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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 9. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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107 dern (Zang eingeschlagen, das Sachverhältniß unter 5. scheint i hier über eine Sache discutirt werden kann, welche schon ent- mir auch ein anderes zu sein, als unter 4. ! schieden ist. Es ist eine testamentarische Verfügung, und die Referent Junghanns: Die Unablösbarkeit der Capi-1 Stande haben versprochen, sie zu erfüllen; es ist auch bei dem Lale unter 5. ist zumBheil auch noch nicht vollständig nach-! Oberlausitzer Vertrage zur Rede gekommen, man hat sie zu gewiesen. i erfüllen versprochen, und es kann nun nicht mehr die Rede Abg. Atenstädt: Ich hatte den Antrag gestellt, über! sein, ob man sie erfüllen wolle oder nicht. Die Sache ist diese beiden Gegenstände eine allgemeine Debatte zu eröffnen. I abgethan, und wir haben darüber nichts mehr zu erinnern. Ich bin vollkommen damit einverstanden, daß die Capitalien, I Abg. Atenstädt: Ich bin mißverstanden worden, ich deren Unablösbarkeit auf Verträgen begründet ist, in Renten ! habe um Eröffnung einer allgemeinen Debatte gebeten, und verwandelt werden; bei allen andern kann ich aber diesen » hier ausdrücklich vorausgesetzt, daß da, wo ein Vertrag vor- Grundsatz nicht gelten lassen. Es wird zwar für diese ange-! Händen, dieser erfüllt werden müsse. Aber es ist etwas ganz führt, es wären diese Institute, deren Capitalien in Renten! anders, wo kein Vertrag vorhanden ist. Ich habe hier auf verwandelt werden sollten, ohnehin solche, welche aus! keinen der einzelnen Verträge Rücksicht genommen. Staatskassen Zuflüsse zu erhalten hatten. Es sei einerlei, ob I Staatsminister v. Aeschau: Die Bemerkung des Abg. hier 5 x.O. gegeben, oder, ob sie auf andere Weise unter-1 Atenstädt bezieht sich eigentlich auf den 5. Punct, es scheint stützt würden. Das Verhältniß, glaube ich, ist aber ein I entschieden, daß die allgemeine Diskussion sich über beide ver- ganz verschiedenes. Denn wenn wir uns jetzt entschließen,! breitet. solchen Instituten 5x.O. in Renten zu gewähren, so grei-I Referent Junghanns: Die Dkscussion ist eigentlich fen wir dem vor, was §.97. der Verfassungs-Urkunde den I nicht zu vereinen, da im 4. Puncte nur von Schulden die künftigen Ständen anheim gegeben worden ist. Diese sollen I Rede ist, deren Unablösbarkeit festgestellt ist, dagegen ist das jede Aufgabe nach ihrer Höhe, Zweckmäßigkeit und nach ihrer l bei den im 5. Puncte erwähnten Capitalien nicht der Fall. Nothwendigkekt prüfen. Geben wir einem solchen Institute I Staatsminister v. Aeschau: Ich finde die Bemerkung eine Rente zu 5 p.6., so müssen wir sie für immer gewähren, ! des Abg. Atenstädt in Bezug auf diejenigen Capitale, deren selbst wenn wir überzeugt sind, sie bedürfen dessen nicht mehr,! Ablösbarkeit zweifelhaft sein könnte, richtig, wenn es sich die Unterstützung könnte zweckmäßiger verwendet werden, oder! aber um Institute handelt, wo kein Zweifel stattsinden es bedürfe das Institut wenigstens nicht so viel. Ich will »kann, daß sie fortwährend Zuschüsse von Seiten des Staats nur anführen, wenn wir einem solchen Institute 5 x. v. für! bedürfen und wo Verträge bestehen, da ist es etwas Anderes, ein Capital zuweisen, für welches ein besonderer Stistungs-! Unter die erstem dürften die unter Nr. 33. 35. 37. 38. und zweck vorhanden, so müssen wir fortwährend zu diesem Zwecke! 39. aufgeführten Positionen zu rechnen sein, was aber die Po- 5x. 6. geben, selbst wenn dieser nicht mehr vorhanden oder I sition 62., das Josephinenstift, betrifft, so liegen darüber die nicht mehr für geeignet anzusehen sei. Haben wir einmal die-! bündigsten Urkunden vor, daß dieses Capital, welches ur- sen ftiftungsmäßigen Zweck durch die Rente anerkannt; so ! sprünglich aus zwelmalhunderttausend Lhaler besteht, nicht muß diese für immer und ewige Zeiten gelten; es scheint mir I zurückgezahlt werden kann. Es ist auch nicht unvortheilhaft also dem Bewilligungsrechte der Stände vorgegriffen; es ist«für die Staatskasse, der Zinsfuß ist nur 3 p. O. Ich glaube nicht zu leugnen, daß wir diese Institute zu unterstützen haben, I demnach, es ist unbedenklich, dieses Princkp auf die 5 ersten aber mit wie viel, das sollte der jedesmaligen Bewilligung ! Positionen auszudehnen. der Stände Vorbehalten bleiben. Man könnte ja auch fragen, I Abg. Sachße: Ich bin mit dem Abg. Atenstädt ganz ob nicht diese Institute im Laufe der Zeit weniger nothwendi-1 einverstanden, daß wir uns für die Zukunft nicht verbindlich ger wären, oder ob es nicht besser sei, ein anderes Institut zu I erklären. Es könnten jedoch solche Institute aufgehoben werden, gründen? hätten wir aber die Rente bewilligt, so müßten wir! dann ist es gleichviel, ob ein solches das Recht zu Beziehung sie fortgeben. Immer aber fragt sich's: ob wir ein Recht ha-1 einer Rente oder eine gewisse Summe von Staatspapieren ben, den künftigen Ständen vorzugreifen, was ich nicht glau-1 hat; das Institut wird mit der Rente aufgehoben, dahinge- ben kann. Mir scheint die Sache bedenklich, dagegen halte! gen auch mit den Staatspapieren. Für die jetzige Stände- ich um so unbedenklicher, von jenem Anträge abgesehn, da je-! Versammlung kann es ganz gleich sein, sie vergiebt sich nichts, nen Instituten nichts entzogen werden soll, wo es sich um! Ich sitze das Josephinenstift hinzu. Es ist noch nicht ganz unbedingte Verpflichtung handelt. Ich gestehe, ich kann mich I entschieden, ob seine dreiprocentigen Capitalien unablöslich mit diesen Grundsätzen zu einem stiftungsmäßigen Zwecke nicht! seien, jedoch ist bereits vom Hm. Staatsmknister v. Zeschau vereinbaren, und würde wünschen, daß von Seiten der Staats-! bemerkt worden, daß es vortheilhaft sei, ein Capital zu 3 regierung ein andrer Ausweg gebraucht werde, um diese Jn-!g. 6. in eine Rente zu verwandeln, denn es läßt sich kaum Mute zu sichern, und daß sie das, was sie bedürfen, erhalten,! denken, daß der Zinsfuß der Staatspapiere unter 3 p. 6. aber dagegen nicht eine Verpflichtung zu übernehmen, die für! falle. immer verbindlich bleibt. ! Abg. Atenstädt: Ich muß meinen Antrag dahin be- Abg. Sahrer v.S a h r: Ich muß mir erlauben, auf die! richtigen, daß ich die Position 62. gar nicht habe berühren Sache zurückzuweisen. Ich kann mir nicht vorstellen, daß ! wollen. Ich kenne die Verhältnisse, sie haben uns im Jahre
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