregierung aufgetra gen werden. In diesem Falle, der übrigens selten stattsinden wird, wird Derjenige, dem die Staatsregierung Etwas auf trägt, als Staatsdiener anzusehen sein. Diese Ansicht hat man wenigstens neuerdings gefaßt. Sollen ganze Kreisver sammlungen mit Auftrag versehen werden, so läßt sich dies nicht anders denken, als mit eollegialischer Berathung und öfterem Zusammenkommen. Dies erforderte großen Kosten aufwand, denn es würden einzelne Kreismitglieder dem sich nicht ohne genügende Entschädigung unterziehen, Auch würde es ihnen außerdem nicht angesonnen werden können. Uebri- gens halte ich die ständische Mitwirkung mit der Verfassungs- Urkunde unverträglich, denn die Verfassungs-Urkunde be stimmt die Rechte Sr. Majestät des Königs, der Staats regierung und der Stände ganz genau. Es heißt dort in der tz. 4. „Der König ist das souveraine Oberhaupt des Staats, vereinigt in sich alle Rechte der Staatsgewalt und übtsieunter den durch dieVerfassung festgesetzten Bestimmungen aus." Die Stände haben nun das Recht der Theilnahme an der Gesetzgebung, Gesetze können ohne Zustimmung der Stände nicht erlassen werden, ferner das Recht, der Bewilli gung und das Recht, die Ausschreibung der Abgaben zu geneh migen. Die Administration ist Sache der Regierung, darf nie Sache der Stände und eben so wenig kann sie Sache der Kreis stände sein. Sobald einKreisstand oder eine ganzeKreisversamm- lung mit Auftrag von der Staatsregierung versehen wird, geht sie in Staatsdienst über. Zu angemessener Vollziehung sol cher Aufträge ist nach den jetzigen verwickelten Verhältnissen im Leben nicht Jeder geeignet, sondern es ist dazu eine Vorbe reitung nöthig, wie sie'längerer Staatsdienst gewährt. Nimmt man nun an, daß die Kreisstände ihren gewöhnlichen Geschäf ten vorzustehen haben, so kann es nicht fehlen, daß ihnen die Befähigung abgeht, welche man von einem Staatsdiener for dert. Es sind also in der Regel die Mitglieder der Kreisver sammlung als solche wohl nicht die geeigneten Personen, um mit Auftrag versehen zu werden. Die Berathungen, welche stattsinden sollen auf den Kreistagen über Gegenstände zum Wohle des Kreises, würden dann nur zweckmäßig gehalten werden können, wenn die hohe Staatsregierung bei den Kreise Versammlungen gleich wie bei den Ständeversammlungen durch einen Commissair Lheil nehmen wollte, um über die betreffen den Gegenstände solche genügende auf die Beschlußmchme ein- siußvolle Auskunft zu geben, wie sie nur die Staatsregierung ertheilen kann, wie dies auch bei den Kreistagen der Oberlau sitz nach dortigen Statuten zuweilen stattsindet, Das würde neue auf dasBudjet zu bringende Ausgaben verursachen. Auch das Grundsteuer- und Gewerbewesen ist im Deput.-Berichte als Gegenstand mit angeführt, aber auch von diesem Satze kann ich mir nichts Erhebliches versprechen. Das Grundsteuersp- stem wird neu eingeführt, und eine Berathung von einzelnen Kreisständen darüber würde zu Nichts führen. Die Vor schläge, welche solche etwa an die Staatsregierung zu bringen hätten, wenn das neue Grundsteuersystem ejngeführt ist, wür den nach meiner Ueberzeugung kaum zulässig sein, und es könnte ihnen nicht Folge gegeben werden. Ueber das Gewerbswesen sollen Berathungen stattsinden; diese möchten aber wohl besser bei der Ständeversammlung gehalten werden, denn es steht je dem einzelnenGewerbtreibenden frei, seineBeschwerden,Wünsche und Bedürfnisse bei der Staatsregierung oder auch bei der Stän deversammlung vorzustellen. Wir haben das bei der vorigen Ständevers. erfahren; es sind da viele Petitionen eingekommen, bei der jetzigen wieder, Die Kreisstände haben solche Petitionen bis jetzt nicht eingebracht, und es ist wohl nicht anzunehmen, daß dergleichen künftig von ihnen werden eingebracht werden. Bei der Veränderung beabsichtigt man, daß der Bauernstand mit Antheil an den Kreistagen nehmen soll, Dieser Stand wird aber, da von den Steuerverhältnissen hier nicht die Rede ist, von den Rittergutsbesitzern in seinen gewerblichen Interessen hinlänglich mit vertreten, denn die Grundsteuern können dabei, wie gedacht, so wenig als die Frohnen, wegen welcher im Ab lösungsgesetz Vorsorge geschehen, in Frage kommen. Die Gewerbe werden durch die Städte vertreten, denn jede Stadt sendet einen Abgeordneten. Es sind aber gewerbliche Ge- *
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