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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 72. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-02-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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1069 vörderst dem umsichtigen Ermessen der hohen Staatsregiemng, und wird sich das Weitere dann finden. Abg. v. Friesen: Ich habe ebenfalls Antheil an der Petition genommen, welche heute berathen wird, und bin der Deputation sehr dankbar dafür, daß sie ihren Bericht so gründ lich abgefaßt hat. Ich glaube nicht nöthig zu haben, meinen Antrag mit vielen Gründen zu unterstützen, weil er auf der Verfassungs - Urkunde beruht, in welcher es klar ausgesprochen ist, daß die Kreistagsordnung in den alten Erblanden und in der Oberlausitz fortbestehen soll, mit Vorbehalt der durch die neue Verfassung selbst nothwendig gewordenen Modifika tionen, und weil ich mir keine Bedenken vorstellen kann, die dem Anträge entgegen stehen könnten, auch ebensowenig glaube, daß die Staatsregierung abgeneigt sein sollte, einen Wunsch zu befriedigen , der so billig, so dringend und so ge recht ist. Eine der Modifikationen der dermaligen Kreistags ordnung, die als eine der nothwendigsten hervortritt, ist die, daß zu den Ständen, welche an den Kreistagen jetzt Antheil nehmen, auch der dritte Stand zugelassen werde. Er kann davon nicht ausgeschlossen werden, da er am allgemeinen Landtage Antheil nimmt. Ich hätte nicht geglaubt, daß man den Antrag auf. eine verbesserte Krekstagsordnung in dieser Kammer für widersprechend mit der Verfassungs-Urkunde er klären, und daß man die Nützlichkeit dieser Maßregel bezwei feln würde. Ihre Nützlichkeit scheint eben so einleuchtend, als ihre Nothwendigkeit. Es ist keinem Zweifel unterworfen, daß es sehr zu wünschen ist, daß in den Provinzen der Sinn für das öffentliche Wohl eben so lebendig, eben so wirksam und thätig werde, wie er in der allgemeinen Ständeversammlung und in den obern Regierungsbehörden ist, und es würde ein großer Mangel sein, wenn dieser Sinn nur bei unfern Stan- deverfammlungen stattsinden und das Volk keinen Antheil ha ben sollte an den öffentlichen Angelegenheiten, die doch eigent lich größtentheils seine eigenen sind, wenn es keinen andern Weg, seine Wünsche auszusprechen haben sollte, als bloß allein durch die Standeversammlung. Die Ständeversamm lung findet übrigens nicht ost genug statt und ist mit viel zu wichtigen Angelegenheiten beschäftigt, als daß es ihr möglich wäre, Alles so im Einzelnen zu berücksichtigen, was in den Provinzen nöthig ist und Aufmerksamkeit verdient. Hierbei ist nicht zu vergessen, daß an der Ständeversammlung nur> eine verhältnißmäßig geringe Zahl von Mitgliedern Theil ha ben kan;r, daß mithin, wenn man den Provinzen durch die Kreistage nicht Gelegenheit geben wollte, sich über ihre eignen Angelegenheiten zu berathen, sehr viele Männer von Einsicht, Erfahrung und wahrer Vaterlandsliebe für das Beste des Va terlandes gänzlich unthätig bleiben würden. Weit entfernt, einen Separatismus zu erzeugen, der den Zusammenhang des Ganzen stören könnte, — was auch ich nicht wünsche, — glaube ich vielmehr, daß die Kreistagsversammlungen dazu beitragen werden, die Einheit und die Harmonie des Ganzen zu befördern. Won dem Volke gehen die Anträge auf Ver besserungen im Staatsorganismus und in der Verwaltung aus, und wenn sie von den Krer'sversammlungen berathen und unterstützt werden, so gelangen sie in die Ständeversammlung, durch diese aber zuletzt an die Staatsregierung. Der Stände versammlung selbst muß es willkommen sein, in den Kreis versammlungen die Angelegenheiten des Landes vorberathen zu sehen, der Regierung aber muß daran gelegen sein, durch die Kreisversammlungen, nicht bloß durch die Ständeversamm lung, die wahren Bedürfnisse des Landes kennen zu lernen. Man könnte zwar einwenden, daß dieses der Beruf der Mit tel- und Provinzialbehörden sei, und daß die Regierung die sem schon Genüge geleistet habe durch die Errichtung der Kreis direktionen. Allein, was vermögen 10 —12 Beamte für so große Distrikte? Sie sind zu sehr mit Geschäften überhäuft, als baß sie sich so mit den einzelnen Bedürfnissen und Wün schen der Kreise abgeben könntm, wie es zum allgemeinen Wohle wünschenswerth ist. Beim besten Willen vermögen sie dieses nicht. Mir scheint es überhaupt immer besser zu sein, wenn die Negierung mit ihren Unterthanen so viel als möglich in unmittelbare Verbindung tritt; — ich halte den für keinen guten Wirth, der seine Wirtschaft mit besoldeten Dienern bestellt, wenn er selbst Kinder hat. Wo es daher möglich ist, glaube ich immer, ist es Pflicht der Negierung und der Stande, die Einwohner des Landes mit ihren Wünschen und Anliegen selbst und ohne Dazwischentreten der Beamten zu hören, ob ich gleich diesen ihr Verdienst, ihre Kenntniß und ihre Erfahrung nicht absprechen will. Das sind die Gründe, welche mich bewogen haben, dem Anträge beizutreten, wel cher übrigens nicht von mir allein, sondern von vielen Mit gliedern unserer Kammer ausgegangen ist. Ich wünsche da her, daß die Staatsregierung, wenn ich gleich die Schwie rigkeit in der Ausführung nicht verkenne, den Antrag beherzi gen wolle, und es ihr gefällig sein möge, recht bald, wo mög lich nach an diesem Landtage, einen Gesetzentwurf vorzulegen über eine revidirte oder verbesserte Kreistagsordnung. Abg. Bonitz: Die Einwendungen des Abg. Sachße ge gen eine neue, den jetzigen Bedürfnissen entsprechende Orga nisation der Kreistage sind von den beiden vorherigen Spre chern, vorzüglich.'von dem Abg. v. Friesen, im Allgemeinen so gründlich widerlegt worden, daß ich nicht ein Wort mehr hin zuzusetzen für nöthig finde. Nur auf die Aeußerung des Abg. Sachße, daß dadurch das Vielregieren befördert würde, muß ich erwiedern, daß ich nicht verstehe, wie er das meint. Ich glaube, die Wirksamkeit der Kreisstände muß in der Erfor schung der Bedürfnisse des Kreises, in deren Bevorwortung bei der hohen Staatsregierung zur Abhülfe derselben vorzüg lich mit bestehn. Woher aber dasRegieren kommen soll, das sehe ich wirklich nicht ein. Der größte und bevölkertste Kreis des Landes ist aus so verschiedenen Elementen zusammen gesetzt, seine Interessen sind so mannichfaltig, daß sie bloß von den darin Wohnenden gründlich erforscht werden können. Bei einer zweckmäßigen Organisation der Kreisstände, bei denxn man voraussetzen muß, daß sie die Lokalinteressen genau ken nen, Erfahrung haben und einen praktischen Blick besitzen,
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