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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 73. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-02-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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Die Sitzung beginnt in Gegenwart von 34 Mitgliedern 111 Uhr, und nachdem das Protokoll der letzten Sitzung ver lesen, genehmigt und von den Herren v. Po fern und v. Lüttichau mit unterzeichnet worden war, wird zur Regi- strande übergegangen, auf welcher sich nur zwei Gegenstände befinden: 1) Der Rittmeister v. Hombold zu Aschaffenburg Hierauf wird die Sitzung A3 Uhr aufgehoben, für mor gen aber die Fortsetzung der Berathung über das Criminalge- setzbuch bestimmt. Juden und fügt ein diesen Gegenstand betreffendes Schrist- chen bei. Präsident: Ich erlaube mir, wegen der überdiese Schrift zu fassendenResolution daraufzurückzukommen, was am 2V. Jan. von uns beschlossen worden ist auf eine Eingabe, die ebenfalls gegen Emanzipation der Juden gerichtet war. Es wurde be- schlossen, daß es am zweckmäßigsten sei, diese Petition aufzube wahren, bis der Gesetzentwurf über diesen Gegenstand von der hohen Staatsregierung eingehe, und derselben Deputation, wel cher dieser Gesetzentwurf zugewiesen wird, mit zu übergeben. Es dürfte also angemessen sein, im gleichen Falle dieselbe Reso lution zu fassen. Dies wird einstimmig genehmigt. Auf der Registrande steht ferner: 2) Protokollextrakt der II. Kammer vom 1. Februar, das König!. Dekret wegen der Landrentenbank betr. Präsident: Hier entsteht die Frage, wo dieser Gegen- I stand hinzuweisen sein dürfte? Er ist früher an die 3. Deputa- ! tion gewiesen worden, und die U. Kammer hat ihn auch an die ! 3. Deputation gegeben. Insofern er einen Gesetzgegenstand be- ! trifft, könnte er an die erste Deputation gehören, und endlich, ! weil er einen Finanzgegenstand enthalt, könnte er wohl auch an I die Finanzdeputation kommen. Es würde wohl am rathsam- ! sten sein, ihn unserer 2. Deputation zu übergeben. ! Bürgermeister Wehner: Ich glaube, der Gegenstand ist «ganz für die 2. Deputation geeignet; denn was die Landrenten- I tenbank anlangt, so enthält die mehr finanzielle als andere Ge- I genstände. Meiner Ansicht nach dürfte daher die Sache der 2. I Deputation zuzuweisen sein. I Präsident: Ich würde, wenn man es beliebt hatte, die- l ! sen Gegenstand wo anders hinzuweisen, darauf angetragen ha ben, daß man wenigstens der andern Deputation aufgetragen hätte, sich mit der 2. Deputation in Verbindung zu setzen. Jn- Zwei und vierzigste öffentliche Sitzung der I. Kammer, am 4. Februar 1837. Vortrag aus der Registrande. — Fortsetzung der besonder» Bera- thung über den Criminalgesetzentwurs. (II. Theil. XV. Kapitel: Von andern Beeinträchtigungen fremden Eigenthums. sWu- cher.) Art. 275. — 283. — XVI. Kapitel: Von Pflicht verletzungen in befondern-Verhältniffen. Art. 284 — 290.) 1091 so würde ich mich dafür erklären, daß diese 5 Lhaler Prämie i aus Staatskassen gezahlt würden. I Bürgermeister Schill: Ich bin mit dem Entwürfe ein verstanden; ich weise auf das Bedenkliche hm, wenn diese Prämien auf die Staatskassen gewiesen werden sollten. Leider ist bei einem großen Th eile des Volkes gar wenig Gefühl für Erhaltung der Bäume vorhanden; sie sehen darin Nichts, wenn sie die Krone von einem Bäumchen an der Straße ab brechen. Bekommt der Anzeiger 5 Lhlr. so will ich nicht dafür stehen, daß er Einen hinschickt und sagt: Brich ein Paar Bäumchen ab, Du bekömmst ein Paar Lage Gefängniß, ich bekomme aber 5 Lhlr., u. die wollen wir theilen. Etwas ganz Anderes ist es, wenn die Belohnung aus dem Vermögen des Lhaters bezahlt wird, weil dadurch verhindert wird, daß dieser Fall nicht eintreten kann. Reißt in einer Gegend der Baum frevel sehr ein, so wird es künftig immer noch Zeit sein, daß irgend eine Behörde auf die Entdeckung der Verbrecher noch eine besondere Prämie aussetze. Secr. Hartz: Ich glaube, es giebt kein stärkeres Argu ment, als das, was der geehrteSprecher so eben ungefähr hat; es zeigt deutlich, in welchem grellen Mißverhältnisse die Prä-! überreicht eine Vorstellung gegendieEmanzipationder mien zu der Strafe stehen. i! v. Pofern: Ich glaube, daß die Deputation eben diel, sechs Lage Gefängniß hat aussallen lassen, den Wegfall des! Minimum der Strafe beantragte, weil sie die 5 und 10 Lhlr.! Prämie, die aus -em Vermögen des Baumfrevlers bezahlt! werden sollen, mit als eine Art von Strafe anerkannt hat;! denn, wenn er nickst zugleich um dieses Geld bestraft werden! soll, dann würde die Strafe offenbar zu niedrig sein. ! Secr. Hartz: In dem Deputations-Gutachten finde ich! die Gründe dafür nicht angegeben. ! v. P osern: Ich gestehe, daß, wenn wir diese Prämien! hier aufgeben, das Verbrechen des Baumfrevles künftig! fast stets unentdeckt bleiben wird. Es liegt aber nach meiner! Ansicht etwas so Niedriges und Abscheuliches darin, daß es ! nicht hart genug bestraft werden kann, und da es leider immer! noch häufig vorkommt, daß alle Mittel anzuwenden sind, um! dieses Verbrechen immer seltener zu machen. ! Präsident: Ich glaube die Diskussion für geschlossen! erachten zu dürfen. Zuvörderst würde ich nun auf den zwei-! ten Lheil -es Hartzischen Amendements zu kommen haben, welcher dahin geht, daß gesetzt werde statt der Worte: „aus dem Vermögen des Lhaters": „aus Staatskassen." Ich frage die Kammer: Ob sie sich damit einverstanden erkläret Wird von 20 gegen 8 Stimmen verneint. Nun würde ich zu fragen haben: Ob die Kammer den Art. 274. selbst anneh me? Wird von 23 gegen 5 Stimmen bejaht. Hier wird die Diskussion geschloffen. — Es wird aber noch ein so eben eingegangenes allerhöchstes Dekret, ein Gesetz über die Religionsübung der .Juden und die für diesen Endzweck ihnen zu gestattende Erwerbung von Grundeigenthum, der Kammer mitgetheilt und solches der 1. Deputation zur Begutachtung überwiesen,
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