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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 72. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-02-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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kann außerordentlich viel genützt werden, an den Tag kom men, was sonst im Dunkeln bleibt, der Ständeversammlung vorgearbeitet und der Staatsregierung eine Erleichterung durch die consultative Stellung derselben zu Lheil wer den. Wenn die verehrte Deputation, mit deren Bericht ich ganz einverstanden Lin, den Vortheil und den Zweck der Organisation von Kreisständen auch mit darin findet, daß im Falle eines Krieges gehörige Erörterungen und Vorkehrungen getroffen werden können, die den Bedürfnissen des Kreises analog waren, so muß ich dem beistimmen, da auch dieser größte Kreis des Landes zwei große Kommerzialstraßen hat. Zch meine die über Sebastiansberg und Chemnitz aus Böhmen, und die über Hof aus Baiern. -Allerdings würden dann die Kreisstände unter der obersten Leitung einer Staatsbehörde und unmittelbarer Lheilnahme einzelner Staatsbeamten schon durch ihre Lokalkenntniß in den Stand gesetzt sein, überall das Gute zu bewirken. Obgleich ich wünschen muß, daß eine an dere Modalität stattsinden möchte, als während der Kriegsjahre die Kreisdeputation in Zwickau — ungesegneten Andenkens — beobachtet hat, so bin ich doch mit der Deputation ganz einverstanden und finde in einer guten Organisation der Kreis stände ein zweckmäßiges Mittel, die Wohlfahrt des Landes zu befördern. Zch finde in ihnen auch gegen die Einwendung des geehrten Abgeordneten aus Freiberg ein wohlfeiles Mittel, denn ich glaube nicht, daß die Kosten der Kreisstände so bedeu tend sein können, wenn nur ein richtiges Verhältniß mit ihren Arbeiten und Leistungen darinnen hergestellt wird, so daß der Nutzen sich weit überwiegender darstellt. Präsident: Der Abg. Sachße tragt darauf an: „Es möge bei Abfassung der Krelstagsordnung davon ausgegangen werden, daß das Abhalten der Kreistage nicht den einzelnen Kreisen eine neue Abgabe zuziehe,"— und ich würde nun zuvörderst, da der Antrag von dem Hrn. Antragstellerschon motivirt ist, die Kammer fragen: Ob sie den Antrag unter stütze? Niemand erhebt sich zur Unterstützung. Abg. Eisenstuck: Auch ich trete den Ansichten der De putation vollständig bei, ja ich halte es für unerläßlich, daß die Kammer bei der Staatsregierung es beantrage, daß eine Kreistagsordnung vorgelegt werde. Nachdem die Verfassungs urkunde sich dahin klar und unzweideutig ausgesprochen hat, es solle eine Kreisversassung bestehen, so glaube ich wohl, ist es die einzige Frage, ob die bisherige Kreistagsordnung den Bedürfnissen der Zeit entspreche. Da ist gewiß keine Stimme, die sich dafür erheben wird. Der alte Rock paßt nicht auf den neuen Schnitt. Am besten ist's, man wirft ihn weg und macht ein neues Gewand. Es ist allerdings Manches gegen die Kreistage erinnert worden. Zch will mich auch nicht zum Wertheidiger derselben aufwerfen. Daß an den Kreistagen theils oft Nichts geschehen, theils es oft besser gewesen wäre, es wäre gar Nichts geschehen, das lasse ich auf sich beruhen, sollte aber doch meinen, daß daraus das Bedürfnis einer neuen Kreistagsordnung klar hervortrete. Die Verfassung hat sie an gedeutet, indem sie die Nothwendigkeit von Modifikationen voraussetzt; ich weiß aber nicht, wie man diese hineinbringen will ohne eine neue Kreistagsordnung. Sie wird dazu die nen, den Geschäftskreis der Kreistage näher zu bezeichnen. DieBesorgniß, die man hat, wegen einer Einmischung in die Verwaltung, wird sich von selbst erledigen, wenn die Kreis tagsordnung zweckmäßig ist und von der Ständeversammlung und der Regierung für zweckmäßig befunden wird. Einen Punct muß ich doch noch erwähnen. Es ist bei den Kreisen noch hie und da, vielleicht bei allen, wenigstens wo Einnah men waren, ein Kassenbestand vorhanden. Bei der einen Einnahme ist der Kassenbestand größer, beider andern gerin ger; wie damit gebahrt worden ist, lasse ich auf sich beruhen. Ich will die alte Zeit nicht Hervorrufen, ich will sie nicht be schwören. Es würde sich ergeben, daß man aus Gefälligkeit Tausende und aber Tausende von Lhalern an einzelne Kreis stände ausgeliehen hat. Ich lasse das auf sich beruhen. Daß aber das, was eingenommen wird, einer zweckmäßigem Ver wendung unterliege, ist sehr zu wünschen und kann nur nach der neuen Organisation der Kreisstände stattsinden. Es ist wohl die Idee aufgetaucht, ob nicht diedermaligen Kreisstände ein Recht hätten, die Kassenbestände unter sich zu Vertheilen, ehe die neue Organisation vorliegt. Die Idee ist zu engher zig. Ich will das Recht nicht untersuchen. Diese Idee aber könnte später wiederkommen und größeren Anklang finden, da wär' es doch gut, wenn eine neue Kreistagsordnung eintrete. Von ihr ist alles Gute zu hoffen, und die Abwendung der ent weder schon vorhandenen oder möglichen Nebel ist von einer zweckmäßigen Kreistagsordnung allerdings ,zu hoffen und zu wünschen. Staatsminister Nostitz und Jänckendorf: Die ge ehrte Deputarion hat in ihrem Berichte aus Gründen, wel chen die Staatsregierung in mehrfacher Beziehung ihr Aner- kenntniß nicht versagen kann, das Wünschenswerthe einer baldigen Revision der allgemeinen Kreistagsordnung und damit zugleich der Erfüllung einer in der Verfassungsurkunde tz. 61. enthaltenen Zusage dargestellt. Mehrere geehrte Mit- glieder dieser hohen Kammer haben dieser Ansicht beigepflichtet. In der That ist auch der Staatsregierung nicht minder daran gelegen, daß dergleichen in der Verfaffungsurkunde enthalte ne Zusagen recht bald und vollständig in Erfüllung gehen. Sie hat dies bereits vielfach werkthätig an den Tag gelegt. Beim vorigen Landtage wurde die Vorlegung einer allgemeinen Kreistagsordnung beabsichtiget. Sie unterblieb aus den in dem Deputations-Berichte angeführten Gründen. Wenn ge genwärtig die geehrte Deputation den in der Petition enthalte nen Antrag auf Vorlegung einer allgemeinen Kreistagsord« nung noch während des gegenwärtigen Landtags zu dem ih rigen gemacht hat, so ist zunächst zu gedenken, daß man sich allerdings bereits vorlängst mit der Revision der allgemeinen Kreistagsordnung vom Jahre 1821 beschäftiget hat, daß aber die Bearbeitung eines diesfallsigen neuen Entwurfs, welche in mehrfacher Beziehung größere Schwierigkeiten darbietet, als es auf den ersten Blick den Anschein gewinnen mag, noch
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